Was befindet sich alles in einer Personalakte

    • Offizieller Beitrag

    Wieso dürfen? Natürlich darfst du. Beantrage Akteneinsicht, mach nen Termin und guck es dir an.


    Drin sein dürfen nur die Daten, die nocheinen Zweck haben: zum Beispiel deine Zeugnisse, die nach wie vor belegen, dass du Lehrerin bist, Urkunden, Ernennungen, Beförderungen, usw.


    Nicht drin sein dürfen: Daten, die keinem Zweck mehr dienen:
    - Missbiligungen und Verweise, die älter als 2 Jahre sind,
    - Atteste
    - Anschreiben von Eltern, Briefe von Schülern,
    - Protokolle von Dienstgesprächen, Bemerkungen deines Schulleiters
    - Belege über Fehlzeiten, die älter als ein Jahr sind
    - ... eigentlich alles. ;)


    Die Akte im SSA und die in der Schule muss exakt dasselbe enthalten. Ich würde mir beide angucken.


    Es darf absolut nichts drin sein, von dem du keine Kenntnis hast (Unterschrift).

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Die Akte im SSA und die in der Schule muss exakt dasselbe enthalten

    Ich weiß nicht, wie das bei euch in Hessen ist. Bei uns in Ba-Wü dürfen nur die Akten im SSA Zeugnisse und Beurteilungen enthalten. In der "Personalnebenakte", die sich an der Schule befindet, sind lediglich die persönlichen Daten, Beurteilungen der Schulleitung und die Statistik über die Krankheitsdaten enthalten. Alles andere geht den Schulleiter nix an.
    Sollte der Schulleiter von dir irgendwann eine Zeugniskopie erbeten haben, war dies unzulässig. Die darf sich dann auch nicht in der Nebenakte befinden und müsste entfernt und vernichtet werden.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Vielen Dank für die Antwort.


    Also sind Atteste, die aktuell sind, enthalten, ebenso auch Gutachten vom Amtsarzt, die aktuell sind?
    Da ich derzeit AU bin, kann ich nicht ins SSA fahren und mir die Akte anschauen.
    Darf das auch ein von mir Bevollmächtigter tun, z.B. der Ehemann?


    Ok, ich weiß leider auch nicht wie das in Hessen ist. Ich habe jetzt ein Einstellungsangebot von Bawü erhalten, die eben meine Akte in Hessen anfordern und ich möchte
    einfach gern wissen, was darin enthalten ist, da ich wie gesagt aktuell AU bin und ich Angst habe, dass sie mich dann nicht übernehmen wollen, weil ich eben seit ca. 6 Monaten zu Hause bin.

    • Offizieller Beitrag

    Apfelbluete, das ist ja der Grund, weswegen ich dir rate, sie anzusehen. Gerade in Schulen werden die als Ablageordner für alles benutzt, was wirklich DRIN ist, weißt du erst, wenn du sie gesehen hast.


    Du kannst dann Herausnahme verlangen.


    Hier kannst alles genauer nachlesen: https://www.datenschutz.hessen.de/downloads/173.pdf


    Außerdem:

    Zitat


    2) Einem Bevollmächtigten des Beamten ist Einsicht zu gewähren, soweit dienstliche
    Gründe nicht entgegenstehen. Dies gilt auch für Hinterbliebene, wenn ein berechtigtes
    Interesse glaubhaft gemacht wird, und deren Bevollmächtigte. Für Auskünfte aus der
    Personalakte gelten Satz 1 und 2 entsprechend.

    • Offizieller Beitrag

    Ich missbrauche die Personalakte auch als Ablage und gebe meinen Chef jedes Zertifikat, Zeugnis und jede Teilnahmebescheinigung zum Abheften, dann weiß ich , wo sie sind, wenn ich meine Exemplare verschlampe ;)

  • Der Grund stand in der ursprünglichen Version der Anfrage.



    Off Topic: Es sorgt leider immer wieder für Verwirrtheit, wenn Anfragen nachträglich verändert werden.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Liebe Apfelblüte,


    es mag ja unschicklich sein, aber wieso bist du an einem Umstieg interessiert, wenn du seit 6 Monaten krank bist?


    Sorry, bin gerade verwirrt.

    Ich denke, dass jeder weiß, dass man sich den Zeitpunkt einer Erkrankung leider nicht aussuchen kann und ich bereits seit Jahren versuche, wieder nach Bawü zu kommen...

  • ebenso auch Gutachten vom Amtsarzt

    Ärztliche Gutachten haben weder in der Nebenakte, noch in der Personalakte am SSA etwas zu suchen. Diese dürfen (wegen ärztlicher Schweigepflicht und Persönlichkeitsschutz) nur am Regierungspräsidium "gebunkert" und verwahrt werden.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    • Offizieller Beitrag

    Ich fürchte, das ist nicht in allen Bundesländern so klar.
    Das Gutachten des Amtsarztes z.B. ist in einigen BL (Hessen, auch Hamburg z.B.) Bestandteil der Personalakte und kann nicht aus der Personalakte entfernt werden (es gibt im ggf. Sonderregelung zur Aufbewahrung: verschlossener Umschlag, Siegel, Unterschrift bei Erbrechen desselben, das nur mit Begründung usw.). Begründung: Es steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der (aktuellen) Verwendungsfähigkeit des Beamten und damit im unmittelbaren inneren Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis - und das ist oft die Grundlage der möglichen Aufnahme in die PA oder eine TA.


    Besonders interessant wird es, wenn das unterschiedliche PA-Recht im Zusammenhang mit einer Vesetzung steht: muss Hessen dann die Akte nach BaWü-Standards bereinigen, oder muss BaWü die nach hessischem Recht geführte Akte annehmen?


    Ich würde die Rumspekuliererei lassen und den Datenschutzbeauftragten anrufen. Die geben auch Einzelpersonen Auskunft.

  • Ich würde die Rumspekuliererei lassen und den Datenschutzbeauftragten anrufen. Die geben auch Einzelpersonen Auskunft.

    Meinst du, den Datenschutzbeauftragten des SSA oder des Landes?
    Ich habe jetzt Akteneinsicht beantragt, aber die Akte ist wegen des LTV noch in BaWü und muss erst zurück geschickt werden....

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