Mein Mann und ich sind beide verbeamtete Lehrer in Rlp.
Mein Mann möchte 4 Monate Elternzeit nehmen, vom 3.-6. Lebensmonat.
Somit bleiben für mich noch 10 Monate Elternzeit übrig.
Ich bekomme ja nach der Geburt noch 8 Wochen mein volles Gehalt. Bin also noch nicht auf Elterngeld angewiesen.
Meine Frage ist, ob ich vom 3.-12. Lebensmonat Elterngeld beantragen kann ODER ich schon ab dem 1. Lebensmonat "gezwungen" bin Elterngeld zu beantragen, das mit meinem Gehalt verrechnet wird.