Wenn der SL den Kollegen zur Teilnahme zwingt (z.B. durch eine dienstliche Anweisung), dann bleibt nur noch der oben genannte Weg offen: Dazu setzen, nichts sagen, am Ende nur sagen, dass man sich dazu jetzt spontan und ohne den Sachverhalt zu überdenken nicht äußern möchte (und wird).
Der Personalrat hat festgelegte Aufgabenbereiche. Das kommt eben drauf an, was das für ein Gespräch ist. Ist es ein Personalgespräch, bei dem der SL die Kollegin ggf. wegen Dienstverfehlungen maßregelt? Dann kann der Personalrat dazu geholt werden, aber die Eltern haben da nichts zu suchen.
Bei einem Elterngespräch (weil sich z.B. Eltern bei der SL über die Kollegin beschwert haben) hat der Personalrat nichts verloren.
Es muss auch in RLP eine ADO (allgemeine Dienstordnung) geben, in der das alles geregelt ist. In Hamburg steht da drinne, dass ich Elterngespräche zu führen habe, aber nicht, dass ich ohne Vorbereitung jederzeit eines zu führen habe, wann es den Eltern passt. Wenn die spontan in der Schule auftauchen und ein Gespräch wollen, dann kann ich die durchaus mit dem Verweis, sich einen Termin geben zu lassen, wieder weg schicken.
Pikant ist hier die Tatsache, dass die Eltern das Gespräch ja offenbar mit der Schulleitung vereinbart haben. Also ist es streng genommen ein Gespräch zwischen SL und Eltern (wahrscheinlich über die Kollegin). Der SL holt die Kollegin nun dazu. Da sähe ich mich überhaupt nicht genötigt, etwas zum Gespräch beizutragen.