Deputat bei Funktionsstelle?

  • Hallo an die Mitstreiter hier drin,


    meine Frage klingt vielleicht etwas banal, dennoch ist sie für mich derzeit nicht uninteressant. Weiß hier jemand, ob bei der Übernahme einer Funktionsstelle (A14) Stunden erlassen werden oder ob die Zusatzarbeit noch oben drauf kommt?


    Zum anderen wäre noch interessant zu wissen, ob es Deadlines für die Zu-/ Absagen nach dem Bewerbungsverfahren gibt. Ich habe inzwischen schon mitbekommen, wie das Verfahren läuft und bin etwas irritiert. Anscheinend bekommen erst einmal alle Bewerber eine Absage, die von den Schulen nicht auf Platz 1 gesetzt wurden. Im Anschluss daran erfolgt eine gewisse Zeit (weiß da jemand zufällig, wie lange die ist??), in der diejenigen, die eine Absage erhalten haben, ihr Einspruchsrecht geltend machen können.
    Erst dann erfolgen die Zusagen und das wird wohl erst Ende Mai sein, soweit ich informiert bin.


    Weiß jemand, ob dieses mir zugesicherte Vorgehen so stimmt und wann die ersten Absagen erfolgen?
    Ich freue mich über jede Reaktion und wünsche einen angenehmen Wochenstart in die Osterwoche :)


    Liebe Grüße
    Momo

  • Das ist für dich nur bedingt hilfreich, da ich die Regelung in BW nicht kenne, aber in Niedersachsen kommen die Zusatzaufgaben oben drauf. Ich vermute, dass zumindest das in anderen Bundesländern genauso gehandhabt wird. Hier geht es eigentlich sogar noch einen Schritt weiter: Wenn man als A13 für z.B. Fachleitung noch Abminderung bekommen hat, fällt diese Abminderung mit Übernahme einer A14 Stelle weg.

  • Hallo Momo,
    zu Frage 1:
    in Ba-Wü ist es so, dass mit Bezahlung von A14 im Ausschreibungsverfahren bei Übernahme einer Zusatzaufgabe von Dir eine Stunde zusätzliche Arbeit erwartet wird.
    Was darüber hinausgeht, wird mit Ermäßigungsstunden abgegolten. Diese Aufgabe musst Du dann fünf Jahre ausführen und kannst sie dann ggf. unter Beibehaltung der höheren Eingruppierung zurückgeben.


    zu Frage 2:
    Die Beförderung erfolgt zum 01. Mai, d.h. das Verfahren wird sich sicherlich nicht bis Ende Mai hinziehen, da noch Urkunden ausgefertigt und spätestens Ende Mai überreicht werden müssen, damit die Beförderung noch im Mai wirksam wird.


    Noch was:
    Die A14-Stelle im Ausschreibungsverfahren ist keine Funktionsstelle im eigentlichen Sinne.
    Das sind Abteilungsleiterstellen, Stellen für stellvertretende Schulleiter sowie Fachberater in der Schulaufsicht und Schulleiterstellen.


    Gruß!

    • Offizieller Beitrag

    Deswegen ja eine Funktionsstelle und die Beförderung

    Wobei ja die wöchentliche Arbeitszeit (Hessen: 42 Stunden) im Prinzip gleich bleibt. Darin liegt ja auch ein Widerspruch, denn entweder impliziert dies, dass jemand mit A14 schneller arbeitet als mit A13, oder dass Lehrkräfte mit A13 eigentlich noch genug Zeit übrig haben.

  • Wobei ja die wöchentliche Arbeitszeit (Hessen: 42 Stunden) im Prinzip gleich bleibt. Darin liegt ja auch ein Widerspruch, denn entweder impliziert dies, dass jemand mit A14 schneller arbeitet als mit A13, oder dass Lehrkräfte mit A13 eigentlich noch genug Zeit übrig haben.

    Das ist nicht unbedingt ein Widerspruch: inzwischen gibt es ja praktisch keine Regelbeförderungen mehr, so dass die A14 Stellen typischerweise an Lehrkräfte gehen, die bereits vorher über das Kerngeschäft hinaus Aufgaben übernommen haben. Von der Prämisse ausgehend, dass alle Lehrkräfte die wöchentliche Arbeitszeit einhalten, müssen dies tatsächlich Lehrkräfte sein, die so schnell oder selbstorganisiert sind, dass sie auch die Zusatzaufgaben in der regulären Arbeitszeit unterbringen können. Soviel jedenfalls zur Theorie ;)

    • Offizieller Beitrag

    Das ist nicht unbedingt ein Widerspruch: inzwischen gibt es ja praktisch keine Regelbeförderungen mehr, so dass die A14 Stellen typischerweise an Lehrkräfte gehen, die bereits vorher über das Kerngeschäft hinaus Aufgaben übernommen haben.

    Das ist eine mögliche Praxis, aber so nicht unbedingt vorgesehen. Man muss sich ja für eine A14-Stelle bewerben, und dass kann ja durchaus eine neue Tätigkeit sein.

  • Damit hast du natürlich Recht. Aber auch hier hören sich Schulen im Vorfeld um und gehen einschlägige Vorerfahrungen der BewerberInnen mit ein. Es ist daher relativ unwahrscheinlich, dass Lehrkräfte eine solche Stelle erhalten, die vorab keinerlei Sonderaufgaben innehatten. Auf einem anderen Blatt steht, dass diese Sonderaufgaben eben typischerweise nicht innerhalb der vorgesehenen Arbeitszeit zu bewältigen sind.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist daher relativ unwahrscheinlich, dass Lehrkräfte eine solche Stelle erhalten, die vorab keinerlei Sonderaufgaben innehatten.

    Habe ich schon öfters anders erlebt, da spielen durchaus auch politische und persönliche Vorlieben eine Rolle, aber auch Gleichstellungsaspekte und die Förderung von Schwerbehinderten.

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