Fortbildungstage für Teilzeitkräfte

  • Hallo,


    heute wende ich mich zum ersten Mal auch mal mit einer Frage an euch. Mich würde mal eure Meinung interessieren und natürlich nehme ich auch sehr gerne rechtliche Hinweise / Tipps entgegen:


    Zur Ausgangssituation: Ich arbeiten mit einer halben Stelle (13 Stunden) an einer Gesamtschule. Unsere Schule ist sehr konferenz- und fortbildungsfreudig und wir haben eine sehr eifrige didaktische Leitung ;)


    Jetzt hatten wir letzten Monat einen ganzen Fortbildungstag, der zufällig auf meinen freien Tag fiel. Selbstverständlich musste ich dann auch kommen, und zwar ganztags bis 16.30 Uhr.
    Jetzt haben wir im April wieder einen Fortbildungstag, der diesmal in Workshops organisiert ist, d.h. es gibt jeweils vormittags und nachmittags einen Workshop und jeder Kollege muss sich für 2 eintragen. Jetzt bin ich naiverweise davon ausgegangen, dass ich mit meiner halben Stelle dann auch nur die Hälfte machen muss. Ist ja auch keine Problem, die Workshops sind ja in sich geschlossen, d.h. ich verpasse nicht die Auswertung etc., wenn ich mittags gehe.


    Unsere didaktische Leitung besteht aber darauf, dass ich 2 Workshops mache. Begründung: Das war schon immer so, dass Teilzeitkräfte alles voll machen! :sauer:
    Was ist das denn bitte schön für eine Begründung?


    Es geht mit nicht nur um diesen einen Tag, sondern, dass wir Teilzeitkräfte ständig Zusatzveranstaltungen im vollen Umgang besuchen müssen. Die finden bei uns an der Gesamtschule mindestens 2x im Monat statt. Lehrerkonferenzen, Dienstbesprechungen, Teamsitzungen, Fachkonferenzen, Fortbildungen, Elternsprechtage, Schülersprechtage, Methodentage, Klassenfahrten ohne Ausgleich und ohne zusätzliche Bezahlung etc.........


    Im Januar sollte ich übrigens an meinem freien (!) Tag 6 Stunden Methoden-Training in meiner Klasse halten. Nach großem Protest durfte ich dann das auf 4 runterschrauben. Aber nichtsdestotrotz, es sind 4 zusätzliche, unbezahlte Stunden, und mein freier Tag, den ich dringend für Vorbereitungen / Korrekturen etc. benötige, ist futsch. Schon der 2. freie Tag seit Jahresbeginn.


    Wie seht ihr das? Müssen Teilzeitkräfte sich das gefallen lassen?

  • Natürlich musst du dir das nicht gefallen lassen, auch wenn es "schon immer so war" :mad: .
    Wie es in deinem BL geregelt ist, weiß ich nicht, oft gibt es für hierfür Dienstvereinbarungen mit dem Schulamt. Da überwiegend Frauen in TZ arbeiten, sind diese DV meistens im Frauenförderplan (Vereibarkeit von Familien- und Erwerbstätigkeit o.ä.) zu finden. Dieser Frauenförderplan müsste eigentlich in deiner Schule ausgehängt sein.



    Hier das hatte Meike in einem anderen Thread dazu zitiert:

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte das oben Zitierte aber aus dem Niedersächsichen Gesetz zitiert, weil die Person, die im thread die schlechten Bedingungen beschrieb, aus Niedersachsen kam - das kann Anna Lisa jetzt nicht wirklich als Grundlage verwenden.


    Die Teilzeitverfügungen und -dienstvereinbarungen sind eher ein hessisches Phänomen.


    Das Teilzeit- und Befristungsgesetz sagt: "Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht wegen der Inanspruchnahme von Rechten nach diesem Gesetz benachteiligen.", deshalb gibt es in den meisten BL eine Einteilung in teilbare und nichtteilbare Dienstpflichten. Nicht teilbar sind Konferenzen und Dienstversammlungen, Unterrichtsverpflichtungen und so weiter. Teilbar sind Elternsprechtage, Tage der offenen Tür und natürlich ggf. auch externe Fortbildungen - entweder macht man sie nur jeden zweite Mal oder nimmt nur anteilig teil. Interne Fortbildungen sind da anders gelagert. In NRW wird auf jeden Fall auch die DV als Mittel der internen Regulierung empfohlen, denn viel der Formulierungen im unten stehden Dokument lassen Spielraum für genauere Bestimmungen.


    Eine weitere Handhabe sind die Rechte der Lehrerkonferenz, in NRW relativ weitgehend und die Mitbestimmungrechte des Personalrats auch. Also ist es sehr wohl möglich, dass ein PR sich mit dem Dienststellenleiter um eine Dienstvereinbarung Teilzeit bemüht, Vorlagen gibt es zu Hauf im Netz. Hierzu kann man mal folgendes Dokument aus NRW konsultieren:

    (etc. es lohnt sich, das mal ganz durchzulesen!).



    Da könnte man im Rahmen von Konferenzbeschlüssen oder Dienstvereinbarungen einiges mit Leben füllen: zum Beispiel: was ist "rechtzeitig" ? Und wenn es nicht rechtzeitig angekündigt war, müsste laut der oben stehenden Forumulierung die TZKraft auch nicht daran teilnehmen können dürfen. Und so weiter.


    In Hessen haben mit GEW-Hilfe mal ein paar TZKräfte auf diverse Dinge geklagt und es gab ein paar personalrätliche Beschlussverfahren, so dass wir mittlerweile wesentlich klarere Verfügungen haben - zum Beispiel ist klar definiert, dass jede unvermeidbare Überbelastung durch Freizeitausgleich ausgeglichen werden muss, und nur in absoluten Ausnahmefällen Mehrarbeit finanziell ausgegelichen werden darf - wenn Schulleiter das zu oft beantragt bei Amt, kriegt er aber schön auf den Deckel und überlegt sich was anderes. Kostet das SSA dann nämlich Geld :)



    Nein. Was ich an diener Stelle tun würde, wäre
    a) mich solide über meine Rechte informieren
    b) mir eine Gruppe anderer TZK suchen, wenn möglich und diese informieren.
    c) zum Personalrat gehen und zwar nicht in einem Tür&Angel-Gespräch sondern auf eine Sitzung
    d) dort darum bitten, dass das für diese Schule geregelt wird. Besprechen, welche Unsäglichkeiten via Konferenzbeschluss und welche via DV bearbeitet werden können
    e) ständig (am besten in der Gruppe) Mehrarbeitsvergütungsanträge ausfüllen für solche Dinge wie Methodentraining, Mehrarbeit ab der ersten Unterrichtsstunde** usw. die m.E. reguläre Unterrichtstätigkeit und damit Merharbeit sind und ähnliches, dann werden die Zustände auch bei eurem SSA bekannt, dort kommt dann Freude auf. ;)



    http://www.gew-nrw.de/uploads/tx_files/SP_Dt_2012-05-09.pdf
    ** Für alle Schulen des Bezirkslange die maximale Unterrichtsverpflichtung einer Vollzeitkraft nicht erreicht ist. Wird darüber hinaus gearbeitet, kommt die Mehrarbeitsvergütung zum Tragen. Ansprüche müssenspätestens 6 Monate nach ihrer Fälligkeit schriftlich bei der Dienststelle beantragt werden.
    9.2.
    FürTeilzeit-Beamte ist die anteilige Bezahlung ab der ersten Ustd ebenfalls mit Hilfedes GEW-Rechtsschutzes erreicht worden (Europ. Gerichtshof, 6.12.07; BVerwG 13.3.08, OVG NRW16.10.08) OVG NRW: „ Es handelt sich bei diesen Stunden um Mehrarbeit. Das gilt auch,soweit in dem betroffenen Monat -...- Stunden ausgefa
    llen sind. Derartige Unterrichtsausfälle aus Anlass etwa von Schulveranstaltungen, Zeugnisausgaben oder der Abwesenheit von Klassen aufgrund von Klassenfahrten kommen jeder Lehrkraft zugute.“ Das MSW folgt dem Urteil(Erl. 5.12.08), das LBV gibt Hinweise zur Durchführung (26.1.09) .
    Die Bezirksregierung Detmold verfügt: anteilige Bezahlung bis zur vollen Stelle, wenn die individuelle Anzahl der Unterrichtsstundenim Zeitraum einer Woche
    überschritten wird. Eine Verrechnung mit Ausfallstunden anderer Wochen ist nicht erlaubt.
    Ist die Mehrarbeitsvergütung höher, gilt diese (Günstigkeitsvergleich) .
    Erst ab der vollen Stelle gelten die Regelungen der Mehrarbeitsvergütung. Bezahlt wird,wenn 4 Ustd mehr geleistet wurden (siehe 7.)
    .
    Antragsfrist neuerdings (BGB): Die Verjährungbeträgt 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Eigentlich sollte es ein Teilzeitkonzept geben. Mal den Lehrerrat ansprechen.



    Alternativ: Sofern möglich, schraub auf Vollzeit hoch. Dann bekommst du mehr Geld.

    Ja, es gibt ein Teilzeitkonzept. Das sieht so aus, dass Teilzeitkräfte bei halber Stelle Anspruche auf einen freien Tag + einen (!) freien Nachmittag haben. Ansonsten dürfen sie nur 3 Springstunden haben. ABER: Es darf Mittagspausen geben. Mittagszeit ist bei uns von der 5-7. Stunde. D.h. pro Tag eine Springstunde in dieser Zeit wird nicht als Springstunde, sondern als Mittagspause gewertet, somit kann man auch bis zu 7 Springstunden haben bei halber Stelle. Ich habe aktuell 6(!).


    Wir haben in halbwegs regelmäßigen Abständen sogenannte "Frauenkonferenzen". Aber dort redet man sich den Mund fusselig und es kommt nichts bei rum, weil es einfach keinen Konsens gibt. Es gibt selbst unter Teilzeitkolleginnen nicht genügend Unterstützung :(


    Vollzeit geht nicht, ich habe 2 noch jüngere Kinder und einen Mann, der fast nie da ist mit teilweise mehrmals pro Woche 24 Std. Diensten etc. Da würde ich dran zerbrechen mit 6 Korrekturen, die ich dann hätte.

  • Danke für deine ausführliche Antwort, Meike. Leider geht ja aus deinem Dokument klar hervor, dass auch Teilzeitkräfte die Pflicht zur Teilnahme an schulinternen Fortbildungen haben. Da steht nichts von anteiliger Reduzierung. Sieht als schlecht aus für mich.


    Das mit den Überstunden ist so eine Sache: Ja, ich bekomme jeder einzelne Vetretungsstunde ab der 1. Stunde bezahlt. So weit so gut. Das klappt.


    Aber: So Tage wie unsere tollen Methodentage werden bei uns nicht in Unterrichtsstunden abgerechnet, sondern gelten als Sonderveranstaltungen von.... bis..... Da kann ich nichts abrechnen. Es gibt halt bei uns an der Gesamtschule so ewig viele Zusatzveranstaltungen, dass man da als Teilzeitkraft echt gebeutelt ist. Wenn man dann noch einen Stundenplan hat, der zu einem Drittel aus Springstunden besteht und bis in den späten Nachmittag reingeht, kann man da von Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht mehr viel spüren.


    Ich habe übrigens mit dem Lehrerrat gesprochen und werden mal versuchen, eine Teilzeit-Konferenz in die Wege zu leiern statt Frauenkonferenz, wo wir dann vielleicht mal ein vor Beschlussvorlagen für die Lehrerkonferenz hinkriegen.

  • Die Teilnahme an Konferenzen und schulinternen Fortbildungen muss in der Tat auch von Teilzeitkräften komplett wahrgenommen werden. Gerade an konferenzfreudigen Schulen lohnt es sich dennoch, die Schulleitung mal darauf aufmerksam zu machen, dass sie auch zur Einhaltung der Arbeitszeitverordnung verpflichtet ist. In NRW beträgt die regelmäßige Arbeitszeit der Beamten 41 Stunden/Woche, mit einer halben Stelle also nur noch knapp 20 Stunden/Woche. Selbst wenn man die unterrichtsfreien Tage (abzgl. des normalen Jahresurlaubs) einbezieht, landet man dann nur bei 23 Stunden/Woche. Wenn der Unterricht bereits knapp 10 Zeitstunden und die Konferenzen weitere 6 Zeitstunden pro Woche ausmachen, darf die SL gerne erklären, wie sie sich Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen, Elterngespräche etc in 4-6 Stunden pro Woche vorstellt. Andersherum bist du natürlich selbst auch verpflichtet, auf deine eigene Arbeitszeit zu achten.


    Im Übrigen: DIe Nichtanrechnung von Methodentagen als Unterricht halte ich für absolut rechtswidrig. Was anders als Unterricht soll es denn sein, wenn mit Schülern Arbeitstechniken eingeübt werden?

  • Die Teilnahme an Konferenzen und schulinternen Fortbildungen muss in der Tat auch von Teilzeitkräften komplett wahrgenommen werden. Gerade an konferenzfreudigen Schulen lohnt es sich dennoch, die Schulleitung mal darauf aufmerksam zu machen, dass sie auch zur Einhaltung der Arbeitszeitverordnung verpflichtet ist. In NRW beträgt die regelmäßige Arbeitszeit der Beamten 41 Stunden/Woche, mit einer halben Stelle also nur noch knapp 20 Stunden/Woche. Selbst wenn man die unterrichtsfreien Tage (abzgl. des normalen Jahresurlaubs) einbezieht, landet man dann nur bei 23 Stunden/Woche. Wenn der Unterricht bereits knapp 10 Zeitstunden und die Konferenzen weitere 6 Zeitstunden pro Woche ausmachen, darf die SL gerne erklären, wie sie sich Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen, Elterngespräche etc in 4-6 Stunden pro Woche vorstellt. Andersherum bist du natürlich selbst auch verpflichtet, auf deine eigene Arbeitszeit zu achten.
    Im Übrigen: DIe Nichtanrechnung von Methodentagen als Unterricht halte ich für absolut rechtswidrig. Was anders als Unterricht soll es denn sein, wenn mit Schülern Arbeitstechniken eingeübt werden?

    Das ist aber mal wieder bundeslandabhängig, denn wie gesagt, in anderen Bundesländern muss definitiv nicht komplett an Konferenzen und Fortbildungen teilgenommen werden, deshalb finde ich solche allgemeinen Aussagen immer sehr wenig hilfreich.


    Oder beziehst du dich auf NRW, so dass es für die TE gilt?

  • Im Übrigen: DIe Nichtanrechnung von Methodentagen als Unterricht halte ich für absolut rechtswidrig. Was anders als Unterricht soll es denn sein, wenn mit Schülern Arbeitstechniken eingeübt werden?

    Besonders kreative Schulleitungen schreiben für den Methodentag noch Minusstunden auf, da ja Unterricht ausgefallen ist...


    Scherz beiseite, bei uns werden die Teilzeitkollegen an so einem Tag auch nur anteilsmäßig eingesetzt. Alles andere wäre auch ein Unding, es handelt sich ja nicht um eine "unteilbare" Aufgabe.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Das ist aber mal wieder bundeslandabhängig, denn wie gesagt, in anderen Bundesländern muss definitiv nicht komplett an Konferenzen und Fortbildungen teilgenommen werden, deshalb finde ich solche allgemeinen Aussagen immer sehr wenig hilfreich.
    Oder beziehst du dich auf NRW, so dass es für die TE gilt?

    Ich habe mich hierbei in der Tat auf §17 der allgemeinen Dienstordnung für Lehrkräfte (ADO) in NRW bezogen. Dein Hinweis ist dennoch wichtig und sollte bei allen Antworten hier berücksichtigt werden. Tut mir Leid, dass ich dies nicht explizit angegeben habe.

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