Steuererklärung - Arbeitszimmer

  • Hallo zusammen,


    muss ich bei der Steuererklärung beim Thema Arbeitszimmer die "Aufwendungen für die gemietete Wohnung" monatlich oder jährlich angeben? D.h. Monatsmiete einfach oder mal 12?


    Irgendwie ist mir das gerade nicht klar.


    Danke!

  • Du hast in der Regel doch die Kosten für ein ganzes Jahr, also jährlich. Genauso wie eben die Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung, Müll usw. auch dabei für ein Jahr anzugeben sind.

  • Du rechnest erst mal aus, wieviel % deiner Wohnfläche das Arbeitszimmer ist. Entsprechend anteilig kannst du dann die Miete, Nebenkosten absetzen.



    Wichtig: Kaufst du dir ein Regal o.ä. für das Arbeitszimmer, kannst du das VOLL ansetzen. Bitte gucken, was die Finanzgerichte als Ausstattung für ein Arbeitszimmer akzeptieren. Ein Fernseher gehört z.B. nicht dazu, aber ein Radio allerdings schon. Renovierungskosten dafür kannst du ebenfalls voll ansetzen, also z.B. neue Gardinen, neue Tapeten usw.


    Auch wichtig. Falls auf der NK-Abrechnung deiner Wohnung Posten wie Winterdienst u.ä. auftauchen, die kannst du generell voll absetzen, allerdings nicht unter Werbungskosten, sondern unter haushaltsnahe Dienstleistungen, das hat nichts mit dem Arbeitszimmer zu tun. Das ist nämlich wichtig, weil die anrechenbaren Kosten für das Arbeitszimmer auf 1250 EUR pro Jahr gedeckelt sind (bei Lehrern), wenn du die haushaltsnahen Dienstleistungen da rausnimmst, kannst du mehr andere Sachen absetzen.

  • Ich hab bei meinem Programm (Wiso) nur zwei Optionen zur Auswahl:



    Für berufliche Nutzung steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung - dann ist nach 1250 Euro pro Jahr Schluss


    ODER


    Das Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, dann kann man mehr als 1250 Euro absetzen.



    Die Option "Häusliches Arbeitszimmer ist nicht der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung" gibts bei mir gar nicht...

  • Okay, danke. Dachte, nachdem ich bei Wiso einen ewig langen Text gelesen habe, dass es drei Optionen geben müsste. Dass die zweite nicht richtig ist war klar, dachte nur, es müsste anders lauten.



    VIELEN DANK für die Hilfe :)

    • Offizieller Beitrag

    Alles Weitere zum Arbeitszimmer kannst Du problemlos googeln.
    Da hättest Du auch den Hinweis mit der Jahresmiete anteilig zur Quadratmeterzahl gefunden.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Aber die erste Angabe ist doch da die richtige, denn als Lehrer steht dir (in der Regel) kein anderer vollwertiger Arbeitsplatz zur Verfügung.

    Ein Steuerberater hat mir mal eine Muster-Anlage für das Arbeitszimmer erstellt. Bei Interesse bitte eine PN mit eurer Mailadresse schicken. Ich schicke euch das Muster gerne zu. Ich verwende es seit Jahren so und es gab bisher keine Beanstandungen.

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