Hallo zusammen,
ich habe eine datenschutzrechtliche Frage.
Ich beschäftige mich (leider erst) seit ein paar Wochen mit dem Thema Datenschutz. Ich habe einen seltenen Namen und gab ihn mal ganz unverfänglich in eine Suchmaschine ein. Einer der ersten Treffer galt meiner Schule. Auf der Homepage unserer Schule werden alle Kollegen mit Klarnamen geführt. Vor ungefähr 6 Monaten wurde zusätzlich zu jedem Namen eine personalisierte Schulemailadresse hinterlegt (inkluse Umleitung auf die private emailadresse). Als ich mir andere Homepages anschaute, stellte ich fest, dass das offenbar schon usus ist (?). Ich möchte aber nicht, dass jemand, der meinen Namen in eine Suchmaschine eingibt, weiß, wo ich arbeite und mich sogar per email kontaktieren kann! Von einem Kollegen habe ich nun erfahren, dass er seitens der Schulleitung auf großen Widerstand gestoßen ist, als er die Löschung des Namens verlangte. Das sei modern, transparent und ein guter Service für die Eltern. Muss man sich dem beugen? Mich würde es interessieren, wie das bei euch an der Schule gehandhabt wird.
Kann man verlangen, dass der eigene Namen auf der Homepage gelöscht wird?
Herzliche Grüße
Matea