Was würdet ihr hier machen?

  • Lies bitte genau. Anwaltspapi drehte sich um etwas von dir Unabhängiges. Du hast ganz klar gesagt, dass du nicht unterschreibst, weil du eine Reaktion vom Fachlehrer erwartest. Der Fachlehrer wird wahrscheinlich nicht zum Klassenlehrer, der für die Unterschriftenkontrolle zuständig ist, gehen und nachfragen. Woher soll er es also wissen? Dass du anderweitig mit ihm Kontakt aufgenommen hast ist ok. Reagiert er nicht darauf, müsstest du doch eigentlich wissen, an wen du dich wenden kannst. Ich würde da kurzen Prozess machen. Vor allem verstehe ich immer noch nicht, warum dein Sohn das alles nicht erfragen kann - auch im Nachhinein.
    Ich habe nicht geschrieben, dass die mündliche Note erläutert werden muss, sondern das Zustandekommen derer am Anfang des Schuljahres.
    Zum Thema Fördermaßnahmen: schau bitte selbst nach, aber m.E. muss der Fachlehrer die entsprechenden Förderempfehlungen mitgeben, wenn es eine 5 verteilt. War an meiner Ref Schule so und die waren GANZ korrekt. Fordere das also ein.


    Aber da du dich garantiert wieder angegriffen fühlst. Viel Spaß beim in die Länge ziehen.

  • Der Fachlehrer wird wahrscheinlich nicht zum Klassenlehrer, der für die Unterschriftenkontrolle zuständig ist, gehen und nachfragen.

    Der Fachlehrer IST in diesem Fall der Klassenlehrer.

  • Ich habe mit meinem Rechen-Gegenbeispiel aber explizit auf Deinen Beitrag bezug genommen und zwar nur und ausschliesslich um zu zeigen, dass man diese eine rechnerische Ungerechtigkeit (und es ist eben nur eine von gefühlten 1000 Ungerechtigkeiten bei der Notengebung) vermeiden kann, in dem man die Notenskala entsprechend anpasst.

    Ah. Ok. Alles klar. Ich hätte vielleicht selbst ausführlicher schreiben sollen warum ich "i.d.R." geschrieben habe.


    Wobei ich mir nicht sicher bin, ob es immer besser ist, wenn man von 1000 Ungerechtigkeiten nur eine löst. Ich glaube es gibt Fälle (u.a. evt. sogar dieser?) bei dem eine Ungerechtigkeit mehr viele andere Ungerechtigkeiten wieder aufheben/relativieren. Das "Problem" ist es wohl, dies zu "begründen" bzw. "richtig"/"gerecht" zu machen. Bei einem einfachen Rechnen hat mein eine einfache Regel hinter der man sich "verstecken" kann. Das macht es uns Lehrern natürlich einfacher. Wir brauchen nicht so viel Denken und es ist leichter nachzuvollziehen. Insofern finde ich persönlich das "Schweizer Modell" schön "arbeitserleichternd". (Das ist nicht negativ gemeint!)

  • Insofern finde ich persönlich das "Schweizer Modell" schön "arbeitserleichternd". (Das ist nicht negativ gemeint!)


    Ich habe weiter unten im Beitrag erklärt warum wir es so machen.

    • Offizieller Beitrag

    Quatsch. Zeig mir die Verordnung, in der steht, dass die mathematische Berechnung "nicht erlaubt" sei. Die Notenverordnungen besagen jedoch, dass das Endergebnis der Note nicht durch die rein Mathematische Ermittlung erfolgen soll.

    Hessische Verordnung zur Zweijährigen Berufsfachschule (nur mal als ein Beispiel, weil ich sie gerade auf dem Desktop gespeichert habe): "Die Vornoten dürfen nicht schematisch errechnet werden, bei ihrer Festsetzung ist die Leistungsentwicklung der Schülerinnen oder Schüler während der Ausbildung zu berücksichtigen."

  • Nordrhein-Westfalen, APO WBK, §17 (Grundsätze der Leistungsbewertung):


    "Eine rechnerische Bildung der Kursabschlussnote ist unzulässig."

  • Nordrhein-Westfalen, APO WBK, §17 (Grundsätze der Leistungsbewertung):


    "Eine rechnerische Bildung der Kursabschlussnote ist unzulässig."

    Also doch würfeln? Oder wie? :autsch:


    Dein Zitat ist aus dem Zusammenhang gerissen:



    Meinem Verständnis nach bezieht sich dieser Satz nur auf den Satz zuvor, der die Regelung für für Kurse ohne Klausuren beschreibt.
    Die anderen Paragrafen muss man in diesem Zusammenhang wohl ebenfalls hinzuziehen.
    https://www.schulministerium.n…f#page=4&zoom=auto,-68,24

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    4 Mal editiert, zuletzt von alias ()

    • Offizieller Beitrag

    Meinem Verständnis nach bezieht sich dieser Satz nur auf den Satz zuvor, der die Regelung für für Kurse ohne Klausuren beschreibt.

    Das macht doch gar keinen Sinn. Wenn es nur eine mündliche Note gibt, dann kann man doch sowieso nichts berechnen.

  • Eine "mündliche Note" wird hier nicht erwähnt, sondern die "Sonstige Mitarbeit". Das können auch Facharbeiten oder Werkstücke sein.
    Davon abgesehen macht der ganze Paragraf nicht übermäßig Sinn - speziell der letzte Satz ;)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Man könnte bei diesem Paragrafen in der Tat die Frage stellen, wie "gleichwertig Bildung aus zwei Endnoten" gemeint ist, wenn nicht eine rechnerische Ermittlung. Viel Spielraum lässt eine Verarbeitung zweier Endnoten ja nun nicht gerade.

  • Wollte ich auch gerade schreiben.


    In demselben Dokument heißt es:(§26a)


    Die Abschlussnote beruht je zur Hälfte auf der Vornote und auf der Prüfungsnote, in den Fällen des § 26 b Abs. 2 und 3 im Verhältnis 5:3:2 auf der Vornote, der Prüfungsnote und dem Ergebnis der mündlichen Prüfung. Ergeben sich in den Fällen des § 26 b Abs. 2 und 3 beider Berechnung der Abschlussnote Dezimalstellen, so ist bis einschließlich zur Dezimalstelle 5 die bessere Note festzusetzen.


    An dieser Stelle wird eindeutig gerechnet. Woher sollten sonst die Dezimalstellen kommen.

  • Eine rechnerische Ermittlung der Endnote ist nicht zulässig. Daran gibt es nichts zu deuteln.


    Die sonstige Mitarbeit und die Klausuren sind gleichwertig zu berücksichtigen - das heißt nicht, dass irgendetwas berechnet werden muss.


    In §26 geht es um die Berechnung der Abschlussnoten des Mittleren Bildungsabschlusses. Der Unfug mit den Nachkommastellen ist den Forderungen der KMK geschuldet. Das hat mit der eigentlich Vernünftigen Notengebund im normalen Schulbetrieb nichts zu tun. Man sollte allerdings schon wissen, wie man Rechtstexte liest, wenn man damit argumentieren will.


    Die Notenstufen sind im Schulgesetz des Landes NRW §48 genau definiert:



    Wie man diese Definitionen in miteinander maschinell verrechnen kann, hat mir noch niemand jemals verraten können.


    Wie findet man eine Bewertung als Lehrer? Ganz einfach - indem man seine Anforderung vernünftig operationalisiert und die gegegebenen Leistungen unter Berücksichtigung pädagogischer Überlegungen als Grundlage zur Einordnung in das oben zitierte Raster verwendet.


    Wenn man tatsächlich so wenig von seiner eigenen Expertise als Lehrer hält, dass man meint, dass alles, was nicht auf dem Display eines Taschenrechners abgelesen werden kann, bloße Raterei und Willkür ist, dann gibt man m.E. ein rechlich schwaches Bild als Fachmann oder -frau fürs Unterrichten und Bewerten aB.


    Ich kann nur wiederholen - dieser Nachkommastellenfetischismus z.B. in Bayern sieht für mich immer so aus, als ob man mit einem Zollstock einen Hausgrundriss ausmisst, dass ganze im Taschenrechner auf zwei Nachkommastellen genau berechnet und sich dann darüber freut, dass man sein Haus auf einen hundertstel Millimeter genau berechnet hat.

  • Neleabels, du solltest schon mal lesen, was du selber schreibst.


    Du hast behauptet, Noten dürften in NRW nicht gemittelt werden. Aus der zitierten Vorschrift geht hervor, dass sie an einigen Stellen errechnet werden müssen. So wie die Noten im Staatsexamen auch.


    Man mag das finden, wie man will, aber das war gar nicht die Frage, und die Leute hier dann so darzustellen, als seien sie ohne Excel unfähig, ein Urteil zu fällen, ist überheblich.


    Ich habe einen Ermessensspielraum. Aber meine Noten müssen nachvollziehbar sein. Das sind sie nicht, wenn ich aus einer 1 und einer 2 eine 4 mache.

  • Man mag das finden, wie man will, aber das war gar nicht die Frage, und die Leute hier dann so darzustellen, als seien sie ohne Excel unfähig, ein Urteil zu fällen, ist überheblich.

    Einige haben hier aber deutlich gezeigt, dass sie der eben leider nur scheinbaren Objektivität berechneter Notendurchschnitte erliegen, weil sie nicht genug Verständnis für die Problematik einer Ordinalskala haben.
    Wenn ich eines in meinen Physik Praktika während des Chemiestudiums gelernt habe, dann war es mir genau Gedanken zu machen, wo Fehlerquellen liegen, welche Größenordnung diese haben, und welche Aussagen man wirklich gesichert treffen kann.


    Ich muss Nele recht geben, dass man durchaus seiner eigenen Expertise vertrauen sollte bei der Notenbildung. Und Begründungen lassen sich viel vernünftiger und nachvollziehbarer finden, wenn man aus seiner Erfahrung und seiner Fachkenntnisse, den Beobachtungen des Schülers usw. argumentiert und seine Entscheidung darlegt. Dafür brauche ich keine Berechnung eines Durchschnittswerts, der aufgrund der Ordinalskalaproblematik rein sachlich nämlich eben gerade nicht zu der Aussage verwendet werden dürfte, für die er argumentativ bei vielen bei ihrer Notenbegründung herangezogen wird.


    Ich habe einen Ermessensspielraum. Aber meine Noten müssen nachvollziehbar sein. Das sind sie nicht, wenn ich aus einer 1 und einer 2 eine 4 mache.

    Wer hat denn bitte diesen Fall ins Spiel gebracht? Ich glaube den hast Du Dir selber ausgedacht.

  • Also noch einmal für dich schwer Begreiflichen:


    Die APOS in NRW legen fest, dass die Abschlussbewertungen für den Schulbetrieb in NRW nicht rechnerisch ermittelt werden dürfen. Dass aus einer "sehr guten" und einer "guten" Bewertung insgesamt keine "ausreichende" Bewertung auch nach dem Schulgesetz und den APOs in NRW keine "ausreichende" Bewertung erwachsen kann, ist doch wohl klar. Dein Strohmann steht also weiterhin stabil.


    Die Regelungen für die bundesweit gültigen Abschlüsse sind wegen der KMK-Verpflichtungen mit den unsinnigen Berechnungsvorschriften zu ermitteln.


    Was ist daran nicht zu verstehen?


    Vielleicht weißt du nicht, was "KMK" heißt und bedeutet? Dann solltest du dich zuerst informieren, bevor du argumentierst.


    Nele

  • @Firelilly
    Wie die Problematik in der "Ordinalskala" gelöst werden kann, haben Wollsocken und ich oben dargelegt. Über den Unterschied einer linear ermittelten Note und einer Rangfolge beim Sport solltest du nochmal nachdenken.
    Nimm eine lineare Abbildung der erreichten Punkte auf die Notenskala. Dann ist auch die Mittelwertbildung kein Problem mehr.
    Eine unangemessene Verschiebung der Leistungsbewertung ergibt sich nur, wenn ein Mittelwert aus Gauß'schen Notenskalen gebildet wird, die an Gymnasien gerne verwendet werden ("Wer nur die Hälfte weiß, zeigt eine mangelhafte Leistung, wer die 1 will, muss mehr wissen als ich!").


    Wenn die Tests entsprechend gestaltet sind, kann problemlos eine lineare Skala verwendet werden. In der Fremdsprache schreibe ich seit vielen Jahren aus diesem Grund keine reinen Vokabelabfragen mehr. Da sind Aufgaben zur Satzkonstruktion, Sinnentnahme und Verständnisfragen enthalten und die Spreizung ergibt sich. Fundiert, nachvollziehbar und gerecht. Wer da 50% nicht korrekt beantwortet, hat trotzdem eine befriedigende bis ausreichende Leistung gezeigt, zumal ich durch die Punktezuordnung die Wertigkeit der Antwort bestimmen kann. So wird eine Vokabel mit 2 Punkten gewertet und eine Satzkonstruktion bekommt 6-8 Punkte. Ein "popeliger Englischtest" kann somit gerne 137 Punkte bringen.
    Und daraus errechne ich die Endnote wirklich mit Excel.


    Wer hat denn bitte diesen Fall ins Spiel gebracht? Ich glaube den hast Du Dir selber ausgedacht.

    Mir ist noch immer schleierhaft, wie jemand ohne Taschenrechner Noten bilden kann. Selbstverständlich brauche ich eine objektiv nachvollziehbare, auch vor Gericht darlegbare Berechnungs- und Begründungsgrundlage für meine Notenfindung.


    Dies beinhaltet auch, dass ich eventuell einen Test stärker oder geringer gewichte als einen anderen. Es beinhaltet auch, dass ich eine Leistungstendenz mit in die Ermittlung der Note einfließen lasse oder eine durch Krankheit beeinflusste Note geringer werte.


    Wer seine Noten jedoch nicht auf einer mathematisch sauberen und nachvollziehbaren Art ermittelt, darf sich über unerquickliche Elterngespräche nicht beklagen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Mir ist noch immer schleierhaft, wie jemand ohne Taschenrechner Noten bilden kann. Selbstverständlich brauche ich eine objektiv nachvollziehbare, auch vor Gericht darlegbare Berechnungs- und Begründungsgrundlage für meine Notenfindung.
    Dies beinhaltet auch, dass ich eventuell einen Test stärker oder geringer gewichte als einen anderen. Es beinhaltet auch, dass ich eine Leistungstendenz mit in die Ermittlung der Note einfließen lasse oder eine durch Krankheit beeinflusste Note geringer werte.


    Wer seine Noten jedoch nicht auf einer mathematisch sauberen und nachvollziehbaren Art ermittelt, darf sich über unerquickliche Elterngespräche nicht beklagen.

    Und wie ermittelst Du mathematisch Dinge wie "durch Krankheit beeinfluste Note" oder "Leistungstendenzen"?


    Beispiel:


    Schüler A steht mündlich und schriftlich auf einer ganz knappen 4. Von Krankheit beeinflusst schreibt der Schüler nun in der letzten Klassenarbeit einer 5- und mündlich ist es deshalb auch nur noch 5. Rechnerisch wäre es eine knappe 5 im Zeugnis. Du würdest ihm nun aus pädagogischen Gründen aber eine knappe 4 im Zeugnis geben, weil du bei der Bildung der Endnote berücksichtigst, dass seine letzten Leistungen durch Krankheit beeinflusst waren.


    Schüler B ist ein Klassenkamerad von Schüler A. Er steht ebenfalls auf einer ganz knappen 4. Er schreibt in der letzten Klassenarbeit eine 5+ und bleibt mündlich bei der 4 stehen. Von Krankheit oder sonstigen Problemen des Schülers ist dir zumindest nichts bekannt. Rechnerisch hätte der Schüler in der Endnote eine knappe 4 auf dem Zeugnis. Da seine Leistungstendenz aber fallend ist, gibst du ihm eine 5 im Zeugnis.


    Was hat das nun mit mathematischer sauberer und objektiv nachvollziehbarer Notengebung zu tun?

  • Mir ist noch immer schleierhaft, wie jemand ohne Taschenrechner Noten bilden kann. Selbstverständlich brauche ich eine objektiv nachvollziehbare, auch vor Gericht darlegbare Berechnungs- und Begründungsgrundlage für meine Notenfindung.


    Dies beinhaltet auch, dass ich eventuell einen Test stärker oder geringer gewichte als einen anderen. Es beinhaltet auch, dass ich eine Leistungstendenz mit in die Ermittlung der Note einfließen lasse oder eine durch Krankheit beeinflusste Note geringer werte.


    Wer seine Noten jedoch nicht auf einer mathematisch sauberen und nachvollziehbaren Art ermittelt, darf sich über unerquickliche Elterngespräche nicht beklagen.

    Du widersprichst dir doch selbst. Objektiv nachvollziehbare Berechnungsgrundlage?
    Wenn Du einen Test stärker oder geringer gewichtest als einen anderen, dann kannst Du genausogut sagen ich entscheide mich für die eine oder andere Note aus pädagogischen Gründen. Die Gewichtung, die Du vornimmst, ist auch ein subjektiver Vorgang.
    Auch die Gewichtung einer Beobachtungsnote der Mitarbeit über einen Zeitraum von 2 Monaten gegenüber einer 5 minüten Abfrage zu Beginn des Unterrichts. Was wäre hier der objektive Gewichtungsschlüssel, denn wir sind uns ja wohl einig, dass man nicht automatisch 50:50 wählt.
    Wie genau ändert sich denn eigentlich objektiv die Gewichtung, wenn ein Schüler die Noten in der zeitlichen Reihenfolge 2,3,5,5 schreibt gegenüber einem Schüler, der nacheinander die Noten 5,5,3,2 schreibt?
    Welche Gewichtung ist denn objektiv, wenn ein Schüler in der Hälfte des Halbjahres einen Schicksalsschlag hat? Werden die dann kommenden Noten sagen wir nur noch halb so stark gewichtet? Oder doch zwei Drittel?
    Wie gewichtet man eigentlich den Einfluss fehlender Hausaufgaben bei einem Schüler, der nachmittags auf seine Geschwister aufpassen muss, weil die Eltern dazu nicht in der Lage sind? Zählen bei ihm die Hausaufgaben dann 10% weniger oder gönnt man im objektiverweise 85% geringere Gewichtung der Hausaufgaben an der Gesamtnote?


    Mir würde es übrigens überhaupt nicht schwer fallen mit Hilfe einer Excel Tabelle Gewichtungen dergestalt vorzunehmen, dass ich auch wieder auf meine pädagogische Entscheidung komme.
    Wie teilst Du Deinen Schülern und Eltern das mit, wenn Du die Gewichtung änderst? Sagst Du dann um die Transparenz zu erhalten: "Also Frau Müller, ihr Sohne hat wegen seiner Krankheit nun eine um 20% geringere Gewichtung seiner schwachen Beiträge in den letzten zwei Unterrichtswochen. Deshalb verschiebt sich die Durchschnittsnote von X auf Y?"
    Das fände ich befremdlich.
    Ich habe in meinen Elterngesprächen, in denen es in wenigen um Notenbeschwerden, eher um Nachfragen ging, einfach meine Gründe ausführlich dargestellt, in dem ich genau beschreibe, was der Schüler leistet, was ich erwarte und wo es nicht stimmt. Dabei habe ich aber keine Gewichtungen in den Mund genommen und nehmen müssen, sondern den Schüler in seinen Beiträgen, die Tendenz seiner Entwicklung usw. dargestellt.


    Ich bleibe dabei, wer mit berechneten, von mir aus mit gewichtet berechneten Noten, eine Gesamtnote begründet hat genausowenig Recht seine Note als objektiv nachvollziehbar zu beschreiben, als jemand, der aus seiner Expertise als Lehrer heraus die einzelnen Leistungen des Schülers anschaut und dann eine pädagogische Entscheidung trifft.
    Übrigens, selbst jemand der akribisch rechnet kann sich immer noch höllisch irren, indem er zu leichte / zu schwere Aufgaben in der Klassenarbeit wählt, oder eine Klassenarbeit hart (sehr pingelig) oder sehr weich (sehr großzügig) korrigiert, oder mündliche Mitarbeit falsch bewertet (was ist denn da eigentlich objektiv richtig, wann ist etwas gut?). Und das unabhängig von der Problematik wie man eigentlich was gewichten sollte, die im Abschnitt oben beschrieben wurde ovn mir.
    In Wirklichkeit verlassen wir uns alle beim Einschätzen von Leistungen auf unsere Expertise! Das ist eine Mischung aus Fachwissen und pädagogischem Gespür. Und das kann man sich auch bei der Endnote zutrauen. Da braucht es keinen Taschenrechner und keine Nachkommazahlen und Notenrundungen.
    Dass man aus "Vertrauen auf die Expertise" aus lauter geschriebenen 3en und mündlichen 2en eine 4 als Endnote macht ist natürlich quatsch. Das würde man, wenn man die Leistungen des Schülers anschaut, ja auch nicht machen, gibt ja keinen Grund dazu und das könnte ich in einem Elterngespräch auch nicht begründen. Wenn jemand wie oben 2,3,5,5 schreibt ist es rechnerisch eine ausreichende Note. Bei 5,5,3,2 rechnerisch auch.
    Für mich ist durchaus begründbar im zweiten Fall eine drei zu geben. Da brauch ich nichts gewichten oder den Eltern was vorrechnen. Da sage ich:"Ihr Sohn hat gezeigt, dass er die Wissenslücken geschlossen hat und mittlerweile gut mitkommt. Ich sehe eine positive Tendenz und seinen momentanen Stand im befriedigenden Bereich. Wenn er so weiter macht, sehe ich allerdings auch, dass es noch deutlich besser werden kann!"
    Es wäre mir peinlich zu sagen "Der Schnitt ergibt genau 3,75, das wird auf 4 gerundet, deshalb gibt es eine 4".

  • warst du nicht derjenige, der den stillen mäuschen, die aber immer brav mitschreiben, mündlich trotzdem gute Noten gibt? oder verwechsle ich etwas? (ich bin gerade zu faul, alle Beiträge durchzusuchen...)

    Ich bin nicht gemeint, aber ich bin auch jemand, der stillen Schülern oftmals gute mündliche Noten gibt. Allerdings basiert das dann darauf, dass ich die ab und an Frage.
    Für mich ist es eben auch meine Expertise, die mir sagt, wenn ich eine Schülerin (und habe da genaue eine vor Augen) in jeder Chemieklausur 14-15 Punkte schreibt und fast jedes Mal, wenn sich keiner auf eine richtig schwierige Frage, wenn ich sie dran nehme, eine sehr gute Antwort produziert, dass ich so eine Schülerin nicht mit einer schlechten mündlichen Note Strafe.
    Da reicht mir gegenüber Schülern, die sich beschweren, sie würden sich ja ständig melden (und leider meistens bullshit von sich geben) zu verweisen, dass X immer, wenn sie etwas sagt oder man sie auffordert, brillante Dinge von sich gibt. Das sehen Schüler auch ein. Für mich spielt vor allem inhaltliche Qualität eine Rolle, das ist vielleicht auch anders als in Sprachen, wo es auch ums Sprechen an sich geht.
    Häufige Beteiligung (mit schwachem Inhalt) kann einen vielleicht vor der 5 retten, als Würdigung des Engagements, aber wenn es inhaltlich eben mangelhaft ist, dann nützt ständige Mitarbeit eben auch nicht mehr, als ein schwaches Ausreichend zu bekommen. Ist jemand mega still, aber inhaltlich sehr gut, ja Hölle, dann ist es eben eine schwache 1 oder gute 2.
    Deshalb muss man eben ständig auch mal die Stillen fragen. Meist ergibt sich, dass es Stille gibt, die es total drauf haben und Stille, die nichts können. Das deckt sich dann in 95% der Fälle mit deren schriftlichen Leistungen.





    Natürlich ziehe ich der oben genannten, sehr guten Schülerin ein klein bisschen was ab von ihrer Gesamtnote mit dem Hinweis sich mündlich stärker einzubringen. Aber jemandem, der den Stoff total versteht aber einfach extrem schüchtern ist, oder schlicht nicht als Alleswisser darzustehen (und das ist ein Problem in der heutigen, leistungsfeindlichen Schule!) die Note kollossal zu versauen sehe ich aus meiner Expertise herum nicht ein.
    Jemand der wiederholt 15 Punkte in einer anspruchsvollen Chemieklausur schreibt kann nicht mit einer Notenzwei im Zeugnis bei mir rausgehen, nur, weil die Person nicht ständig im Unterricht streckt. Zumal ja was sehr gutes kommt, wenn man sie fragt. Dass es trotz totalem Verständnis nicht 15 Punkte sondern vllt 14 oder 13 werden, begründe ich ihr damit, dass sie sich mehr einbringen muss. Das hat bislang jeder akzeptiert.

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