Versetzung mit A15/ Gültigkeit der Revision in NRW

  • Hallo zusammen,


    ich bin Abteilungsleiter an einem Gymnasium in NRW. Ich überlege, mich an ein anderes Gymnasium versetzen zu lassen, um ein paar neue Imputs zu bekommen. Mir ist allerdings nicht ganz schlüssig, wie eine Versetzung auf der Eben A15 in NRW funktioniert. Bei http://www.Oliver.nrw.de steht, dass Abteilungsleiter sich nur über http://www.stella.NRW.de bewerben dürfen. Die hier ausgeschriebenen Stellen schließen aber Versetzungsanträge eindeutig aus - heißt das, dass man sich überhaupt nicht versetzen lassen kann? Und wenn doch: muss man nochmal durchs Revisionsverfahren?


    Eine zweite Frage zielt in eine ähnliche Richtung: Bei stellvertretenden Schulleiterstellen ist eine Querversetzung nicht ausgeschlossen. Allerdings ist mir nicht klar, ob man hier, sollte man sich auf eine solche Stelle bewerben, auch erneut durch das Revisionsverfahren gehen muss. Oder ist es evtl. so, dass nur einzelne Teile nachgeholt werden müssen bzw. hängt das davon ab, wie lange meine eigene Revision (ca. 3 Jahre) schon zurück liegt?


    Danke für eure Hilfe. Gruß
    Miguelito

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