Erwartungshaltung der Eltern ( unverschämt?)

  • Hallo, ihr!


    Es ist nicht mein erster Beitrag/Thema zur "Inklusion"...aber es hat sich was neues aufgetan, was ich unmöglich finde.
    Ich arbeite ja an einer OBS und in der 7. Klasse sitzt ja ein Junge mit Down Syndrom.
    Nun sind seit Monaten (!!) die Förderschullehrer erkrankt, was per se schon blöd ist bzgl Unteerichtsmaterial. Nun denn,
    Jetzt ist seit 2 Wochen auch noch die Einzelfallhelferin krank! :staun:
    Und leider arbeitet er im Untericht nicht eigenstädig. Er rollt Papierkügelchen, bewirft die Mitschüler damit, er legt sich auf den Boden, läuft rum usw...
    Kurz um: Er stört damit den regulären Unterricht.
    Dafür kann er nix, das ist mir schon klar. Aber die anderen Schüler müssen dem Untericht ja auch folgen können.


    Jene Einzelfallhelferin ist privat bei den Eltern angestellt und betreut in der ersten Stunde den Jungen in der Schule. (Die Klasse hat Mo bis Mi erst zur 2. Stunden regulär Unterricht) Das ist ja auch ok.
    Aber jetzt kommt es:
    :sauer: :(
    Die Eltern setzen den Jungen trotzdem ins Taxi und schicken ihn in die Schule, OBWOHL noch kein Unterricht ist und die E-Helferin krank ist!!!


    Das geht doch nicht!!!!
    Einge Weile wurde er von einer fremden Kollegin mit in fremden Unterricht genommen, das ging aber nur begrenzt. Ich habe ihn schon "mitgeschleppt" und wenn alles nicht geht, muss er vorm Sekretariat sitzen oder bei der Aufsicht für den Trainingsraum.


    Also, habe ich heute morgen daheim angerufen ( bin Co-Klassenlehrerin) und der Mutter gesagt, dass es nicht geht, dass er OHNE Betreuung und ohne regulären Unterricht in die Schule geschickt wird. Ausserdem habe ich ihr gesagt, dass es ohnehin schwierig ist ihn zu beschulen / beaufsichtigen, wenn die E-Helferin nicht da ist.
    Sie war ganz erstaunt...
    Immerhin holte sie ihn dann ab.


    Ich finde die Eltern haben einen unverschämten Anspruch an die Betreuung in der Schule und an Inklusion insbesondere.


    Kennt ihr auch solche Eltern?


    Ein Stück weit, sind wir als Schule ja selbst schuld...wir haben ja eine ganze Weile die Betreuung IRGENDWIE möglich gemacht. Es ist ja Inklusion und so weiter...


    Aber irgendwo ist auch Schluss!


    LG,
    kopfschüttelnd...

  • Ein Stück weit, sind wir als Schule ja selbst schuld...wir haben ja eine ganze Weile die Betreuung IRGENDWIE möglich gemacht. Es ist ja Inklusion und so weiter...

    Das ist wohl das Problem. Und ich verstehe dich nur zu gut! Aber wenn das Kind nur mit Einzelfallhelfer beschulbar ist, sollte es Absprachen zwischen Schulleitung und Eltern geben, was passiert, wenn der Schulbegleiter nicht anwesend ist. Schließlich gehen die Eltern (vermutlich) arbeiten und das Kind hat v.a. Schulpflicht. Im Zweifel muss sich die Schule um angemessene Betreuung kümmern, denn er ist Schüler eurer Schule.


    Da das Verhalten des Kindes ein Problem darstellt (Behinderung hin oder her) wäre ggf. das Abholen durch die Eltern- weil Verhalten gar nicht geht- eine Ordnungsmaßnahme, die auch der Schulleiter anweisen muss. Vermute ich. Wende dich in jedem Falle an den Schulleiter, dass nicht du am Ende noch den Ärger der Eltern abbekommst!

  • Ich staune darüber, dass bei euch für die E-Helferin kein Ersatz kommt. Bei meinem Downkind ist bei Ausfall der Helferin sofort eine Vertretungskraft dagewesen. Das Einarbeiten jeden Tag einer anderen Person (war manchmal eben nicht anders möglich) war manchmal mühsam, aber es hat immer funktioniert.
    Ich erkenne auch keine Unverschämtheit der Eltern, denn auch für dieses Kind besteht Schulpflicht und wenn ihr nicht kommuniziert über längere Zeit, dass es ein Problem gibt, wussten die Eltern bisher gar nichts vom Ausfall der Helferin? Bzw. ihnen war nicht klar, dass kein Ersatz da ist?
    Also, ich kann deinen Stress wirklich aus eigener Erfahrung gut nachvollziehen, denn auch mein Downi, den ich von Klasse 1 bis jetzt Ostern Klasse 3 bei mir hatte, konnte nicht ohne Betreuung sein und selbst dann gab es viele sehr nervenzehrende Momente. Aber ich kann trotzdem die Vorwürfe an die Eltern nicht ganz nachvollziehen und vermute, dass du jetzt einfach nur ein wenig überreagiert hast.

    Einmal editiert, zuletzt von cubanita1 ()

  • @Schantalle


    Absprachen zwischen Eltern und Schule,wenn die E-Helferin nicht da ist? Nein, die Eltern bestehen auf Beschulung,Inklusion u sind zusätzlich berufstätig. ABER wir sind keine verlässliche Grundschule, wir sind eine Sek1. Da sieht das ja etwas anderes aus.
    Und es ist zusätzlich ja auch gefährlich, wenn der Junge ohne Begleitung unterwegs ist. Er muss vom Taxi geholt werden, zur Klasse, in der Klasse braucht er die E-Helferin dringend, damit er seine Aufgaben macht ( und nicht stört), er braucht Aufsicht in der Pause usw...
    Da kann man nicht einfach auf Schulpflicht bestehen. Der Junge wird primär in der Schule aufbewahrt", leider...da die Förderschulkollegen lange fehlen.
    Letzte Woche war eine E-Helferin aus einer anderen Klasse "frei", da ihr Zögling nicht da war. Da haben wir sie " ausgeliehen", aber auch nur stundenweise, da ihr Vertrag weniger Std hat. Aber besser als nix.
    Zum Glück scheinen die Eltern den Jungen wohl im Sommer zur GE-Schule schicken zu wollen. Zum Glück deswegen, da gibt es ausreichend Personal das ihn sinnvoll fördern u beschulen kann. Außerdem kann er dann vielleicht Kontakte schließen u läuft nicht nur in Symbiose mit einer E-Helferin.


    LG

  • @cubanita


    Hallo!


    Ich behaupte mal, nicht überreagiert zu haben. ;)


    Die Eltern wissen natürlich, dass die E-Helferin krank ist. Es ist ja IHRE E-Helferin, sie haben diese Frau angestellt! Es ist keine fremde E-Helferin, die von der Schule gestellt wird.
    Das ist dann schon was anderes.
    Und Schulpflicht -ja...WENN tatsächlich Unterricht ist! Und doch nicht, wenn die ersten Stunden laut Stundenplan frei sind. DAS finde ich dann schon irgendwie unverschämt.


    Offiziellen Ersatz gibt es erst ab 6. Wochen... :angst:


    LG

  • Also ich finde nicht, dass du überreagiert hast. Ich denke, dass ihr als Schule hier falschche Signale in Richtung Eltern gesendet habt.
    Unser Schulleiter würde in solchen Fällen sicherlich um ein Gespräch bitten und den Eltern klar machen, dass auch die anderen Schüler ein Recht auf Unterricht in einer störungsfreien Umgebung haben.
    Wir hatten einen ähnlichen Fall. Unser SL hat darauf bestanden, dass die Eltern im Zweifelsfall mit in den Unterricht müssen, wenn der Schulbegleiter über längere Zeit ausfällt.
    Du kannst eine solche Verantwortung nicht tragen und das ist auch NICHT deine Aufgabe. Du hast die Verantwortung für ALLE Schüler.
    Und genauso, wie ich schon Kinder habe abholen lassen, weil sie abgehauen sind, weil sie andere massiv verletzt haben…… würde ich auch hier anrufen und um Begleitung bitten.
    Du kannst die Aufsichtspflicht ja gar nicht erfüllen. Du kannst keinen normalen Unterricht machen… was sagen denn die anderen Eltern dazu????
    Inklusion ist ja schön und gut. Aber nicht auf Kosten der anderen Schüler!

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Du kannst eine solche Verantwortung nicht tragen und das ist auch NICHT deine Aufgabe. Du hast die Verantwortung für ALLE Schüler.Und genauso, wie ich schon Kinder habe abholen lassen, weil sie abgehauen sind, weil sie andere massiv verletzt haben…… würde ich auch hier anrufen und um Begleitung bitten.
    Du kannst die Aufsichtspflicht ja gar nicht erfüllen. Du kannst keinen normalen Unterricht machen… was sagen denn die anderen Eltern dazu????

    Richtig. Aber das ist eben die politische Denke der Inklusion: Man will Kosten sparen, indem man z.B. für keinen Ersatz sorgt, wenn die Einzelfallbetreuung ausfällt, und hofft, dass es irgendeinen (dummen) Lehrer gibt, der sich ein Bein ausreist, damit der Unterricht trotzdem funktioniert.


    Die Bereitstellung des Betreuungspersonals ist in so einem Fall Aufgabe des Schulträgers, des Sozialleistungsträgers oder der Eltern, keinesfalls Aufgabe der Schule oder gar einer einzelnen Lehrkraft. Wenn man keinen Unterricht machen kann, weil diese Betreuung fehlt, dann macht man halt keinen und lässt die Nicht-Inklusions-Schüler während der Zeit Bilder ausmalen oder ähnliches, denn: Die Sicherheit und die Unversehrheit der Schüler, egal ob inklusiv oder nicht, steht vorrangig vor jedem Unterrichtsauftrag. Nur so "lernt" das System, das Inklusion ohne ausreichendes Personal nicht funktioniert.


    Gruß !

  • Ich finde die Erwartung der Eltern nicht unverschämt.
    Krass finde ich, dass die Eltern eine E-Helferin aus eigener Tasche bezahlen müssen und kein anderer Träger dafür einspringt. Außerdem sehe ich die SL in der Pflicht, einen Ersatz / Vertretung für die Sonderpädagogin ranzuschaffen. Es ist unsäglich, dass solche Situationen auf dem Rücken von KollegInnen ausgetragen werden!


    Ninale

    Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.

  • Ich finde das nicht unverschämt. Die Eltern sind schon arg belastet: Sie haben ein Kind mit Behinderungen, das sie sehr fordert und ihr Leben einschränkt. Sie müssen eine Schulbegleiterin selbst einstellen (Die Gründe sind mir unbekannt.) und die Verwaltungsarbeit eines Arbeitgebers leisten. Sie müssen alle Jahre wieder mit dem zuständigen Amt um die Finanzierung ringen, vielleicht sogar einen Prozess deswegen führen. Daneben sind sie auch noch berufstätig. Wochenlang nicht oder verspätet zur Arbeit zu kommen würde sie ihren Job kosten.
    Klar, dass die Eltern versuchen, was irgend geht, um ihr Kind betreut zu bekommen.


    Ihr seid an der Situation nun nicht unschuldig. Ihr habt wochenlang signaisiert, dass es klappt. (Indem ihr es habt geschehen lassen.) Und plötzlich regt Ihr Euch auf. Klar, dass die Eltern nun überrascht sind.
    Die Schulleitung (oder der Inklusionsbeauftragte Eurer Schule) hätte vor der Aufnahme des Schülers mit den Eltern verabreden müssen, was passiert, wenn die Schulbegleitung ausfällt. Nun hattet ihr schon zwei volle Schuljahre, um das nachzuholen, und nichts ist passiert. Die Eltern sind da nicht in der Pflicht. Die durchschauen Eurer System nicht und können nicht einschätzen, was Ihr ermöglichen könnt und was nicht.
    Sorry, aber sowohl aus Elternperspektive als auch aus Kollegenperspektive habt Ihr ziemliche Defizite im Bereich der Kommunikation bewiesen.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Tschuldigung, war zu schnell, mein Einwand betrifft natürlich nicht die " Betreuung " vor dem Unterricht. Das geht so gar nicht. das Kind sollte natürlich zum regulären Unterrichtsbeginn gebracht werden.

    Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.

  • Wenn die Eltern die EFH aus eigener Tasche (sprich persönliches Budget) bezahlen, dann ist es auch ihre Verantwortung, Ersatz im Krankheitsfall zu stellen. Das ist halt der Nachteil des persönlichen Budgets, deswegen nicht zu empfehlen... Eure Pflicht wäre es, klar zu kommunizieren, dass das Kind ohne EFH nicht beschulbar ist, gegenüber allen Seiten. Und da Schulpflicht besteht, sind die Eltern in der Pflicht, sich schleunigst um Ersatz zu kümmern.


    (Bei EFH über einen Träger wird vom Träger im Krankheitsfall der Ersatz gestellt)


  • Und Schulpflicht -ja...WENN tatsächlich Unterricht ist! Und doch nicht, wenn die ersten Stunden laut Stundenplan frei sind. DAS finde ich dann schon irgendwie unverschämt.

    Okay, wenn die erste Stunde lt. Stundenplan frei ist, könnte man sich sicherlich um die Aufsichtspflicht streiten. Aber egal: es ist Sache der Schulleitung, eine Lösung zu finden.


    Wenn du dich nicht dort beschwerst, musst du damit leben, dass ihr neben der täglichen Inklusions-Zusatzarbeit auch noch in Sonderfällen durch die Gegend telefoniert und verzweifelt in 5-min.-Pausen eine Betreuung organisieren müsst und das geht über das erträgliche Maß von Kollegenpflichten hinaus.


    Also beschwert euch guten Mutes an der richtigen Stelle: im Rektorat ;)

  • Vielleicht nochmal, um das für einige klarzustellen: Wer als Eltern einen Einzelfallhelfer privat einstellt, hat sich dafür entschieden und kannte die Vor- und Nachteile dieses Modells.
    Dass die Lebenssituation schwierig ist, mag sein - ist es möglicherweise aber für andere auch, die keinen "Status" irgendeiner Art haben.
    Und ja, regelmäßige Kommunikation wäre für BEIDE Seiten wichtig gewesen...

  • Hallo,ihr!


    Es hat durchaus in den vergangenen zwei Jahren Kommunikation stattgefunden. Es ist nicht das erste Mal, dass die Einzelfallhelferin ausfällt. Auch die SL hat mehrfach Kontakt nach oben/ Landesschulbehörde aufgenommen usw...da heißt es nur : "Es ist Sache der Schule das zu regeln." :(
    Wird versucht, offiziellen Ersatz zu bekommen, heißt es erst nach 6 Wochen ( E-Helferin) gibt es Ersatz.
    Ersatz für die Förderschullehrer gibt es gar nicht, da es im Landkreis schlicht zu wenig Personal gibt.
    Man könnte, dann auf die Eltern bauen...theoretisch. Das hieße, der Junge bleibt in dem Fall zu Hause. Da sie aber berufstätig sind, kommt das nicht in Frage.
    Ich kenne durchaus die Problematik Kinderbetreuung und doppelte Berufstätigkeit.
    Aber ich kann doch meine Kinder auch nicht einfach zur Schule schicken, wenn kein Unterricht ist bzw wenn mein Kind krank ist, muss ich oder mein Mann eben frei nehmen.
    Diese Betreuungsfrage müssen doch alle berufstätigen Eltern lösen.


    LG

  • Auch die SL hat mehrfach Kontakt nach oben/ Landesschulbehörde aufgenommen usw...da heißt es nur : "Es ist Sache der Schule das zu regeln." :(

    Halt ich für groben Unsinn. Seit wann schließt die Schule Verträge mit Einzelfallhelfern ab? Das wäre analog, als wenn der Hausmeister längerfristig ausfällt. Da muss die Schule dann auch nichts "regeln". Das ist dann die Sache des Schulträgers, nicht die der Schule.


    Man muss der Schulbehörde klarmachen, dass unter den gegebenen Umständen (Einzelbetreuung durch Lehrkräfte), die Schule dann ihrer Kernaufgabe (= Unterricht durchführen) nicht mehr oder nur noch unzureichend nachgehen kann. DAFÜR ist die Schulbehörde verantwortlich, dass dieses funktioniert. Nur wenn man klar macht, dass es NICHT mehr funktioniert (notfalls über öffentlichen Druck oder Druck über die Eltern der Schüler) wird sich etwas bewegen. Solange ihr versucht, die Situation mit Bordmitteln zu lösen, also unbezahlter Mehrarbeit der Lehrkräfte, wird NICHTS passieren. Denn genau das ist doch die bildungspolitische Strategie hinter der ganzen Inklusion.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Kleines Missverständnis, ich meinte mit Überreagieren die Formulierungen hier im Forum (unverschämt etc.), nicht den Anruf bei den Eltern ...
    Geschriebenes Wort .. Hm

  • Das was ellah schreibt ist aus meiner Sicht hier der entscheidende Punkt.


    Grundsätzlich haben Eltern beim Thema Eingliederungshilfe in Form eines EFH ein Wunsch- und Wahlrecht. Sie können sich dafür entscheiden, das persönliche Budget zu nehmen und selbst einen EFH anzustellen (das Geld dafür kommt dann vom Amt). Damit gehen aber alle Pflichten eines Arbeitgebers auf die Eltern über: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, ggf. Kündigungsschutz, Urlaubsansprüche, Versicherung UND eben auch die Beschaffung eines Ersatzes. Wie ellah sagt, ist das nicht empfehlenswert oder nur, wenn man sich sehr gut auskennt.
    Die andere Variante wäre, dass die Eltern einen Träger suchen, der den EFH sucht und beschäftigt (dann bekommt der Träger das Geld vom Amt). In dem Fall ist der Träger Arbeitgeber und hat für alles o.g. zu sorgen, also auch für Ersatz.


    Im vorliegenden Fall sind die Eltern Arbeitgeber der EFH. Dafür haben sie sich aktiv entschieden und somit sind sie in der Pflicht, für Ersatz zu sorgen.
    Es wäre also notwendig, dass die SL den Eltern kommuniziert, dass eine Betreuung (und ggf Beschulung) des Jungen nur mit EFH möglich ist, da andernfalls die Schule die Sicherheit des Kindes nicht gewährleisten kann. Das muss die SL konsequent ggü den Eltern vertreten, die Schulaufsichtsbehörde, Schulamt etc haben damit m.E. in diesem Fall nichts zu tun. Die Eltern sind AG eines EFH, der erkrankt ist. Einen EFH hat der Junge von Seiten des Amtes bewilligt bekommen, da seine Betreuung und Beschulung ohne nicht ausreichend gewährleistet werden kann. Die Eltern müssen für Ersatz sorgen, das Risiko haben sie mit der Entscheidung für das persönliche Budget bewusst auf sich genommen.
    Die Eltern stehlen sich hier aus der Verantwortung, solange die SL hier nicht klare Ansagen macht.


    Das andere Thema ist der Ausfall des Sonderpädagogen, das ist klar Thema der übergeordneten Schulbehörde.

  • Wieder was dazu gelernt. Alle EFH bei uns kommen von Anbietern, deshalb kannte ich die andere Möglichkeit gar nicht und mir war auch nicht klar, dass dann eben alles bei den Eltern liegt.
    Vielen Dank für deine Informationen, Roswitha.
    :rose:

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