Hallo zusammen,
ich habe mit meiner neuen Klasse (aus Hessen) eine im Schulprogramm verankerte Studienfahrt unternommen, die ohne mein Zutun von meinen Vorgängern bzw. der damaligen Stufenleitung organisiert worden war. Die Gelder wurden von den Eltern seinerzeit auf ein Schulkonto überwiesen, auch damit hatte ich nichts zu tun. Nach erfolgter Endabrechnung hat sich herausgestellt, dass offenbar eine deutlich zu hohe Summe eingefordert worden war, so dass jetzt pro Schüler ein Betrag von fast einhundert Euro zurückzuzahlen ist.
Von der mit der Verwaltung des Schulkontos betrauten Sekretärin wurde ich aufgefordert, das Geld von meinem eigenen Privatkonto an die Schüler bzw. deren Eltern auszuzahlen, nachdem sie mir den Gesamtbetrag überwiesen hätte. Anders als einige Kollegen (es handelte sich um eine Fahrt mit der ganzen Jahrgangsstufe) lehnte ich diese Vorgensweise ab, da ich es für rechtlich fragwürdig halte, dienstlich zu verwaltende Gelder (zumal in nicht unbedeutender Höhe) auf mein Privatkonto transferieren zu lassen und fragte, warum den Eltern die Beträge nicht direkt vom Schulkonto zurückerstattet werden. Daraufhin meinte die Sekretärin, sie könne das nicht (gemeint wohl im Sinne der damit verbundenen Arbeitsbelastung), die Oberstufenleitung bestätigte diese Einschätzung und schlug als "Kompromiss" vor, die Auszahlung über ein von mir verwaltetes "Klassenkonto" (welches ich nicht habe und erst einrichten müsste) vorzunehmen.
Allerdings interpretiere die "Richtlinie zur Führung von Girokonten durch die öffentlichen Schulen" sogar so, dass früher übliche "Klassenkonten" nicht mehr so einfach einzurichten sind, da ja jedes zu erönffnende Konto strengen Auflagen unterliegt, so beispielsweise dem Schulamt anzuzeigen ist, es auf das Land Hessen laufen muss und in erster Linie wohl durch den Schulleiter selbst zu eröffnen ist, Geldbewegungen immer von zwei berechtigten Personen unterzeichnet werden müssen usw.
Meine Frage: Kann man mich zwingen oder dazu drängen, die Auszahlungen über mein privates Konto laufen zu lassen? Kann bzw. darf ich dazu aufgefordert werden, ein sogenanntes "Klassenkonto" (welches meiner Ansicht nach den Anforderungen in der Richtlinie nicht entspricht) ausschließlich zu dem Zweck einzurichten, um die Klassenfahrtsgelder darüber auszuzahlen und so der Sekretärin und ggf. anderen mit der Führung des Schulgirokontos vertrauten Personen die Arbeit zu erleichtern? Falls ja, wer übernimmt die ggf. anfallenden Gebühren?
Und welches Procedere sieht der Dienstherr für die Verwaltung von den für eine Klassenfahrt eingezahlten Geldbeträgen vor?
Viele Grüße
JD