Moin,
Wir sind eine Ganzstagsschule in Niedersachsen, die sich grade im zweiten Jahr ihrer Existenz befindet. Da recht viel zu tun ist (Pläne, Konzepte ...) hat unsere Schulleitung sich etwas neues ausgedacht: ab sofort haben uns künftig Mittwoch nachmittags in der Schule aufzuhalten - sei es zu Dienstbesprechungen, Teamsitzungen, Fachkonfetenzen etc ...
Ich fragen mich, ob so etwas überhaupt erlaubt ist. Wir haben es hier ja mit einer klar definierten Arbeitszeit zu tun, und nicht mit bedarfsorientierten Zusatzveranstaltungen. Ich wüsste auch keine Schule, die etwas Ähnliches praktiziert. Wir kommen dadurch - im Zusammenspiel mit halb bezahlten Betreuungszeiten und durchschnittliche zwei Nachmittagsangeboten - zu einer ungewöhnlich hohen Zeitstundenzahl, die wir uns innerhalb des Schulgebäudes aufhalten müssen.
Kann mich mal jemand über den rechtlichen Rahmen aufklären...?