Wiedereinstieg nach Elternzeit

  • Hallo,
    ich bin Lehrerin in Bayern am Gymnasium und verbeamtet.


    Ich werde Mitte Juni in Elternzeit für ein Jahr gehen. Nach 12 Monaten möchte ich wieder in Teilzeit anfangen.
    Hierzu ein paar Fragen:


    1. Wie viele Stunden kann ich wieder anfangen? Gehen auch nur 4 oder 6 oder gibt es eine Mindestzahl?
    2. Bis wann muss ich mich entscheiden, mit wie vielen Stunden ich wieder einsteige?
    3. Wie sicher ist es, dass ich wieder an meine aktuelle Schule zurück komme? Ich habe zwar eine Planstelle, habe aber gehört, dass wenn man über 12 Monate "raus" ist, keine Garantie mehr hat, wieder an die selbe Schule zurückkehren zu können. Stimmt das?
    Meine Überlegung ist es nämlich, statt 12 Monate, gleich 14 Monate Elternzeit zu nehmen und erst wieder im September im neuen Schuljahr anzufangen. Leider ohne Gewähr, dass ich wieder an meine alte Schule komme :-/


    Grüße
    free2k

  • Überlege dir, ob du nicht 24 Monate Elternzeit nimmst und dich "selber" nach 12 Monaten vertrittst, denn in vielen Bundesländern geht nur dann unterhälftig.

    Was heißt das genau? Ich gehe während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, oder?

  • Susanna, deine Aussagen sind für Bayern nicht sinnvoll, da bundeslandspezifische Bedingungen.
    Zu 1: In der Elternzeit kannst du in Bayern als Beamter im Schuldienst mit so wenig Stunden wie du nur willst arbeiten. Ich habe im letzten und vorletzten Schuljahr in der Elternzeit 1 bzw. 2 Stunden gearbeitet (vor der Babypause begonnenes W-Seminar weitergeführt bzw. im zweiten Jahr ein neues angeboten). Teilzeit in der Elternzeit steht dir bis zum 3. Geburtstag des Kindes zu.
    Zu 2: Bei mir war es so, dass ich die Teilzeit in Elternzeit mit Wirkung zum 1.8. wieder angefangen habe. Da musst du halt die Elternzeit nach der Geburt ohne Bezüge bis 31.7.beantragen und danach ab 1.8. die Elternzeit in Teilzeit. Die Teilzeit in Elternzeit für ein Schuljahr musst du offiziell bis zum 1.Mai des vorhergehenden Schuljahres beantragen. Meine Schule will aber die Teilzeitplanungen immer für die interne Planung bis zu den Osterferien. Natürlich kannst du auch genau ein Jahr nach der Geburt deines Kindes, also Mitte Juni, wieder einsteigen. Da können dich die Schulen normalerweise aber gar nicht gebrauchen, da ja mitten im Schuljahr. Deswegen wäre es möglich, dass du irgendwohin geschickt wirst, wo gerade aktuell jemand ausgefallen ist.
    Zu 3: Da du wie du schon schriebst, kein Recht auf die Zuweisung auf deine alte Stelle hast (darauf wird in dem Teilzeitantrag explizit hingewiesen), würde ich immer zum 1.8. wieder anfangen. Dann kann deine alte Schule schön zum Schuljahresanfang mit dir planen und normalerweise klappt auch wieder die Zuweisung an die alte Schule. Gerade wenn du mit nur wenigen Stunden anfängst, biegen die das üblicherweise auch hin.

  • Susanna, deine Aussagen sind für Bayern nicht sinnvoll, da bundeslandspezifische Bedingungen.

    1. Habe ich darauf hingewiesen, dass sie das überlegen muss, weil es dazu in einigen Bundesländern spezifische Regelungen gibt und
    2. begründest du in deinen Aussagen doch genau, warum es sinnvoll ist.


    Also warum nun sollte es für Bayern nicht sinnvoll sein Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten?

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