Guten Tag,
Ich bin Lehrer an einer Oberschule (=Haupt- und Realschule) in Sachsen. Ich wollte mich eigentlich als Gast anmelden, ich habe aber nicht herausfinden können, wie das geht. Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann? Ich hätte eine Frage zum Schulrecht:
Unsere Konferenzordnung sieht das Abstimmen über "Empfehlungen" zu Fort- und Weiterbildungsfragen vor. Was bedeutet das? In welchem Rahmen und Stundenumfang dürfen Lehrer über Fortbildungen abstimmen? Darf das Kollegium zum Beispiel regelmäßige Supervision einfordern? In welchem Umfang? Und was heißt "Empfehlungen"? Wem empfehlen wir was? Dem Schulleiter oder der Schulkonferenz?
http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/3476.html
Herzlichen Dank und erholsamen Sonntag wünsche ich euch!