Aber Susannea: Meine Bezüge mit einer 50 % Teilzeitstelle liegen doch höher als der Höchstsatz + Zwillingsbonus. Wie kann es denn dann sein, selbst wenn ich zum Zeitpunkt der Geburt Teilzeit arbeite, dass das Elterngeld höher als die Bezüge im Mutterschutz sind???
Dazu müsste die Threaderstellerin ja in deutlich unterhälftiger Teilzeit zum Zeitpunkt der Geburt arbeiten. Davon hat sie aber nichts geschrieben.