Frage zur Elternzeit

  • Hallo! :wink2:


    Ich bin Grundschullehrerin in NRW und derzeit schwanger mit unserem 1. Kind. :love: Die Kleine soll Mitte Juni kommen, und nun habe ich mich näher mit Elternzeit und Elterngeld auseinandergesetzt... eine Wissenschaft für sich!


    Ich möchte mindestens 2 Jahre Elternzeit nehmen. Ob ich danach Teilzeit oder Teilzeit in Elternzeit arbeite oder auch noch das 3. Jahr ganz zu Hause bleibe, würde ich mir gerne noch offen halten. Wie ich das verstanden habe, muss ich mich ja nach der Geburt auch nur für 2 Jahre festlegen und könnte danach ggf. eine Verlängerung der Elternzeit einreichen. Soweit richtig?


    Nun achtet NRW ja sehr darauf, dass bei den Elternzeitanträgen die Ferien nicht ausgespart werden und man die Abstände entsprechend einhält. Wenn die Kleine also pünktlich Mitte Juni kommt und ich genau für 2 Jahre Elternzeit einreiche, komme ich zu dicht an die Sommerferien 2018.
    Reiche ich nun also etwas mehr als 2 Jahre ein, nämlich bis zum Ende der Sommerferien 2018?
    Kann ich dann im Anschluss immer noch bis zum Ende ihres 3. Lebensjahres verlängern? 2019 müsste ich mich dann ja nicht mehr an die Ferien-Regelung halten, weil ich die maximale Elternzeit von 3 Jahren voll ausschöpfen würde.


    Es wäre toll, wenn sich da jemand von euch auskennt und mir sagen kann, ob ich das richtig verstanden habe und ob das alles so funktionieren würde.


    LG *Luna*

  • Ist richtig.

    Kann ich dann im Anschluss immer noch bis zum Ende ihres 3. Lebensjahres verlängern?

    Ja, kannst du.

    Reiche ich nun also etwas mehr als 2 Jahre ein, nämlich bis zum Ende der Sommerferien 2018?

    Würde ich nicht machen. Wenn du die maximale Zahlungslänge des Elterngeldes nimmst, dann gilt der Abstand auch nicht, dann dürftest du aber vermutlich nur 22 Monate Elternzeit anmelden.

    2019 müsste ich mich dann ja nicht mehr an die Ferien-Regelung halten, weil ich die maximale Elternzeit von 3 Jahren voll ausschöpfen würde.

    Das ist eben bei der maximalen Auszahlungslänge des Elterngeldes genauso.

  • Danke dir für deine Antwort!

    Würde ich nicht machen. Wenn du die maximale Zahlungslänge des Elterngeldes nimmst, dann gilt der Abstand auch nicht, dann dürftest du aber vermutlich nur 22 Monate Elternzeit anmelden.

    Ok... aber dann könnte ich an die 22 Monate ja nicht mehr ggf. das 3. Elternzeit-Jahr unmittelbar anschließen, oder? Denn ich muss mich ja direkt nach der Geburt für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen und würde somit dann sagen, ab Mitte April 2018 arbeite ich wieder.

  • Mein Sohn ist im Juni 2015 geboren worden und ich bin (noch) Beamtin in NRW, hatte also dein Problem letztes Jahr.
    Ich hatte zuerst zwei Jahre Elternzeit beantragt, um mir das dritte Jahr aufheben zu können. Das ist - wie ich eigentlich auch erwartet hatte - abgelehnt worden. Ich hätte Elternzeit eben bis sechs Wochen vor den Sommerferien oder bis zum Ende der Ferien nehmen können.
    Letztlich habe ich mich dann entschieden, direkt die vollen drei Jahre zu nehmen. Deshalb weiß ich leider nicht, ob man den Rest des "angebrochenen Jahres" später nehmen kann.


    Aber wäre es nicht eine Lösung für dich, direkt drei Jahre mit Teilzeit in Elternzeit im dritten Jahr beantragen? Falls du doch ganz zuhause bleiben möchtest, geht das wohl trotzdem relativ problemlos.
    Einen Vorteil von Teilzeit ohne Elternzeit gegenüber Teilzeit in Elternzeit kenne ich nicht, solange man die maximal mögliche Stundenzahl nicht übersteigen möchte.

  • Ein Beginn in NRW ganz nah an den Sommerferien ist nur möglich wenn du a) Angestellte bist oder b) dein Elterngeldbezug dann genau endet, dann gilt die Sperrfrist nicht. Ob das nur für die Aufteilung des Elterngeldes für Jahr oder auch auf 2 Jahre so ist, weiß ich allerdings nicht.

  • Ein Beginn in NRW ganz nah an den Sommerferien ist nur möglich wenn du a) Angestellte bist oder b) dein Elterngeldbezug dann genau endet, dann gilt die Sperrfrist nicht. Ob das nur für die Aufteilung des Elterngeldes für Jahr oder auch auf 2 Jahre so ist, weiß ich allerdings nicht.

    DAs stimmt nicht, auch für Beamten gilt das wie von der TE genannt beim maximaler Länge der Elternzeit auch, da kann man ja nicht länger nehmen.


    Danke dir für deine Antwort!

    Ok... aber dann könnte ich an die 22 Monate ja nicht mehr ggf. das 3. Elternzeit-Jahr unmittelbar anschließen, oder? Denn ich muss mich ja direkt nach der Geburt für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen und würde somit dann sagen, ab Mitte April 2018 arbeite ich wieder.

    Nein, das 3. Jahr ginge erst ab dem 2. Geburtstag natürlich los. Das heißt im allergrößten Notfall müsstest du Mitte April bis Mitte Juni wieder arbeiten, wenn du dann doch zu Hause bleiben willst.


    Oder du meldest eben jetzt die 24 Monate an, guckst was passiert (soll ja nette Sachbearbeiter geben ;) ) und verlängerst sonst eben einfach um die entsprechenden Wochen, das geht ja, das musst du nur bsi 7 bzw. 8 Wochen (je nachdem, was bei euch drin steht), machen. Du kannst dann natürlich den Rest trotzdem später einfach nehmen usw.

  • Hallo!


    Vielen Dank für eure Antworten - ich denke, ich habe das jetzt verstanden und werde noch mal mit meinem Mann besprechen, wie wir es nun genau machen. Ihr habt mir auf jeden Fall schon mal weitergeholfen.

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