1. Revison Wann? Wie läuft die ab?

  • Hallo,
    wie die Überschrift verrät, geht es um die 1. Revision. Wann muss die spätestens stattfinden bei einer Probezeit von 2 Jahren? Muss ich mich um den Termin kümmern oder kommt die Sl auf mich zu?# Was beinhaltet sie in NRW? Auch ein Kolloquium?
    Würde mich sehr über eure Erfahrungen frezen :)

  • Ich habe mich selbst um die Termine gekümmert. Ich habe zwei Revisionsstunden gehabt (da ich drei Fächer habe, durfte ich mir 2 Fächer aussuchen. Eine Stunde musste in der Sekundarstufe I stattfinden, die andere in der Oberstufe). Die Stunden müssen nicht an einem Tag liegen. Sie hatten bei mir glaube ich einen Abstand von 2 oder 3 Wochen. Ich habe ihm (SL) den Entwurf (Kurzentwurf: Thema der Reihe | Thema der Stunde |Ziel | bisherige und zukünftige Themen dieser Reihe | was habe ich vor? | welche Sozialform?)


    Danach fand jeweils eine kurze Besprechung statt. Ein Kolloquium fand nicht statt.


    Ich wurde auch gebetem alle Aktivitäten, die ich außerhalb meines Unterrichts machte (auch Betreuung von Klassenfahrten / Wandertage) notieren.


    Der SL hat dann ein Gutachten geschrieben, welches ich lesen & unterschreiben sollte.

  • Danke für deine ausführliche Antwort. Und wann hattest du deinen ersten Termin? Also wie viele Monate nach Einstellung?

  • Kurze Info:
    Ich wurde im September verbeamtet und die Revision musste bis März des folgendes Jahres stattgefunden haben.
    Ansonsten kann ich mich nur dem anschließen, was mein Vorredner berichtet.
    Es waren zwei Stunden, sie konnten, mussten aber nicht, an einem Tag sein.
    Kurze Planung, Gespräch, dann eine Liste mit Tätigkeiten.
    Das wars.
    Habe den Schulleiter selbst darauf angesprochen wegen des Termins, er hatte mir lediglich den Zeitrahmen bis März mitgeteilt.
    LG
    Pet

    Ich bin Grundschullehrer, ich muss nicht die Welt retten!!!

  • Sprich die Schulleitung drauf an, ich denke, dass ist von einem/r A12er zu erwarten, dass man da mal nachfragt.


    Wie genau die Revision aussieht, ist der SL im Groben und Ganzen selbst überlassen, ich musste z.B. nur eine Stunde zeigen und das Kolloquium danach war auch entspannt. Meine Freundin musste reihenweise Schulrecht auswendig lernen.



    http://www.gew-nrw.de/fileadmi…ruppen/eh_beurteilung.pdf


    Hier gibt es auch Informationen dazu

  • Vielen Dank!
    In der Info von der GEW steht, dass die 1 Revision spätestens nach 12 Monaten der Einstellung erfolgen muss. Das ist ja schon einmal eine Info. Aber werde auch mal nachfragen. Wie ich das sehe gibt es keinen bestimmten Ablauf bzw. bestimmte Vorgaben und nicht in Bezug auf den Entwurf.

  • Die Info von der GEW bezieht sich aber auf Leute, die keine Vertretungstätigkeiten vorher gemacht haben. Wenn du z.B. schon 2-3 Jahre vorher gearbeitet hast, muss die erste Revision innerhalb von 4, die zweite dann innerhalb der darauf folgenden 8 Monaten stattfinden. Also alle in einem Jahr.

  • Ich habe auch noch eine Frage zur Revision:
    Freunde von mir, die ihre erste Revision schon hinter sich haben, mussten alle 1 Unterrichtsstunde zeigen (+anschließendes Gespräch mit der SL). Mein Schulleiter sagte mir jedoch, dass er jetzt in der ersten Beurteilung 2 Stunden sehen möchte und am Ende in der 2. Beurteilung dann noch einmal 2 Stunden. Ich war bislang davon ausgegangen, dass es insgesamt 2 Stunden sind und nicht 4?
    Leider kann ich zum Umfang nichts finden. Wisst ihr dazu mehr bzw. wo kann ich das nachlesen?
    Danke :)

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