Hallo,
das Beamtenrecht nennt ja auch diese Möglichkeit, wenn keinedienstlichen Belange entgegenstehen.
Was gilt als dienstlicher Belang? Z. B. kein anderergeeigneter Bewerber für die Stelle vorhanden?
Mal angenommen, die Beurlaubung geht durch, was ist dann mitden Beiträgen zur PKV?
Gehe mal davon aus, dass diese sich dann erhöhen, aber um wie viel Prozent?
Denn beihilfeberechtigt wäre man ja während einer solchen,bezugsfreien Beurlaubung nicht.
Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten!