Pausenaufsicht Gesamtdauer pro Woche!

    • Offizieller Beitrag

    ja das ist rechtens. Normale Pausenaufsichten zählen zu den Dienstpflichten, so wie Konferenzen, Besprechungen usw. Die werden leider nicht auf das Deputat angerechnet.

    Stimmt, außer man könnte nachweisen, dass man dadurch über die Wochenarbeitsstunden hinaus käme. Die ist aber ja nach Bundesland und Dienstverhältnis unterschiedlich.

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