Verwaltungsvorschriften und Erlasse sind bindend. Ist eine Handreichung ein Hinweis oder muss ich mich an die Empfehlungen einer Handreichung 1:1 halten?
x-beliebiges Beispiel zur Veranschaulichung: "Handreichung Schulfahrten Kleinklickersdorf" empfiehlt das Anlegen eines Ordners mit Infos zu Schulfahrten.
Kann ich dazu verpflichtet werden, wenn ich so einen Ordner anlegen sollte, dass die Überschriften fett gedruckt sind und die Tips mit Fotos unterlegt werden, weil die Handreichung dies empfiehlt?