Wir sind bei uns die einzige Sek 1 und dennoch schmeißen wir Schüler raus. Die müssen dann in den Nachbarort (ca. 10 km entfernt).
Hab ich von der Seite der Landesschulbehörde Niedersachsen geklaut:
A. Allgemein bildende Schulen
Soweit vom Schulträger Schulbezirke für einzelne Schulen festgelegt wurden, besteht korrespondierend zu der Pflicht aus § 63 Abs. 3 S. 1 NSchG, die danach örtlich zuständige Schule der gewählten Schulform zu besuchen, auch ein Anspruch auf Aufnahme in diese Schule.
https://www.landesschulbehoerd…esuch/aufnahme-an-schulen
Es gibt bei euch zwei Schulen im Bezirk, die andere muss also aufnehmen.