Hallo!
Ich bin Grundschullehrerin in NRW und derzeit schwanger mit unserem 1. Kind. Die Kleine soll Mitte Juni kommen, und nun habe ich mich näher mit Elternzeit und Elterngeld auseinandergesetzt... eine Wissenschaft für sich!
Ich möchte mindestens 2 Jahre Elternzeit nehmen. Ob ich danach Teilzeit oder Teilzeit in Elternzeit arbeite oder auch noch das 3. Jahr ganz zu Hause bleibe, würde ich mir gerne noch offen halten. Wie ich das verstanden habe, muss ich mich ja nach der Geburt auch nur für 2 Jahre festlegen und könnte danach ggf. eine Verlängerung der Elternzeit einreichen. Soweit richtig?
Nun achtet NRW ja sehr darauf, dass bei den Elternzeitanträgen die Ferien nicht ausgespart werden und man die Abstände entsprechend einhält. Wenn die Kleine also pünktlich Mitte Juni kommt und ich genau für 2 Jahre Elternzeit einreiche, komme ich zu dicht an die Sommerferien 2018.
Reiche ich nun also etwas mehr als 2 Jahre ein, nämlich bis zum Ende der Sommerferien 2018?
Kann ich dann im Anschluss immer noch bis zum Ende ihres 3. Lebensjahres verlängern? 2019 müsste ich mich dann ja nicht mehr an die Ferien-Regelung halten, weil ich die maximale Elternzeit von 3 Jahren voll ausschöpfen würde.
Es wäre toll, wenn sich da jemand von euch auskennt und mir sagen kann, ob ich das richtig verstanden habe und ob das alles so funktionieren würde.
LG *Luna*