Hallo,
ich habe eine rechtliche Frage zu NRW. Meines Wissens müssen Klausuren vor den Zulassungskonferenzen zurück gegeben werden, da die Schüler über ihren Leistungsstand informiert sein sollen. Jedenfalls habe ich ich das vor ein paar Jahren, um 2005/2006 erlebt, als einer Kollegin die Noten für die zweite Arbeit kassiert wurden, weil sie die Arbeiten nicht vor den Halbjahreskonferenzen zurückgegeben hat. Gilt diese Regelung immer noch? Und wo finde ich Informationen dazu?
Vielen Dank
Danae