Konferenzordnung verstehen

  • Guten Tag,


    Ich bin Lehrer an einer Oberschule (=Haupt- und Realschule) in Sachsen. Ich wollte mich eigentlich als Gast anmelden, ich habe aber nicht herausfinden können, wie das geht. Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann? Ich hätte eine Frage zum Schulrecht:


    Unsere Konferenzordnung sieht das Abstimmen über "Empfehlungen" zu Fort- und Weiterbildungsfragen vor. Was bedeutet das? In welchem Rahmen und Stundenumfang dürfen Lehrer über Fortbildungen abstimmen? Darf das Kollegium zum Beispiel regelmäßige Supervision einfordern? In welchem Umfang? Und was heißt "Empfehlungen"? Wem empfehlen wir was? Dem Schulleiter oder der Schulkonferenz?


    http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/3476.html


    Herzlichen Dank und erholsamen Sonntag wünsche ich euch!

  • Hat niemand eine Idee? Ich finde nämlich auch sonst keine festen Fortbildungs-Regelungen für unser Bundesland :weissnicht:

    • Offizieller Beitrag

    Ich wollte mich eigentlich als Gast anmelden, ich habe aber nicht herausfinden können, wie das geht.

    Gar nicht.

    Unsere Konferenzordnung sieht das Abstimmen über "Empfehlungen" zu Fort- und Weiterbildungsfragen vor. Was bedeutet das? In welchem Rahmen und Stundenumfang dürfen Lehrer über Fortbildungen abstimmen?

    Ihr dürft nur über Empfehlungen - also "soll-Bestimmungen" abstimmen, die ihr dann qua Beschluss formuliert. "Es soll kein Kollege mehr als drei Freistunden pro Woche haben" oder "Jedem Kollegen soll es an zwei Tagen im Jahr möglich sein, auch in der Unterrichtsszeit Fortbildungen wahrzunehmen". Sowas.

    Darf das Kollegium zum Beispiel regelmäßige Supervision einfordern? I

    Ja. Nur: ob es sie kriegt hängt u.a. vom Budget, der Frequenz und anderen "Sachzwängen" ab.

    In welchem Umfang? Und was heißt "Empfehlungen"? Wem empfehlen wir was? Dem Schulleiter oder der Schulkonferenz?

    Dem umsetzenden Teil der Dienststelle. Bei Unterrichtsverteilung usw. dem Schulleiter, bei Fortbildung sicher zum Teil auch dem SL, der den Untericht drumrum planen müsste, wenn es sehr zeitaufwändig ist, den Zuständigen für die Haushaltsmittel, und bei euch auch immer der Schulkonferenz.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Aaachso, ich danke dir für die sachdienlichen Hinweise!


    Die Fortbildungen sind also Teil eines Etats, der nicht unbedingt von der Schulleitung verwaltet wird?


    Gibt es denn eine Auskunftspflicht darüber, wieviel Geld für Fobis da ist? Weil ohne diese Kenntnisse kann man ja theoretisch keine sinnvollen Beschlüsse fassen ("wir beschließen einmal im Monat Rückenfit-Entspannungsfortbildung für alle" oder so :prost: ).

    • Offizieller Beitrag

    Die Fortbildungen sind also Teil eines Etats, der nicht unbedingt von der Schulleitung verwaltet wird?

    Die Schulleitung ist verantwortlich, wer den Haushalt schlussendlich verwaltet, hängt von eurem internen Geschäftsverteilungsplan ab.

    Gibt es denn eine Auskunftspflicht darüber, wieviel Geld für Fobis da ist? Weil ohne diese Kenntnisse kann man ja theoretisch keine sinnvollen Beschlüsse fassen ("wir beschließen einmal im Monat Rückenfit-Entspannungsfortbildung für alle" oder so ).

    In den meisten Bundesländern ist der Haushalt der Gesamtkonferenz vorzulegen und diese stimmt darüber ab. Ob das bei euch auch der Fall ist, müsstest du nochmal nachgucken.

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