Recht auf Akteneinsicht, Befunde für die Eltern

  • Hallo in die Runde,
    Ein Schüler wurde in einer Ambulanz rundumgetestet auf Wunsch der Eltern. Die Eltern haben uns nun den Abschlussbefund übersendet. Da weder Sonderpädagogin noch ich zwei Feststellungen darin nachvollziehen können, war unser Wunsch, dass ide Eltern sich die konkreten Testergebnisse aushändigen lassen. Darum hat sich die Mama auch gekümmert und nachgefragt. Aber diese Einrichtung will die Befunde/Ergebnisse nicht rausrücken. Dort arbeiten Kinderpsychotherapeuten.
    Gilt hier das Akteneinsichtsrecht für Patienten?
    Danke für Antworten

    • Offizieller Beitrag

    Das kann ich nicht verstehen. Jeder Behandler ist nach dem Patientenrechtegesetz von 2013 zu bestimmten Maßnahmen (Behandlungsvertrag, Aufklärung, Akteneinsicht) verpflichtet. Dies gilt für alle medizinischen Behandlungen, wobei soweit ich weiß, unter diese "Heilbehandlungen" auch das Feststellen von Krankheiten fällt (also Diagnostik).
    Hier ist ein Link zum Patientenrechtegesetz - vielleicht die Eltern nochmal mit einem Ausdruck hinschicken? Sie können nicht nur Einsicht nehmen, sondern Kopien der Akte verlangen (gegen Kopierentgelt, 50 Cent pro Seite verlangen die Praxen, die ich kenne).
    Wenn das nicht funktioniert: Ich würde den Eltern empfehlen, sich die rechtliche Grundlage für die Nichtherausgabe der Akten, auf die diese Einrichtung sich beziehen möchte, schriftlich geben zu lassen mit Stempel der Einrichtung und Unterschrift des Verantwortlichen. Da dürfte die Luft dünn werden.

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Möglicherweise haben die Eltern gesagt, dass die Schule Interesse an den Ergebnissen hat und deswegen hatte die Klinik keine Lust, die rauszugeben? Diese Gutachten kosten viel Geld, es ist manchmal schwer, da ran zu kommen. Eltern haben natürlich das Recht auf Einsicht, wäre ja noch schöner.

  • Möglicherweise haben die Eltern gesagt, dass die Schule Interesse an den Ergebnissen hat und deswegen hatte die Klinik keine Lust, die rauszugeben? Diese Gutachten kosten viel Geld, es ist manchmal schwer, da ran zu kommen. Eltern haben natürlich das Recht auf Einsicht, wäre ja noch schöner.

    ja, das wird die Mutter vermutlich gesagt haben. Aber ist das ein Hinderungsgrund?

  • Nein, nur ein Erklärungsversuch. "Kein Bock auf Kopie" oder so, Eltern fix abgewimmelt. V.a. gg. die Einsicht durch die Eltern dürfte keiner was haben!

  • Ah, könnte tatsächlich dahinterstecken. Ich sehe es genauso wie ihr. Hab der Mutter grad gemailt, dass sie nochmal hartnäckiger nachhaken soll. Ist ja schwierig für uns zu reagieren, vor allem, weil ich an einer Teildiagnostik Zweifel habe und eine Sache für stark übertrieben halte ... Die Probleme hat das Kind im schulischen Bereich nicht, aber im Test dort schon? Da muss ich schon Details erfahren ... Ich behaupte auch nicht, alles zu erkennen und alles feststellen zu können ... Aber ...

  • Ein Schüler wurde in einer Ambulanz rundumgetestet auf Wunsch der Eltern. Die Eltern haben uns nun den Abschlussbefund übersendet.

    Die Frage ist natürlich grundsätzlich: Wenn die Eltern einen Befund haben wollen und euch den Befund von sich aus zusenden- ändert das was fürs Kind? Also wenns nicht um Nachteilsausgleich geht o.ä. und du gar kein Interesse an den Ergebnissen hast, würde ich mir überlegen, ob ich da überhaupt hinterrennen würde.

  • Hä, welch Missverständnis ... Hoffentlich.
    Ich hab großes Interesse an dem Befund und ein großer Teil ist uns auch bereits bekannt und wird von uns mit Nachteilsausgleich beachtet und gefördert.
    Die Eltern sind selbst aktiv geworden, zum zweiten Mal. Warum?
    Trotzdem nehme ich diese Ergebnisse grundsätzlich ernst und bespreche mit der Sonderpädagogin eine passende Förderung und die Anpassung des Nachteilsausgleichs.
    Wenn wir einen Teil der Ergebnisse nicht nachvollziehen können aufgrund eines T-Werts und eines pauschalen Satzes, brauche ich mehr Details. An welcher Stelle hast du bei mir Desinteresse gelesen? Meinst du tatsächlich, dass ich mich dann an dieses Forum gewendet hätte?

  • Wenn die Eltern ein Recht darauf haben, diese Befunde zu bekommen, dann ist VÖLLIG schnuppe aus welchem Grund sie diese haben wollen.
    Sie sind mitzuteilen.

  • Im Falle der weiteren Weigerung würde ich mich nicht weiter damit herumärgern, sondern mit dem Einschalten eines Anwalts drohen. Danach fluppt das.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Nein, kein Desinteresse. Ich dachte bei der Aussage:

    Ist ja schwierig für uns zu reagieren, vor allem, weil ich an einer Teildiagnostik Zweifel habe und eine Sache für stark übertrieben halte ... Die Probleme hat das Kind im schulischen Bereich nicht, aber im Test dort schon? Da muss ich schon Details erfahren ... Ich behaupte auch nicht, alles zu erkennen und alles feststellen zu können ... Aber ...

    dass für euch die Diagnose vielleicht gar keine Relevanz hat, weil ihr in der Schule keine Probleme mit dem Kind habt.


    Es gibt alle möglichen Varianten mit Eltern und mehr oder minder förderbedürftigen Kindern, daher die Nachfrage, ob du dir die Arbeit überhaupt machen möchtest. Missverständnis hoffentlich ausgeräumt ;)

  • Update....
    Gestern hatte ich Elterngespräch mit der Mutter, die in der letzten Woche vorbeigefahren ist in dem Institut, um Einsicht zu erhalten.
    Einsicht wurde verweigert mit der Begründung, da seien Notizen der Diagnostiker dazwischen.


    Wir sind nun so verblieben, dass wir den Teil der Diagnostik anders sehen und bewerten (ignorieren) und auf das relevante konzentrieren. Also, ich geh jetzt ganz in deine zuletzt geäußerte Richtung. Interessiert hätte es mich schon, worauf deren Urteil fußt.
    Aber nur so als Info:So kanns laufen.Hm.

  • Ich verstehe das nicht ganz - die Notizen der Diagnostiker werden ja thematisch zum Kind gemacht worden sein, nicht zu etwas anderem. Ergo ist alles, was zur Person des Kindes gehört, dem Kind/seinen gesetzlichen Vertretern zugänglich zu machen...


    Aber etwas Grundsätzliches zum Testen:
    Du hast nichts über das Alter des Kindes geschrieben. Ich habe bei Kindern (eigenen und fremden) und auch bei meinen Schülern die Erfahrung gemacht, dass Testergebnisse sehr tagesunterschiedlich ausfallen können und auch vom Tester abhängen. Je älter die Kinder sind, umso mehr schwindet das, aber auch unter meinen Großen (16 Jahre aufwärts) gibt es noch das Phänomen, dass diese beim Test die Lust verloren haben, sie der Tester genervt hat, die Konzentration irgendwann zur Neige ging, etc.


    Bei Intelligenztests in der Primarstufe sind die Kinder bis zu 3 Stunden beschäftigt - zwar mit kleinen Pausen, aber wie ein Schüler von mir gestern so schön formuliert hat: Da setzt man auch mal Prioritäten.


    Insofern finde ich es nicht falsch, dass du dich auf "Reihenergebnisse" des Unterrichts stützt, die täglich erbracht werden und eben noch mal ein ganz anderes Bild zulassen.

  • Für mich hört sich das nach zwei Möglichkeiten an:
    1. Die Akten gibt es nicht bzw. die Diagnose ist nicht sauber gestellt worden. Dann macht die Einsichtverweigerung Sinn und ist ein Selbstschutz des Instituts.
    2. Die Eltern wollen nicht, dass ihr die Akten einseht und schieben das Institut vor. (Unwahrscheinlich, wenn sie euch den Abschlussbericht gegeben haben.)


    Persönlich würde ich solche Fälle immer zum Anlass nehmen, von besagtem Institut beim nächsten Fall abzuraten.

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