Und was das Argument mit den weiterführenden Schulen und ihrer eigenen Pflicht zur Fortführung der Rechtschreibung angeht. Wo setzt ihr dann die Grenze. Ihr erfüllt dann nicht die Anforderungen der Lehrpläne. Ihr seid Zubringerschulen. Wir verlassen uns darauf, dass die Schüler die Kenntnisse mitbringen, die sie zur Bewältigung der Herausforderungen in SEK1/2 benötigen. Und glaube mir, das bringt ein nicht unwesentlicher Teil definitiv nicht mit.
Kann ein Schüler zum Ende der Grundschule nicht vernünftig die Grundrechenarten, dann kann man nicht anfangen, die Bewältigung dieses Problems den weiterführenden Schulen auftragen. Irgendwie müssen diese mit ihren Inhalten weiterkommen.
Zubringerschulen - das ist eine seltsame Auffasung Deines Lehrauftrages.
Ich würde eher formulieren: Ihr seid ABHOLEschulen.
So, wie wir die Kinder abholen, wenn sie aus dem Kindergarten (im besten Fall) zu uns kommen.
Was die Erfüllung unserer Lehrpläne angeht, so gehe ich davon aus, dass Du diese in Gänze kennst?
Amüsierte Grüße
strubbelsuse