Beamtenrecht Ba-Wü, Beschäftigung von Pensionären anstelle von interessierten, regulären Bewerbern

  • Hallo,


    folgende Fragen an die "Spezialisten" hier :?: :?:
    Würde gerne an einer bestimmten Schule eingesetzt werden.


    Dort werden diese U-Stunden allerdings seit 2 Jahren von e.Pensionär abgedeckt, statt sie „regulär“ zu vergeben (er war früher dort „regulär“beschäftigt u. seit Pensionseintritt läuft das so ?( ).



    Wie lange kann die Schulleitung dies so praktizieren, wennandere Interesse haben?


    Warum kann überhaupt so verfahren werden, obwohl von noch nicht pensionierten Kräften Interesse besteht und somit kein Mangel herrscht?

  • Hallo percy,


    das Landesbeamtengesetz BW regelt in §39 die Hinausschiebung der Altersgrenze.
    Du kannst also davon ausgehen, dass die Beschäftigung im dienstlichen Interesse liegt.


    Der Dienstherr hat schon deshalb ein Interesse daran, weil er für eine pensionierten Beamten zahlen muss, für nicht eingestellte Bewerber/innen jedoch nicht. Finanziell ist die Weiterbeschäftigung günstiger. (-> "Warum kann überhaupt so verfahren werden ...")


    Gruß
    Nitram

  • Zunächst zur schulrechtlichen Frage und Ursache dieser Möglichkeit für Pensionäre:


    Die Schuleitung kann so etwas gar nicht praktizieren, da sie nicht die letztentscheidende Instanz bei Einstellungen ist.
    Entschieden werden Personalfragen vom Schulamt oder Oberschulamt.
    Falls sogenannte "schulscharfe" Ausschreibungen durchgeführt werden, meldet die Schule ihren speziellen Fachbedarf beim SA/OSA an, erhält die Genehmigung zur schulscharfen Ausschreiben, führt das Bewerberverfahren durch und macht dem SA/OSA danach einen Vorschlag - der in der Regel akzeptiert wird, falls die Voraussetzungen vorliegen.
    In deinem Fall wurde jedoch keine Stellenausschreibung vorgenommen, sondern Pensionäre deiner Schule wurden direkt angeschrieben, um den zusätzlichen Berdarf zu decken.


    Das Land Baden-Württemberg hat - bedingt durch den unerwartet hohen Anstieg der Schülerzahlen und den Bedarf an Auffangklassen für Migrantenkinder - alle Pensionäre im Land (die erst vor kurzem ausgeschieden waren) angeschrieben und ihnen das Angebot unterbreitet, wieder mit bis zu 8 Wochenstunden zu unterrichten. Diese 8 WoStd werden on Top auf die Pension zusätzlich bezahlt. Wer mehr unterrichtet, tut dies für Gottes Lohn.
    Die schulrechtliche Grundlage dafür ist per Verordnung des KuMi gegeben.


    Die Schule kann das so lange praktizieren, wie der Bedarf vorhanden ist und kein "Stundenüberhang" entsteht.
    Langer Rede Konsequenz:
    Bewirb dich an einer anderen Schule auf eine schulscharfe Ausschreibung oder akzeptiere die Zuweisung, die vom Land über OSA/SA kommt.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Nachtrag:


    Es handelt sich hierbei nicht um U-Stunden, die durch die Flüchtlingssituation entstanden sind.


    D. Pensionär unterrichtet einfach einige Klassen weiter, die er schon vor Eintritt i. d. Ruhestand hatte, bekommt dies aber zusätzlich bezahlt.


    Zeitweise, als er erkrankt war, wurden die Stunden von einer regulären Kraft unterrichtet, nach der Krankheitsrückkehr wieder von ihm.


    Das Ganze mutet etwas seltsam an:
    Diese Stunden wurden m. W. nach noch nie ausgeschrieben; allerdings muss die übergeordnete Behörde davon wissen, sonst wäre ja von denen keine reguläre Krankheitsvertretung geschickt worden....

  • Es handelt sich hierbei nicht um U-Stunden, die durch die Flüchtlingssituation entstanden sind.

    Das entzieht sich sowohl meiner, als auch deiner Kenntnis. Es geht um die Erweiterung des Stundenpools, welcher der Schule zur Verfügung steht. Die Kollegen müssen jedoch fachlich kompetent eingesetzt werden, daher muss nicht ER die Auffangklassen oder Förderstunden unterrichten.


    Eventuell wurde ihm auch genehmigt, sein Pensionsalter hochzusetzen.
    Falls du der Meinung bist, dass dein Schulleiter diese Lehrkraft unrechtmäßig beschäftigt, stelle eine Dienstaufsichtsbeschwerde - und blamier dich. Sobald der Pensionär ein Gehalt vom LBV bekommt, ist das rechtlich wasserdicht.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Nachtrag für Stellensuchende
    Ausschreibungszeiträume sind sehr eng! Nicht verpassen!


    https://www.lehrer-online-bw.d…len/Schulbezogene+Stellen

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • D. Pensionär unterrichtet einfach einige Klassen weiter, die er schon vor Eintritt i. d. Ruhestand hatte, bekommt dies aber zusätzlich bezahlt.

    Solche Infos bekommt man aber als "Aussenstehender" nicht so einfach. Du musst diese Info also von jemanden aus der Schule haben.

  • Ist "der Pensionär" denn ein solcher, d.h. ist er in den Ruhestand eingetreten? Oder hat er nur die (besser: eine) Altersgrenze erreicht?

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