Steuererklärung, Werbungskosten, Bestätigung

  • Ich sitze gerade an der Steuererklärung für 2015. Jedenfalls hat der Sachbearbeiter letztes Jahr vermerkt "Um die außergewöhnlich hohen Werbungskosten der Ehefrau weiterhin anerkennen zu können, wird im nächsten Jahr eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Notwendigkeit der Anschaffung umfangreicher Arbeitsmaterialien auf eigene Kosten benötigt". Wir reden hier von normalen Ausgaben, nix "außergewöhnlich hohes", war sogar niedriger als die Jahre zuvor.


    Soll ich damit jetzt zu meiner SL oder wie geht man da vor? Das Finanzamt sagte auf telefonische Nachfrage "Bestätigung, haben wir doch geschrieben". Sehr hilfreich...

  • 200-300€
    Druckerpatronen, Wandplaner, Fachliteratur und so ein Kram. Dazu halt das Arbeitszimmer, aber das scheint ok zu sein laut Finanzamt. Es geht um den "anderen Kram".

    Einmal editiert, zuletzt von Siobhan ()

  • Bei mir war das letztes Jahr auch so, dass das Finanzamt eine Bestätigung wollte. Die sagten, sie brauchen eine Unterschrift der Schulleitung.

    • Offizieller Beitrag

    Interessant. Ich habe jedes Jahr mehrere Hundert Euro an Fachliteratur, Unterrichtsmaterial, Verbrauchsmaterial etc. angegeben und alles ist glatt eins zu eins durchgegangen.
    Ich erstelle immer eine separate Liste mit den Werbungskosten inklusive der Belege. Wenn ich den Eindruck habe, dass der Sachbearbeiter nicht weiß, wofür ich etwas angeschafft habe, wird das in der Tabelle unter "Bemerkungen" kurz erläutert.
    Da hat noch nie ein Sachbearbeiter gemoppert. Im Zweifelsfall würde ich die Dienstordnung hinzufügen, aus der hoffentlich hervorgeht, dass Lehrer ihren Unterricht auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse vorbereiten und erteilen müssen und dann selbst erläutern, dass diese Kenntnisse folglich auch durch entsprechende Literatur erlangt werden müssen. Dasselbe würde ich beim Unterrichtsmaterial angeben. Es ist Teil unserer Dienstpflichten, denen wir zu Hause mangels eigenem Arbeitsplatz (daher ja die die offenbar nicht beanstandete Absetzbarkeit des häuslichen AZs) nachkommen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Dann schreibe ich einfach auch ne Begründung dazu, liste es auf und lasse dann meine SL nochmal unterschreiben. Das müsste dann doch reichen, oder?

  • Ich habe jedes Jahr Werbungskosten um die 2000 Euro (mein Mann bekommt immer die Krise) und niemand hat von mir je eine Bestätigung verlangt. Das mit der Liste handhabe ich auch so.

  • Soweit kommt es noch, dass ich mir meine Ausgaben für Arbeitsmaterial bestätigen lassen muss.


    Ich setze meinen Computer/Laptop ab, den Drucker, das Verbrauchsmaterial, Bücher, Fahrtkosten. Ich habe sogar eine Gitarre auf 10 Jahre abschreiben können, die ich mir für meinen Unterricht gekauft habe. Wahrscheinlich hatte der Beamte einen schlechten Tag. ;)

  • Wahrscheinlich hatte der Beamte einen schlechten Tag.

    Oder er hatte bereits mit Lehrerkollegen wie mir zu tun, die ihn mit Widersprüchen gegen seine Entscheidungen darauf hinweisen, sich an die geltenden Verordnungen zu halten - wodurch er sich zusätzliche Arbeit und Ärger mit seinem Vorgesetzten einhandelt ;)
    Der kleine Lohnsteuerzahler muss seine Ausgaben nur "glaubhaft" machen, nicht beweisen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Wird bei euch der Laptop zu 90-100% anerkannt? Ich überlege nämlich mir einen neuen zu kaufen, allerdings würde ich den privat tatsächlich kaum benötigen. Wenn ich da nur 20 EUR über die Lohnsteuererklärung wiederbekomme, lohnt sich das nicht.

  • Bei mir hat sich das über 3 Jahre immer gut gerechnet. Im Prinzip hast du damit irgendwann die Unkosten raus. Daher lohnt sich die Investition auf jeden Fall. Ich habe bisher immer nur ein Gerät abgesetzt. Also Computer oder Laptop. Da müsstest du dich dann wohl entscheiden.

  • Wird bei euch der Laptop zu 90-100% anerkannt? Ich überlege nämlich mir einen neuen zu kaufen, allerdings würde ich den privat tatsächlich kaum benötigen. Wenn ich da nur 20 EUR über die Lohnsteuererklärung wiederbekomme, lohnt sich das nicht.

    Dazu muss man etwas rechnen:
    Vorweg: Damit sich der Laptop überhaupt steuerlich auswirkt, musst du auf andere Weise bereits mehr als 1020 € Werbungskosten zusammengeschrieben haben. Dieser Betrag ist die Werbungskostenpauschale, die dir aus Vereinfachungsgründen zunächst gewährt wird.
    Gut. Du hast 1020 € mit Arbeitszimmer, Fahrtkosten und Klebestiften sowie Fachliteratur zusammengeschrieben.
    Rechnung:
    Der Laptop kostet 500 €.
    Du musst den Laptop auf 3 Jahre "abschreiben", den Betrag also auf die nächsten 4 Steuererklärungen (360*3=1080 Tage) taggenau verteilen.
    Heute ist der 17.März, du hast den Laptop heute gekauft. Es bleiben also noch 289 Tage "Nutzungsdauer" in diesem Jahr. Daher musst du auch noch im 4.Kalenderjahr den Restbetzrag abschreiben.
    Kannst du dieses Jahr geltend machen 289/1080stel des Anschaffungspreises=0,267592593*500=133,79 €
    Bei einem Steuersatz von 35% in der Spitze bekommst du dafür also 35% von 133,79€ =46,83 € Steuerrückerstattung im laufenden Jahr.
    In den nächsten beiden Jahren kannst du 365/1080stel abschreiben= 0,337962963*500=168.98 €. Erstattung wiederum 35% davon sind jeweils 59,14 € Steuerrückzahlung.
    Im vierten Jahr verbleiben noch 76 Tage.


    Langer Rechnung kurzer Sinn: Du bekommst 35% von 500€=175 € Erstattung - verteilt auf vier Jahre - falls du in allen Jahren höhere Werbungskosten als die Werbungskostenpauschale nachweisen kannst.


    65% der Anschaffungskosten verbleiben bei dir.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Hat das Finanzamt eine vollständig berufliche Nutzung anerkannt?

    Ja.
    Ich unterrichte allerdings auch Mathematik und Informatik und pflege die Homepage der Schule - daher befindet sich der Laptop meist in meiner Schultasche. Zudem besitze ich zuhause noch zwei (ältere) Desktop-Rechner, die ich für private Zwecke nutze ;)


    Schreib' einen Widerspruch mit einer so formulierten Begründung. Dann kann der Finanzbeamte dir nix abknapsen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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