Schwanger, Stunden erhöht, Beschäftigungsverbot

  • Hallo, ich habe eine Frage an euch. Ich bin Lehrerin in Bayern, seit kurzem schwanger und habe für das kommende Schuljahr 16/17 meine Stundenzahl erhöht. Jetzt will mir mein Arzt ein Beschäftigungsverbot geben, da mein Blutdruck und mein Kreislauf immer verrückt spielen und ich bei der ersten SSW auch Probleme hatte. Wie ist das dann mit den Bezügen? Bekomme ich bis zum Mutterschutz die Bezüge wie jetzt oder dann ab August die Bezüge mit der erhöhten Stundenzahl? Bin mir total unsicher... hoffe es kann mit jemand helfen.
    Danke schon mal. LG

  • Du hast Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Wenn sich das Entgelt erhöht, bekommst du auch die Erhöhung. Bin mir ziemlich sicher, könnte jetzt aber kein Gesetz zitieren.

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