Nebentätigkeit als DaF Lehrerin

  • Ich bin vollzeitbeschäftigte Lehrerin an einer Gesamtschule (25,5 std.) und würde gerne nebenberuflich an der VHS DaF unterrichten, ein oder zwei Abende pro Woche.
    Ich habe viele Jahre lang als DaF Dozentin gearbeitet und möchte einerseits den Anschluss nicht verlieren, andererseits kann ich den kleinen Zuverdienst gut gebrauchen.
    jetzt habe ich ein konkretes Angebot der VHS. Meine Frage an euch : Hat das schon eine/r von euch gemacht ? Wie viele Stunden dürfte ich als angestellte lehrerin (nicht verbeamtet) nebenberuflich unterrichten ? Gilt für mich auch die Fünftel-Regelung wie für Beamte ? Wie muss ich vorgehen, um die Nebentätigkeit genehmigen zu lassen und welche Hürden könnten sich da auftun ?
    Über schnelle Infos wäre ich dankbar ! LG

    Bildung ist nicht das Befüllen von Fässern, sondern das Entzünden von Flammen. (Heraklit)

  • im TV-L sind Nebentätigkeiten nur anzeigenpflichtig. Ich wüsste nicht, dass es da noch mal extra Regeln für Lehrer gibt.
    Daher müsste es reichen dem Chef die Nebentätigkeit schriftlich mitzuteilen.


    Für Fragen rund um die Tarifverträge im öffentlichen Dienst kann ich übrigens http://www.oeffentlicher-dienst.info sehr empfehlen.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Ein Blick in das Nebentätigkeitsrecht für Beamte hätte dir schneller geholfen. Bei uns in Sachsen-Anhalt gilt sogar die Regel, dass Nebentätigkeiten, die außerhalb der normalen Unterrichtszeit ausgeführt werden, nur anzeigepflichtig sind. Ein "Verbieten" durch die Schulleitung/ Amt ist nicht möglich.Dabei ist explizit geregelt, dass außerhalb der Unterrichtszeit ab der 8.Stunde gemeint ist. Jeder Lehrer könnte bis zur 8. Stunde zur Vertretung oder Konferenzen eingeplant werden. Damit ist klar geregelt, dass man eine regelmäßige Nebentätigkeit nicht schon ab 11.00 Uhr aufnehmen kann, selbst wenn der individuelle Stundenplan-Einsatz nur bis 10.30 geht. Dies gilt für alle in Vollzeit, aber auch in Teilzeit.

    • Offizieller Beitrag

    TV-L sieht - wie Veronica Mars schrieb - nur eine Anzeigepflicht beim Schulleiter vor. Der Personalrat riet mir dazu, die Anzeige der Nebentätigkeit sicherheitshalber noch an die Personalstelle zu senden. Die haben mir das Blatt (mit Eingangsstempel) zurückgesendet und geschrieben, ich soll es dem Schulleiter geben.
    Der Schulleiter müsste - wenn er Zweifel hat, ob du das packst - ein Verbot aussprechen oder das nicht genehmigen. Das kann er machen, wenn es in unverhältnismäßigem Umfang ist, wenn du z.B. 2mal die Woche 5 Stunden unterrichten willst. Habt ihr eine vernünftige Beschäftigtenvertretung? Bei uns sind die zentral organisiert und sehr rührig und fit in rechtlichen Dingen.

  • Vielen Dank für eure Antworten, es stimmt auch, was ihr geschrieben habt. Ich habe inzwischen selbst auch recherchiert.
    Als angestellter Lehrer ist eine Nebentätigkeit bis zu 8 Stunden wöchentlich genehmigungfrei, aber anzeigenpflichtig.
    ich habe meiner Schulleitung bereits das entsprechende Formular ausgefüllt gegeben, sie leitet es weiter an die BZR.
    Also freie Fahrt ! Dachte nicht, dass es so einfach ist. :) LG

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