Hallo alle zusammen,
das Internet und die RP´s in Bawü helfen mir nicht wirklich weiter. Seit dem SJ 2014/15 müssen die Privatschulen für neu eingestellte beurlaubte verbeamtete Lehrkräfte eine Versorgungspauschale an das Land für diese entrichten.
Nun meine Frage: Soweit ich weiß, beträgt dies 20% des Gehaltes, max. jedoch 972€ brutto monatlich, die pro Lehrkraft zu entrichten sind.
Betrifft dies jemanden, bei dem diese Pauschale vom monatl. Gehalt abgezogen wird? Wenn ja, wie wird das gehandhabt?
Mich würde einfach interessieren, was am Ende monatl. vom Gehalt übrig bleibt.
Vielen Dank im Voraus!