Fahrradtour in der Grundschule verboten???

  • In einem Gespräch mit einer Kollegin kamen wir darauf, eine Fahrradtour mit der Klasse zu machen im 4. Schuljahr. Ich habe erzählt, dass ich das schon mehrmals gemacht habe. Daraufhin empörte sich eine weitere Kollegin und sagte, dass ich das gar nicht dürfte und wer das denn genehmigt hätte. Ist das richtig? Darf ich in Rheinland Pfalz in der Grundschule keine Fahrradtour machen? Meine Schulleitung (Und es waren zwei verschiedene an zwei versch. Grundschulen) haben mir das jedes Mal erlaubt. Die Kollegin meinte, dann hätten die Schulleitungen keine Ahnung.
    Weiß jemand von euch, ob das tatsächlich stimmt???

  • Keine rechtssichere Antwort, aber ein paar Gedanken dazu:


    1. Wenn es die SL erlaubt hat, bist Du zumindest aus der Verantwortung. Und nach meiner (kurzen) Erfahrung wissen Schulleitungen gerade im rechtlichen Bereich sehr gut Bescheid, denen versucht ja dauernd jemand, ans Bein zu pinkeln


    2. Ganz allgemein: Die SL darf nichts genehmigen, was "vermeidbare Gefahren" birgt. So wurde mir (andere Schulform, ältere Schüler) schon ein Besuch im Kletterwald abgelehnt mit der Begründung "WENN was passiert, wird die ADD fragen, ob dieser Ausflug wirklich nötig war". Konnte ich nachvollziehen, genauso wie dass mir verboten wurde, mit den Jungs aufs Dach zu gehen, um die Blitzschutzanlage zu begutachten, auch wenn's im Zuge eines anschaulichen Unterrichts natürlich super gewesen wäre.


    Das mit den vermeidbaren Gefahren steht garantiert irgendwo. Dass da jetzt aber speziell steht "keine Fahradtouren" halte ich - so allgemein wie in RLP die Schulordnung gehalten ist - doch für unwahrscheinlich.


    Gruß,
    DpB

  • Frag doch die richtigen Leute* und hör nicht darauf, was eine Kollegin aus dem Bauch heraus behauptet.








    * = Deine Schulleitung

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll


  • 2. Ganz allgemein: Die SL darf nichts genehmigen, was "vermeidbare Gefahren" birgt. So wurde mir (andere Schulform, ältere Schüler) schon ein Besuch im Kletterwald abgelehnt mit der Begründung "WENN was passiert, wird die ADD fragen, ob dieser Ausflug wirklich nötig war". Konnte ich nachvollziehen, genauso wie dass mir verboten wurde, mit den Jungs aufs Dach zu gehen, um die Blitzschutzanlage zu begutachten, auch wenn's im Zuge eines anschaulichen Unterrichts natürlich super gewesen wäre.


    Das mit der Blitzschutzanlage kann ich nachvollziehen, aber einen Besuch im Kletterwald ablehnen finde ich ... na ja, ich sag mal 'übervorsichtig'. Zumal deine S. ja 16 aufwärts sind. Begründen lässt sich so ein Besuch durchaus pädagogisch: sich etwas zutrauen, sich an Regeln halten, aufeinander Acht geben, etc. und das sind wohl originär (berufs) schulische Lernziele

  • Ich würde zumindest bei einer Grundschulklasse nicht allein fahren und mindestens eine Begleitperson mitnehmen und die Schüler vorher nochmal belehren.

  • Hallo rigoskati,


    es gelten die "Richtlinien für Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten, Schulwanderungen und Unterrichtsgänge" (Rheinland-Pfalz).
    Ich beziehe mich auf den Leitfaden zur Radfahrausbildung, der sich auf dies Richtlinien und die Erläuterungen dazu bezieht.


    Demnach (Seite 7): Radwanderungen ab Klassenstufe 5.
    Unterhalb von Klassenstufe 5 möglich, wenn das schriftliche Einverständnis der Eltern vorliegt.


    Gruß
    Nitram


    Edit/Nachtrag: Ggf. prüfen, ob die Richtlinien noch aktuell sind. Im Wandererlass von 2005 (Richtlinien für Schulfahrten, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend
    vom 4. November 2005 (9421 A- Tgb. Nr. 1383/05) wird ganz am Ende ein Rundschreiben ausser Kraft gesetzt, welches vom 1. März 1991 war. Das ist genau der Tag, an dem die o.g. Richtlinien, ev. veraltet in Kraft getreten sind. Die Richtlinien selbst sind allerdings auf den 12.12.1990 datiert, und der oben genannte Leitfaden ist von 2007, als ggf. schon nach Veröffentlichung des neuen Wandererlasses von 2005.

  • Danke für die vielen Antworten!



    Also, ich habe an zwei verschiedenen Schulen ja schon dreimal eine Fahrradtour gemacht (einmal im 3. und zwei Mal im 4. Schuljahr). Klar war das von der SL genehmigt und ich hatte natürlich auch immer die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern. Gefahren bin ich mit drei weiteren Begleitpersonen.



    Ich bin nur stutzig geworden, weil die Kollegin so dermaßen überzeugt davon ist, dass es in der Grundschule verboten ist und dann noch den beiden SL, die mir die Radtour ja genehmigt hatten unterstellt, dass diese keine Ahnung haben .... Tttssssss



    Ich denke, ich habe mich da schon richtig abgesichert.

Werbung