Hallo,
ich habe in älteren Beiträgen gestöbert, konnte aber leider keine Antwort auf meine Frage finden.
Es geht um folgendes: An unserer Schule gehen die 3. und 4. Klassen einmal pro Woche im Rahmen des Sportunterrichts zum Schwimmen. Der Schwimmunterricht findet in einer privaten Schwimmhalle statt, ohne Bademeister. Ausser der Schwimmklasse und dem Lehrer ist jeweils niemand im Gebäude.
Für die Sicherheit und für Hilfe und Aufsicht in der Mädchen-Umkleidekabine ist bis jetzt immer eine Mutter zum Schwimmunterricht mitgefahren. Es war jedoch nie die Rede von "Rettungsbefähigung" oder ähnlichem. Ich denke, das haben die meisten nicht.
Die Organisation der Schwimmbegleitung ist den Eltern überlassen, so könnte es auch gut sein, dass mal niemand mitfährt, wenn es jemand vergisst.
Wäre das überhaupt zulässig, dass die Klasse nur mit dem Sportlehrer schwimmt?
Falls ein Kind die volle Aufmerksamkeit des Lehrer braucht, oder der Lehrer die Halle kurz verlassen muss, wäre die Klasse unbeaufsichtigt.
Falls jemand die geltenden Erlasse für Baden-Württemberg kennt, wäre ich sehr dankbar.
lg,
füchsle