Hallo ihr Lieben,
vor etwa einem Jahr habe ich bereits in diesem Forum gefragt, wie es sich verhält, wenn ein Lehrer als Hobby im Internet auf Live-Streaming Plattformen sogenannte "Let'sPlays" macht, diese ggf. auch auf Youtube veröffentlicht. Diese Frage hat sich (am Rande) gelöst, da dem Lehrer gegenüber in Absprache mit der Schulleitung keine Bedenken geäußert wurden, solange das "öffentliche Computerspielen" zivilrechtlich einwandfrei geklärt wäre (also z.B. die Einrichtung einer Altersbeschränkung bei Spielen ab 18). So weit, so gut.
Nun ist es so, dass der Lehrer bereits seit einigen Jahren eine Nebentätigkeitsgenehmigung für die Tätigkeit "selbständige Tätigkeit - Internet" hat, da er nebenher noch einen kleinen Webserver mit Vereinsseiten betreibt und dadurch ein paar zig- bis hundert Euro als angemeldetes Gewerbe verdient. Mal angenommen, dass dieser Lehrer nun durch die Veröffentlichung o.g. "Let'sPlays" und den Verkauf von "Fanartikeln" durchaus mehrere Tausend Euro pro Jahr an Einnahmen für die Ausübung seines Hobbys (!) in der Freizeit erzielen könnte, wie wäre dies dienstrechtlich zu bewerten? Steuerrechtlich wäre es so gesehen ja ok, da die Person mit bis zu 17.500 Euro an Umsatz als Kleinunternehmer gilt.
Dieser Person ist klar, dass es in NRW Maximalgrenzen für Nebentätigkeiten gibt. Allerdings ist es in diesem Fall so, dass dies aus subjektiver Sicht eigentlich nicht als Nebentätigkeit zu werten wäre, da er es sowieso als Hobby betreiben würde. Die Einnahmen kämen hauptsächlich aus sogenannten "Spenden" (juristisch falscher Begriff!) bzw. "Trinkgeldern", die Zuschauer in einem Livestream versenden. Es handelt sich also um die Bezahlung eines Hobbys, welches allerdings gewerblich betrieben würde, da Einnahmen ja steuerrechtlich angegeben werden müssen. Da diese Person verheiratet ist (Ehepartner nicht im ÖD), stellt sich auch die Frage, ob es ggf. eine Art "work-around" geben könnte, bei dem der Ehepartner eine Firma gründet, bei der der beamtete Lehrer dann als "Minijob" arbeitet, die EInnahmen also über den Ehepartner laufen.
Auf den Punkt gebracht: Die Person möchte natürlich nicht eine "nebenbei Bezahlung" des Hobbys aufgeben, da er dieses Hobby sowieso betreiben würde. Ich hoffe, das Anliegen ist verständlich erklärt. Was kann die Person also tun?
Vielen Dank für eure Zeit und eure Antworten.