Lesrechtschreibstörung, Leserechtschreibschwäche, Legasthenie - Ich blicke nicht mehr durch.

  • Hallo zusammen!


    Ich würde gerne einmal das Wirrwarr in meinem Kopf zu all den Begrifflichkeiten lösen.


    Lesrechtschreibstörung, Leserechtschreibschwäche, Legasthenie,...


    Wo liegen die Unterschiede? Wie werden sie diagnostiziert? Bei welcher dieser Formen gibt es einen Nachteilsausgleich?


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Gegoogelt habe ich schon, doch überall finde ich etwas Anderes.


    Liebe Grüße,
    Leona

  • In der ICD-10, der internationalen Klassifikation von Krankheiten und "verwandter Gesundheitsprobleme" steht geschrieben, als was eine Leserechtschreibstörung (LRS) gilt. Andere Begriffe sind lediglich Synonyme. Soweit ich weiß zumindest.


    LRS wird nur diagnostiziert, wenn keine anderen Lernprobleme bestehen. Lernbehinderung und LRS schließen sich aus.


    Die Art und Weise, wann und wie eine LRS diagnostiziert wird und von wem, sowie auf welche Weise Nachteilsausgleich gewährt wird, hängt vom Bundesland ab. Die Bundesländer haben normalerweise jeweils Verwaltungsvorschriften für sowas.

  • Zunächst:
    Um dir eine korrekte Antwort geben zu können, solltest du in deinem Profil das Bundesland angeben. Bildung und Schulrecht sind Ländersache.
    Daher sind auch die Regelungen zum Nachteilsausgleich unterschiedlich.


    Zudem:
    Es gibt verschiedene Suchbegriffe:
    Rechtschreibschwäche / Legasthenie / Dyslexie / Agrafie / Lese-Rechtschreib-Schwäche / Leserechtschreibstörung


    Definition erfolgt in ICD-10
    http://www.icd-code.de/icd/code/F81.0.html



    Links zu LRS findest du hier:
    http://www.autenrieths.de/links/legasthenie.htm



    Links zum Nachteilsausgleich findest du hier:
    http://www.autenrieths.de/links/notengebung.htm

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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