Hallo,
gibt es in NRW eine rechtliche Vorgabe, die Punkte für einzelne Aufgaben bei Klassenarbeiten anzugeben?
Sicherlich mag es oft sinnig sein - aber muss man es?
Danke.
kl. gr. frosch
Hallo,
gibt es in NRW eine rechtliche Vorgabe, die Punkte für einzelne Aufgaben bei Klassenarbeiten anzugeben?
Sicherlich mag es oft sinnig sein - aber muss man es?
Danke.
kl. gr. frosch
Ich habe noch nichts in diese Richtung irgendwo gelesen. Ich mache es nur meistens, um den Schülern einen Hinweis zu geben, wie viel Zeit und Aufwand sie in eine Aufgabe investieren sollen beziehungsweise können.
Ist bei mir auch so.
WENN es verbindlich wäre, verstossen ziemlich viele KollegInnen dagegen...
Das fällt möglicherweise unter das Gebot der Transparenz.
..., um den Schülern einen Hinweis zu geben, wie viel Zeit und Aufwand sie in eine Aufgabe investieren sollen beziehungsweise können.
Bei Kollegen habe ich auch schon gesehen, dass sie auf ihren Aufgabenblättern die Punkte vorgeben. Warum? Das verstehe ich nicht so recht. Gibt's da denn wichtigere und weniger wichtige Aufgaben in euren Klassenarbeiten? Die Schüler können sich die punktstärksten Rosinen herauspicken und verwenden nur noch ihre Restenergie auf den Rest? Das Konzept finde ich mekrwürdig. Aber vielleicht kann mir das ja einer von euch erklären. Die Abituraufgaben geben z. B. auch keine Punkte auf den Aufgabenblättern für die Schüler vor.
Bolzbold schreibt: "Das fällt möglicherweise unter das Gebot der Transparenz." Möglicherweise? Ich dachte immer, Transparenz beziehe sich auf die Leistungsbewertung, also auf das, was NACH dem Schreiben der Arbeit passiert. Von VORHER hatte ich noch nichts gehört. Werden die Leistungen besser, wenn die Schüler die Punktzahlen vorher sehen?
putzmunter: Wenn man nicht auf jede Aufgabe die selbe Punktzahl gibt und somit bestimmte Teile unterschiedlich gewichtet.Ist es doch nur sinnvoll auch die Gewichtung dranzuschreiben.
Ich verstehe immer noch nicht,welche Wirkung das hat, wenn es man es als Schüler vorher sieht.
Man kann sich erst mit den Aufgaben befassen die mehr Punkte abwerfen, damit man sich nicht eine Halbe Std. mit einer Aufgabe beschäftigt die nur 2P gibt. Und wenn ich mich recht erinnere steht im hessischen Abitur drauf wieviel Punkte jede Teilaufgabe hat.
Die Abituraufgaben geben z. B. auch keine Punkte auf den Aufgabenblättern für die Schüler vor.
Doch, das tun sie in NRW. Nur die Gewichtung der Darstellungsleistung wird nicht angegeben.
Hm, Aufgaben mit nur 2 Punkten, für die man eine halbe Stunde braucht, hätte ich nicht.
Aber ich sehe schon, das hängt wohl doch von den Fächern ab, ob man "ertragsorientiert" vorgeht. Man kann ja (z. B. in den Sprachen) nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass jemand, der eine höher bepunktete Aufgabe zuerst macht, die hohe Punktzahl auch erreicht. Schüler können das nicht unbedingt vorher realistisch einschätzen. Die können sich da auch "vergreifen".
Aber egal.
In NRW ist bei den Sprachen in den Abiturklausuren die Abfolge der Aufgaben sequenzialisiert, d. h. sie bauen aufeinander auf. Da macht es wenig Sinn, z. B. den Schlussteil vor dem Mittelteil zu machen.
Doch, das tun sie in NRW. Nur die Gewichtung der Darstellungsleistung wird nicht angegeben.
Die Gewichtung der Aufgaben doch immer gleich, nämlich so wie in den Klausuren vorher.
Wenn ich in einer Deutscharbeit oder -klausur aber sehe, dass die 2. Aufgabe der beiden Aufgaben nur halb so viel Punkte gibt wie die 1., dann schreibe ich auch nur ca. halb so viel wie bei der ersten, denn es wird zB in den Abiklausuren auch bewertet, dass die Gewichtung der Teilaufgaben sinnvoll ist.
Natürlich mache ich das. Ich habe es so gelernt und finde es den Schülern gegenüber nur fair. Siehe: Transparenz. Ich bin erstaunt darüber, dass es diese Diskussion gerade gibt, weil ich, da ich es im Ref so gelernt habe, davon ausging, dass man das so macht.
Natürlich mache ich das. Ich habe es so gelernt und finde es den Schülern gegenüber nur fair. Siehe: Transparenz. Ich bin erstaunt darüber, dass es diese Diskussion gerade gibt, weil ich, da ich es im Ref so gelernt habe, davon ausging, dass man das so macht.
ich habe es auch so gelernt und mir erscheinen die Vorteile bzw. der Sinne auch klar. Aber die Frage vom Frosch war ja, ob es eine Vorschrift gibt, und die gibt es meines Wissens nicht, zumindest nicht für die Ausweisung der Teilpunkte, aber für die Transparenz der Bewertung.
was spricht denn dagegen, die Punkte je Aufgabe anzugeben?
Ich verstehe nicht so ganz, warum es da eine gesetzliche Vorschrift braucht
Rein rechtlich müssen die Kriterien der Klassenarbeit transparent sein. Ob die Bepunktung dazu gehört, ist wohl Auslegung.
Bei uns wird sehr transparent gearbeitet. Die Kids bekommen vor der LZK eine Checkliste und Teste dich Seite. Die Arbeit ist nach Schwierigkeiten und Anforderungsbereichen aufgebaut. Der Bewertungsbogen bildet deutlich die Bepunktung der Inhalts- und Darstellungsleistung ab.
Dadurch fallen viele Diskussionen vorher und nachher weg
Primarlehrer und andere:
Ich kenne es auch nur so, dass man es macht. Aber die Frage war halt, ob es Pflicht ist, dass zu machen? Und wenn ja, wo das steht.
Und explizit stehen tut es scheinbar nirgendwo.
Danke.
kl. gr. frosch
ad 1)
Dass unterschiedliche Aufgaben auch unterschiedliche Punktzahlen ergeben können ist für mich selbstverständlich.
Eine Multiple-Choice-Aufgabe oder die Abfrage einer Vokabel gibt weniger Punkte als eine ausführliche Grammatikfrage oder eine sacghliche Erläuterung. Ebenso gibt es in Mathe unterschiedliche Schwierigkeiten - womit auch unterschiedliche Gewichtungen für die Einzelaufgaben entstehen
ad 2)
Nein. Ich gebe die Punkte im Vorfeld nicht an. Sehe ich während der Korrektur, dass der Großteil der Schüler an einer Aufgabe gescheitert ist, die ich im Vorfeld mit höherer Punktzahl "eingeloggt" hatte, belasse ich mir die Freiheit, die Punkte dann zu reduzieren (falls ich die Schuld bei einer von meiner Seite zu unklaren Erklärung sehe) - oder auch eine Aufgabe, die nur von wenigen richtig beantwortet wurde, als besondere Leistung höher zu gewichten.
Eine Verordnung zur Bepunktung von Aufgaben kann es ohne Kenntnis der Aufgaben nicht geben.
Sehe ich während der Korrektur, dass der Großteil der Schüler an einer Aufgabe gescheitert ist, die ich im Vorfeld mit höherer Punktzahl "eingeloggt" hatte, belasse ich mir die Freiheit, die Punkte dann zu reduzieren (falls ich die Schuld bei einer von meiner Seite zu unklaren Erklärung sehe) - oder auch eine Aufgabe, die nur von wenigen richtig beantwortet wurde, als besondere Leistung höher zu gewichten.
Das kann ich auch, wenn die Punkte auf dem Prüfungsblatt drauf stehen.
Ich verstehe beide Seiten und mache streng genommen beides.
Bei der Klassenarbeit gebe ich die Maximalpunktzahl auf dem Aufgabenblatt nicht an, schreibe aber natürlich beim Korrigieren für jede Aufgabe die entsprechenden Punkte daneben. Wenn ich dann wie alias schrieb solche "Überraschungen" feststelle, dann reagiere ich für gewöhnlich dynamisch, d.h. in der Regel nicht zum Nachteil der Schüler.
Das kommt bei mir aber fast nie vor. Nach zehn Jahren hat man hinreichend Erfahrung und Fingerspitzengefühl, dass die Klassenarbeiten von der jeweiligen Lerngruppe zu bewältigen sind.
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