Hallo,
ich habe mir im Forum zwar schon einige Beiträge zum Lehreraustauschverfahren durchgelesen, es sind aber dennoch ein paar Fragen offen
Mein Lebensgefährte lebt in NRW und kann dort aus beruflichen Gründen (Alter, Stelle im Management) im Grunde so gar nicht weg, ohne sich beruflich massiv zu verschlechtern; mich hingegen hält wenig in der hessischen Provinz - mit Ausnahme meines Jobs. Ich werde 2017 verbeamtet (Sek II), und möchte danach auch endlich nach einigen Jahren Fernbeziehung Antrag auf Versetzung stellen.
Nun würde ich gern wissen:
1. Muss ich mich selbst bei Schulen in NRW bewerben bzw. darf ich das überhaupt?
2. Was passiert, wenn Hessen mich freistellt, aber NRW mir keine Stelle gibt? Bleibe ich dann einfach an meiner alten Schule und warte weiter?
3. Ich habe nur haarscharf eine Beamtenstelle in Hessen bekommen und möchte auch als Beamtin versetzt werden. Wenn man mir aber nur Angebote auf Tarifbasis macht, was passiert, wenn ich diese ablehne?
4. Wie groß sind ggf. die Besoldungsunterschiede, wenn ich in NRW herabgestuft werde (also 500 Euro, 1000...?)? Und kann ich irgendwann wieder die Leiter heraufklettern?
5. Wird immer nur zum 1.8., oder auch zum 1.2. eines Jahres versetzt?
Diese Fragen müsste ich vorab noch klären, ehe ich das Verfahren in die Wege leite... am liebsten würde ich ja während der Probezeit wechseln, aber das ist sicher noch heikler.
Viele Grüße und herzlichen Dank im Voraus