Vergütung und Anmeldung als angehende Lehrerin bei "Vollzeitjob"

  • Hallo in die Runde,


    vorweg, ich habe mich damals für die Informatik entschieden und habe nicht wirklich den durchblick was das lehramt betrifft, deshalb hoffe ich hier hilfe zu finden. Und zwar:
    Meine Freundin ist angehende Grundschullehrerin, beginnt ende des jahres ihr Referendariat. Sie arbeitet schon länger in ihrem Studium auf 450Euro Basis als Lehrerin (als Aushilfe quasi) nun fragen diese und andere Schulen immerwieder ob Sie denn nicht mehr als diese 22 Stunden im Monat machen will/kann.


    Nun zur eigentlich Frage, sollte sie sich entscheiden solang ihr Referendariat noch nicht los geht, soviel Stunden wie möglich zu arbeiten? Wie wird sowas abgerechnet bzw. vergütet? Reden wir hier von quasi einem Gewerbe und dann das ganze darüber abrechnen oder muss dies eine Festanstellung werden (ist das denn möglich als noch nicht fertige Lehrerin?) oder gibt es da ganz andere Regeln? Nachgefragt beim Schulamt haben wir schon die konnten da wenig helfen. Sie ist ja sicher nicht die erste mit diesem "Problem", kann mir vorstellen sowas schaut auch immer gut im Lebenslauf aus und dies haben schon viele andere vor ihr gemacht.




    Wo finden wir da hilfe? Steuerberater?



    Hoffe wende mich an die richtigen plus bin im richtigen Forum/Bereich gelandet. Danke vielmals.

  • Ein Steuerberater ist wohl eher ein Ansprechpartner. Als freiberufliche Lehrerin ist man im deutschen Steuerrecht "Freiberufler" und nicht "Gewerbetreibender", glaube ich zumindest. Auf jeden Fall sollte sie sich beim Finanzamt melden.

  • Ich wüsste jetzt nicht, was dagegen sprechen sollte, dass sie sozialversicherungspflichtig angestellt wird.


    Macht sie das auf freiberuflicher Basis (was ich bei einer regulären Lehrertätigkeit sehr fragwürdig finde), sollte sie min. 40-50 EUR pro Stunde berechnen.

  • Chris 01 schreibt:

    Zitat

    Sie arbeitet schon länger in ihrem Studium auf 450Euro Basis als Lehrerin (als Aushilfe quasi) nun fragen diese und andere Schulen immerwieder ob Sie denn nicht mehr als diese 22 Stunden im Monat machen will/kann.


    Ich glaub, da hast Du den Sachverhalt nicht richtig geschildert. Bei Tätigkeiten als Lehrerin wird nach TV-L bezahlt (und entsprechend eingruppiert). Die Möglichkeit einer Tätigkeit als reguläre, freiberufliche Lehrerin an einer öffentlichen Schule ist mir zumindest unbekannt (oder handelt es sich da um Ganztagsbetreuung und so? Das ist dann aber keine Lehrertätigkeit). Okay, es gibt eng begrenzte Ausnahmefälle, z.B. bei Rechtsanwälten, die Rechtskundeunterricht geben - kann mir aber eigentlich kaum vorstellen, dass eine Studentin gegen Honarar für eine Unterrichtstätigkeit eingestellt wird (da gilt dann halt der TV-L)


    Bundeslandangabe wäre noch ganz sinnvoll

  • Chris, verstehen wir das richtig - du bist nur der Partner und selbst kein Lehrer? Du hast bei deiner Anmeldung gelesen, dass hier nur Lehrer/Lehrämtler/Referendare schreibberechtigt sind. Wir setzen diese Forderung auch durch.

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