vielen dank für die antworten.
ist dann ja doch deutlich weniger, als ich dachte...
Was zahlen denn Lehrer monatl. an privater Krankenversicherung?
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Zunächst stimmt das. Die Beträge hängen aber erheblich vom aktuellen Familienstand, Vorerkrankungen und dem genauen Tarif ab. Zu beachten ist bei dem Vergleich auch folgendes: Während die PKV zwar viele Dinge ohne Probleme erstattet, sind die Beihilfe-Vorschriften hier ständiger Wandlung unterworfen. Oft genug stellt sich die Beihilfe wegen einzelner Kostenstellen quer, so dass man u.U. selber auf diesen Kosten sitzen bleibt. Während die GKV-Versicherten gegen ungewollt erbrachten ärztlichen Zusatzleistungen insofern geschützt sind, dass zwingend ein entsprechender Behandlungsvertrag extra abgeschlossen werden muss (sonst bleibt der Arzt auf seinen Kosten sitzen), müssen insbesondere beihilfeberechtigte Beamte extrem aufpassen, was Ärzte konkret machen und abrechnen...hier gibt es sehr kreative Rechnungsführungen.
Mal ein Beispiel: Ich habe mir beim Fußball mal den großen Zeh verstaucht und wollte diesen sicherheitshalber röntgen lassen, um einen Bruch auszuschließen. Der Arzt hat den Zeh also betastet, eine Röntgenaufnahme erstellt und begutachtet. Fertig. Abrechnung kam: (1) Eingehende Begutachtung und Beratung (ok), (2) Röntgenaufnahme angefertigt und beurteilt (ok), (3) Oberarzt konsultiert (wtf?..der lief gerade auf dem Gang am Raum vorbei und hat flüchtig auf das Bild geschaut), (4) Kryotherapie (ähmm...es gab nicht mal einen Kühlbeutel). Natürlich alles einzeln mit 2,3 - 3,5 fach abgerechnet. Die letzten beiden Posten wurden auf meinen Protest hin dann doch gestrichen.Ich will damit nur sagen: neben den reinen Beiträgen PKV vs GKV sind die möglicherweise auftretenden Kosten durch unabgesicherte Leistungen in der PKV und Beihilfe auch zu berücksichtigen...für die ein pkv-versicherter nicht explizit zustimmen muss.
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Korrekterweise muss man zum Beitrag auch die jährliche Kostendämpfungspauschale der Beihilfe hinzurechnen, die von der zu erstattenden Summe der Rechnungen abgezogen wird.
Bei A12 sind das 150€, bei A13/14 180€ pro Jahr. Macht 12-15€ monatlich on top.
Die Pauschale wurde damals mit der Praxisgebühr eingeführt - die zwischenzeitlich wieder abgeschafft wurde.
Die Pauschale für Beamte blieb.Nicht zu vergessen ist der Zeitaufwand, den man mit dem Beantragen der Erstattung bei Versicherung und Beihilfe hat.
Da kommen über das Jahr einige Stunden zusammen - falls man nicht gesund bleibt.Positiv an der Privatenversicherung ist, dass es Versicherungen gibt (z.B. Debeka), die bei Leistungsfreiheit im Folgejahr unaufgefordert bis zu sechs Monatsbeiträge rückerstatten.
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In NRW beträgt die Kostendämpfungspauschale Für A12-A15 300 EUR.
Als Ergänzung, keine Korrektur. Ist ja in jedem BL anders.
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In NRW beträgt die Kostendämpfungspauschale Für A12-A15 300 EUR.
Als Ergänzung, keine Korrektur. Ist ja in jedem BL anders.
Pro Kind für das Kindergeld bezogen wird, vermindert sich diese Pauschale um 60€.
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Ich zahle in Niedersachsen mit 50% Beihilfe 243€ bei der Debeka.
Ich habe die volle Absicherung, und habe nichts gestrichen. -
Natürlich alles einzeln mit 2,3 - 3,5 fach abgerechnet.
Um einem weitverbreiteten Irrtum mal entgegenzuwirken: Auch wenn der pauschal angewandte 2,5-fache Satz bei Privatversicherten natürlich ein Unding ist - den 1-fachen Satz gibt es nur aus verwaltungstechnischen Gründen. In der GKV wird üblicherweise der 1,8-fache Satz abgerechnet, in Einzelfällen auch mehr. So riesig ist der Unterschied in den Arztkosten also nicht.
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Korrekterweise muss man zum Beitrag auch die jährliche Kostendämpfungspauschale der Beihilfe hinzurechnen, die von der zu erstattenden Summe der Rechnungen abgezogen wird.
Bei A12 sind das 150€, bei A13/14 180€ pro Jahr. Macht 12-15€ monatlich on top.
Bei A15/A16 beträgt die Kostendämpfungspauschale 225€, bei mir als Pensionär 175€.
Aber das ist noch nicht alles. Wenn man Wert darauf legt, im Fall einer Krankenhausbehandlung Wahlleistungen erstattet zu bekommen, werden monatlich 22€ als "Beihilfebeitrag" vom Bruttogehalt bzw. Bruttopension einbehalten.
Genaueres hier: http://www.lbv.bwl.de/files/uploads/305c1.pdfTrotzdem ist die PKV auch für den Pensionär günstiger als die GKV: Ich zahle jetzt für mich und meine Frau 420€ pro Monat. Einer meiner Bekannten, gleiche Besoldungsgruppe, zahlt als freiwilliges GKV-Mitglied immer den Höchstbetrag, nämlich mehr als 620€.
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Trotzdem ist die PKV auch für den Pensionär günstiger als die GKV: Ich zahle jetzt für mich und meine Frau 420€ pro Monat. Einer meiner Bekannten, gleiche Besoldungsgruppe, zahlt als freiwilliges GKV-Mitglied immer den Höchstbetrag, nämlich mehr als 620€.
Als Rentner muss man sich aber nicht unbedingt freiwillig versichern. Ach Moment, die Bekannte ist verbeamtet, da du von Besoldungsgruppe sprichst. Das sollte jedoch dank Öffnungsklausel für die heutige "Generation" nicht mehr zum Problem werden.
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Hat jemand Erfahrungswerte bezüglich privater KV für Angestellte ohne Beihilfeanspruch?
Ich ärgere mich aktuell wieder so sehr über die Nichtbehandlungsmethoden einiger Fachärzte, dass ich als 'freiwillig' Pflichtversicherte gerne wechseln würde. -
Dann musst du dich vollversichern. Wenn ich bedenke, dass ich 165 € bei 70 % Beihilfeanspruch zahle, wären es bei einer Vollversicherung 550 € - und das nur für mich. Für Kinder und evtl. Ehepartner muss noch zusätzlich gezahlt werden. Ich halte auch meine Versicherung für nicht sehr teuer.
Als angestellter Lehrer verdienst du ja auch noch weniger als ein Beamter. Das geht mich zwar nichts an, aber: Kannst du dir das dann leisten?
Ich kenne eine Familie mit zwei Kindern, die pro Monat 1300 € für die private Krankenversicherung berappen musst. In meinem Fall mit bald 5 Kindern wäre schier unerschwinglich. Du weißt auch nicht, wohin sich die Kosten in den nächsten Jahrzehnten noch entwickeln.
Außerdem finde ich es sehr nervig, immer zuerst die Kosten auszulegen und dann die Rechnungen einzureichen. Da wünsche ich mir manchmal das Kärtchen zurück.
Last but noch least musst du, um dich überhaupt privat krankenversichern zu dürfen, die Versicherungspflichtgrenze einkommensmäßig überschreiten. Das ist meines Wissens erst ab A13 der Fall.
Ob es das wert ist, musst du für dich selbst entscheiden. Ich würde an deiner Stelle nicht wechseln. -
binemei, da sie freiwillig pflichtversichert ist überschreitet sie die Grenze. Sonst wäre sie ja gesetzlich versichert oder verbeamtet. Wäre sie verbeamtet käme sie über die Öffnungsklausel rein und die Frage stellte sich nicht.
Hat jemand Erfahrungswerte bezüglich privater KV für Angestellte ohne Beihilfeanspruch?
Ich ärgere mich aktuell wieder so sehr über die Nichtbehandlungsmethoden einiger Fachärzte, dass ich als 'freiwillig' Pflichtversicherte gerne wechseln würde.Bei mir wären es um die 600, 700€, wovon mein AG immerhin maximal 300€ zuschießen würde (macht er auch bei "freiwilliger" Pflichtversicherung!) bei Beantragung. Nur damit ist das Altersproblem noch nicht gelöst.
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Ich ärgere mich aktuell wieder so sehr über die Nichtbehandlungsmethoden einiger Fachärzte
Im Zweifelsfall würde ich erst die Fachärzte wechseln. Dazu kommt, dass dir als Privat Versicherter gerne irgendein Mist angedreht wird, bei der GKV kann man wenigstens grob sagen, alles das, was einem als "individuelle Gesundheitsleistung" angedreht wird Mist ist.
Als angestellter Lehrer kommt man nach einiger Zeit aber flott über die Beitragsbemessungsgrenze. Das lohnt sich aber nicht, weil mWn der Arbeitgeber hier nichts zuschießt und das Einkommen nur knapp darüber ist.
Nur wegen der "Nichtbehandlungsmethoden" würde ich nicht diese Entscheidung treffen, zumal man dann nicht mehr rauskommt bzw. nur schwer.
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Danke für eure Einschätzung. Nach einem Blick auf meine monatlichen Beiträge bewegt sich das in etwa im gleichen Größenbereich. Deshalb bin ich so erbost, dass mir wirklich notwendige Untersuchungen/Diagnosemöglichkeiten verweigert werden. Meine KV hat mir aber ein Gespräch angeboten. Das werde ich nun mal wahrnehmen.
Facharztwechsel ist nervig und zeitaufwändig: Termin in x Wochen (alternativ stundenlanges Warten in offener Sprechstunde ohne Garantie auch dranzukommen, verbunden mit Fehlzeiten in der Schule). -
Arzttermine vormittags legen? Dass ich noch nie auf die Idee kam...ich hab mich immer stundenlang nachmittags hingesetzt und dann war der Tag komplett im Eimer. Danke für die Idee! Wie macht man das rein organisatorisch? "Ich muss zum Arzt" oder "Ich bin heute leider krank"?
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Arzttermine vormittags legen? Dass ich noch nie auf die Idee kam...ich hab mich immer stundenlang nachmittags hingesetzt und dann war der Tag komplett im Eimer. Danke für die Idee! Wie macht man das rein organisatorisch? "Ich muss zum Arzt" oder "Ich bin heute leider krank"?
dazu gabs hier mal nen längeren thread :Arzttermin am Vormittag - nur in den Ferien?
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dazu gabs hier mal nen längeren thread :Arzttermin am Vormittag - nur in den Ferien?
Das ist ja mal interessant. Oh man, meine Mutter würde jetzt wieder sagen: "Ich als normaler Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft bekäme da schon die Kündigung in die Hand gedrückt. Habt ihr es gut!"
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ehem ... Wenn die offene Sprechstunde von 8 bis 9 Uhr morgens ist, kann ich schlecht nachmittags hin. Diese Zeiten bei einigen Fachärzten sind der Grund, warum ich dann lieber gar nicht gehe. Das ist auch nicht gut! Bei akuten Beschwerden machen wir das im Kollegium schon möglich, aber da sind wir wieder beim Thema. Die Kollegen mit PKV kommen dann auch zügig vom Warte- ins Sprechzimmer ...
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Woher weißt du eigentlich, dass die Untersuchungsmöglichkeiten, die dir verweigert werden, tatsächlich "notwendig" sind?
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Das würde jetzt zu sehr ins Detail gehen, aber ich halte nur 'Draufgucken' für ein bisschen wenig.
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