Mehrarbeitsabrechnung bei unterschiedlichen Stundenmodellen

  • Hallo zusammen,


    uns wurde nun von der SL mitgeteilt, dass die Mehrarbeit nicht nach festgelegten Minuten-/Stundentaktungen eingeteilt ist, sondern vom jeweiligen Stundenmodell der Schule abhängig ist.


    Heißt also übersetzt:
    Arbeite ich in einer Schule mit 45 Minuten Taktung, bekomme ich ab 135 Minuten als Vollzeitkraft meine Überstunden bezahlt (ab der 3. Std. Mehrarbeit). Ich müsste also 180 Minuten mehr arbeiten, um Geld zu sehen.
    Arbeite ich in einer Schule mit 60 Minuten Taktung, bekomme ich ab 180 Minuten als Vollzeitkraft meine Überstunden bezahlt (ab der 3. Std. Mehrarbeit). Ich müsste also 240 Minuten mehr arbeiten, um Geld zu sehen.


    Das kann doch nicht stimmen?!?


    Freue mich auf Rückmeldungen!


    LG

  • Demnach müsste man ja auch 60 Minuten x die Stundenzahl generell arbeiten, wenn das so zu verstehen wäre, dass Stunden von dem Stundenmodell der Schule abhängen.
    Bei uns wird aber an Schulen mit 60 Minutenstunden alles auf 45-Minuten-Stunden umgerechnet.


    Also bei der Aussage der Schulleitung kann wohl etwas nicht stimmen, da würde ich mal den Personalrat zu befragen.

  • Meiner Ansicht nach muss die "Taktung" auf die Deputatsverpflichtung umgerechnet werden.


    Hat man ein Deputat von 28 UE, entspricht dies 28x45min=1260 min
    Alles, was 3x45 min übersteigt, muss prozentual anteilsmäßig vom Gesamtgehalt als Überstunden bezahlt werden.


    Bei 3x60min ist die Rechnung einfach. Das sind 180 min und somit eine UE (45min) deines Deputats mehr.


    Zu zahlen sind 45/1260stel deines Gehaltes.


    Bei 3x65min wären es 60/1260stel

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Auf den neuen Überstundenformularen kann man in NRW inzwischen seine Stundentaktung eintragen.

    Richtig. Und genau das wird als Grundlage benutzt, nun erst ab der vierten vollen Stunde abzurechnen...


    Eine gesetzliche Grundlage kennt niemand?

  • Antworten der Gewerkschaften werden bei uns pauschal als Wunschdenken abgetan... Ich werde mal den Personalrat befragen.


    Apropros: Wir haben die Info, dass Minusstunden für Teilzeitkräfte nach einer Woche verfallen. Auch hierzu haben wir nichts Schriftliches. Hat jemand ne Quelle? Ich hatte ein GEW Blatt nämlich so ausgelegt, dass Teilzeitkräfte keine Minusstunden vermerkt bekommen dürfen...

    • Offizieller Beitrag

    Möglicherweise illegal. Rechtsberatung der Vebände, zur Not auch der GEW, kontaktieren!

    :liebe: (man muss dich irgendwie lieb haben) ... Die anderen Verbände haben ja oft auch keine.


    Ich habe das hier Geschilderte noch nie gehört, klingt wirklich nach neuer Frechheit.


    Grundlage der Lehrer"stunden"berechnung sind die Unterrichtsstunden, also die Pflichtstundenverordnung (Hessen) oder deren Äquivalente in anderen BL. Da geht es um 26/28/29 Einheiten der guten alten 45-Minuten.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass man da rechtmäßig so lange mit Minuten herumjonglieren darf, bis man die Mehrarbeitsverordnungen (in Unterrichtsstunden) überschreiten darf.


    Wenn das sich wirklich in einem landesweit genutzten Formular niederschlägt, muss das wirklich dringend von den Juristen der Rechtsstelle mal durchgeprüft werden und gegebenenfalls (manchmal kommen die Juristen ja auch zum taurigen Schluss, dass die Wahrscheinlichkeit, dass das dann landesweit in der ungünstigen Form festgenagelt werden könnte) via HPR im Ministerium oder Beschlussverfahren beigelegt werden. Wenn es aber eh schon flächendeckend so genutzt wird, kann es ja nicht schlimmer, sondern nur ggf. besser werden.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Ich gehe mal davon aus, dass die Angabe der Zeittaktung nur dazu verwendet wird, um die MAU korrekt umzurechnen.


    Du musst auch nicht den Personalrat fragen. Dein Chef muss dir die Rechtsquelle für seine Entscheidung/Mitteilung offenlegen und auf verlangen schwarz auf weiß dokumentieren. Punkt. No way out.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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