Beamtenrecht: Beurlaubung ohne Bezüge

  • Hallo,


    das Beamtenrecht nennt ja auch diese Möglichkeit, wenn keinedienstlichen Belange entgegenstehen.
    Was gilt als dienstlicher Belang? Z. B. kein anderergeeigneter Bewerber für die Stelle vorhanden?
    Mal angenommen, die Beurlaubung geht durch, was ist dann mitden Beiträgen zur PKV?
    Gehe mal davon aus, dass diese sich dann erhöhen, aber um wie viel Prozent?
    Denn beihilfeberechtigt wäre man ja während einer solchen,bezugsfreien Beurlaubung nicht.
    Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten! :thumbup:

  • Lehrer/in -> Landesbeamte/r -> Ohne Angabe des Landes keine qualifizierte Auskunft möglich.


    Für Rheinland-Pfalz:
    http://www.blogs.uni-mainz.de/…/2013/10/Beurl-Beamte.pdf


    -> Es ist nicht ausreichend, dass keine dienstlichen Belange entgegen stehen. Zusätzlich muss auch noch "wegen der Arbeitsmarktsituation ein Außergewöhnlicher Bewerberüberhang vorliegen"


    Beihilfe nur bis zur Urlaubsdauer von 30 Kalendertagen (https://www.lff-rlp.de/no_cach…il/artikel/489/index.html).
    Frag deine Krankenkasse, was sie dann haben will.



    Gruß
    Nitram

  • Meine Mutter ist seit 1,5 Jahre ohne Bezüge in Berlin beurlaubt (da wo ja sogar noch Personalmangel herrscht), da sie zur Pflege eines Angehörigen 1. Grades beurlaubt ist, ist sie sogar beihilfeberechtigt!

  • Bei "Pflege" sind die Bedingungen hier in Rheinland-Pfalz auch anders.
    Dann müssten "zwingende dienstliche Belange" entgegenstehen, um den Antrag abzulehnen. Das "Arbeitsmarkt"-Kriterium gibt es dann nicht. (Beurlaubung aus familiären Gründen, LBG § 87 a, wie oben verlinkt).

    • Offizieller Beitrag

    Leute setzt doch mal euer Bundesland ins Profil, wenn ihr so spezielle Fragen habt, sowas nervt doch!

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Für die Pflege von Familienangehörigen gilt das Pflegegesetz. Und da steht jedem die Freistellung zu. Und Gesetze stehen über Verordnungen und Erlässen.

  • Für die Pflege von Familienangehörigen gilt das Pflegegesetz. Und da steht jedem die Freistellung zu. Und Gesetze stehen über Verordnungen und Erlässen.

    Soviel ich weiß, muss dafür aber ein wirklicher Pflegegrund bzw. eine Pflegestufe vorliegen, das ist hier bei Beamten nicht so. Sie könnte auch zur Pflege bzw. Betreuung ihrer Enkel freigestellt werden (und bekäme das auch genehmigt), allerdings ist sie dann nicht mehr beihilfeberechtigt.

  • Was?? Beamte können zur Pflege von Familienangehörigen sogar freigestellt werden, selbst wenn dieser keine Pflegestufe hat??


    Also wieder eine rechtliche Besserstellung der Beamten gegenüber normalen Angestellten!

  • Hallo,


    hier in NRW bekommst du Beihilfe während der Beurlaubung, wenn du aus familiären Gründen beurlaubt bist. Ich arbeite unterhälftige Teilzeit und bin daher in der Beurlaubung, aber auch als ich komplett beurlaubt war, bekam ich die Beihilfe. Die hätte ich nur nicht bekommen, wenn ich mich über meinen Mann hätte mitversichern können. Da dies nicht der Fall war, hat sich für mich nichts geändert.


    Falls man keine Beihilfe mehr bekommt: Mit zwei Kindern bekomme ich 70% Beihilfe und bin folglich für die restlichen 30 % privat versichert. Müsste ich voll zahlen, wären es 100 % bei der PKV. Das kannst du dir anhand deiner Beiträge doch ausrechnen bzw. ggf. dort nachfragen?

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