Hallo,
habe durch Langzeitvertretung dieses Jahr eine ¾ Überstundeerarbeitet.
Ist es zulässig, diese „ewig“ vor sich herzuschieben, bisirgendwann, ggf. durch weitere Vertretungen,
daraus eine ganze Stunde wird, diedann irgendwann abgebaut werden darf?
Was passiert mit dem Guthaben, wenn ich zwischenzeitlich aneine andere Schule wechsle?
Verfällt es oder wird das Guthaben irgendwo „zentral“vermerkt?
(Auszahlung als MAU ist ja völlig uninteressant, wegen derAbzüge.)