Dienstbesprechung - als Referendar verpflichtet?

  • Guten Tag,
    in meinem Fachbereich findet eine Dienstbesprechung statt, doch ich bin an dem Tag leider verhindert. Ich habe gehört, für Referendare sind Dienstbesprechungen keine Pflicht - im Gegensatz zu Fachkonferenzen. Kennt sich jemand hier mit den Bestimmungen aus?
    Ich würde natürlich hingehen, wenn ich könnte, und ich gehe auch sonst zu Dienstbesprechungen, aber an diesem Tag habe ich einen wirklich wichtigen Termin. (Davon abgesehen betrifft mich das auch nicht mehr wirklich, da ich eh bald die Schule verlassen werde).
    Ist es also wahr, dass Dienstbesprechungen für Referendare nicht verpflichtend sind?


    Vielen Dank!

  • ich musste alle anstehenden Dienstveranstaltungen besuche. Natürlich war das manchmal auch langweilig, well es für den Reffi selbst wegen seiner kurzen Zeit an der Schule nur geringe Auswirkungen auf seine Tätigkeit hat und er nicht stimmberechtigt ist - aber so ist es nun einmal. Wenn Ich krank war, entschuldigte ich mich beim SL und wenn ich einen Termin oder UB am nächsten Tag hatte auch. Es kam insgesamt ein paar mal vor und mir hat niemand den Kopf abgerissen.
    Fk gleiches Verfahren, wobei die interessanter waren und man sich gut einbringen kann.

  • Du hast als Referendarin oder Referendar alle Pflichten eines ganz normalen Lehrers an der Schule - damit auch eine Anwesenheitspflicht bei Dienstbesprechungen. Wenn du aus wichtigen Gründen verhindert bist, musst du das mit der Schulleitung klären.

  • und er nicht stimmberechtigt ist

    Interessant. Ist das bei euch rechtlich so festgelegt? Ich habe damals in meinem Referendariat immer mitabgestimmt, wenn Abstimmungen vorlagen und bin auch niemals davon ausgegangen, dass das irgendwie anders ist. Das wird auch so in den Schulen praktiziert, in denen ich bislang war. Referendare haben - bis auf Prüfungstätigkeit im Abitur und vergleichbaren Aufgaben - die vollen Rechte von fertigen Lehrern.

  • Referendare haben - bis auf Prüfungstätigkeit im Abitur und vergleichbaren Aufgaben - die vollen Rechte von fertigen Lehrern.

    Nein, das stimmt so nicht für alle Bundesländer.
    In Bayern beispielsweise ist die Refausbildung in drei Phasen eingeteilt. Stimmberechtigt ist der Ref nur in der zweiten Phase, die ein Jahr dauer. In Phase 1 und 3 sind die Refs an bestimmten Ausbildungsschulen (sog. Seminarschulen), in die Seminare integriert sind und wo die Ausbilder auch "normal" unterrichten - wenn auch natürlich nicht bei vollem Deputat. Dort sind die Refs kein "normaler" Teil des Kollegiums.


    In anderen Bundesländern dürfen Refs keinen Vertretungsunterricht übernehmen. Oder eben bei Konferenzbeschlüssen abstimmen.

  • (1) Der Vorbereitungsdienst erfolgt in Schulpraktischen Seminaren und an öffentlichen Schulen und umfasst Veranstaltungen der Allgemeinen Seminare, Veranstaltungen der Fachseminare sowie Ausbildungsunterricht und Mitwirkung an schulischen Veranstaltungen

    Da hier nicht unterschieden wird welche, gehe ich davon aus, dass alle gleich bedeutend und verpflichtend sind, wenn sie es für die andren Lehrer auch sind.

  • Ich hab eine ähnliche Frage, ich bin Ausbildungslehrerin und unser Konferenztag ist der Dienstag. Das ist aber auch der Tag, an dem meine LAK ins Studienseminar muss. Dadurch nimmt sie nie an Beratungen oder Gesprächen teil. Was hat Priorität? Muss das in der Beurteilung Berücksichtigung finden, auch wenn sie ja keinen Einfluss darauf hat?


    Hab jetzt grad susanneas beitrag gelesen, womit sich ein Teil meiner Frage wohl erübrigt hat. Ich find halt schwierig, sie auf dem laufenden zu halten und ihr einsatz ist dadurch auch manchmal schwierig ...

  • Ich hab eine ähnliche Frage, ich bin Ausbildungslehrerin und unser Konferenztag ist der Dienstag. Das ist aber auch der Tag, an dem meine LAK ins Studienseminar muss. Dadurch nimmt sie nie an Beratungen oder Gesprächen teil. Was hat Priorität? Muss das in der Beurteilung Berücksichtigung finden, auch wenn sie ja keinen Einfluss darauf hat?

    Es hat grundsätzlich immer das Seminar Vorrang. Und nein, das könnt ihr natürlich niemandem Anlasten.

  • Ich hab eine ähnliche Frage, ich bin Ausbildungslehrerin und unser Konferenztag ist der Dienstag. Das ist aber auch der Tag, an dem meine LAK ins Studienseminar muss. Dadurch nimmt sie nie an Beratungen oder Gesprächen teil. Was hat Priorität? Muss das in der Beurteilung Berücksichtigung finden, auch wenn sie ja keinen Einfluss darauf hat?

    In meinem Referendariat war mein Studienseminar von der Ausbildungsschule 150km!! entfernt. Das Studienseminar dauerte immer bis ca. 15.00 und hatte immer Vorrang. Wir mussten nie an Tagen des Studienseminars noch einmal in die Ausbildungsschule. Auch nicht zu abendlichen Konferenzen.

  • Wie auch immer....eine richtige Antwort bekommst du in deinem Studienseminar und von deinem Schulleiter. Absehen davon, kannst du aber auch vom Dienst freigestellt werden, z.b. bei wichtigen Facharztterminen.

  • @neleabels


    ja, irgendwo habe ich das mal gelesen - sonst wüsste ich das nicht. Ich hatte das damals auch im Hauptseminar angesprochen, wo es der Hauptseminarleiter auch bestätigte. Aber wo das nun stand...da mag ich mich aus Zeit- und Relevanzgründen auch nicht mehr durchwühlen, wenn ich ehrlich bin.


    An meiner Ausbildungsschule wussten das scheinbar auch alle (großes Kollegium), da ich nie bei den "Enthaltern" mitgezählt wurde.

  • Vielleicht ein Problem der Begrifflichkeit?


    Dienstbesprechungen hießen in Niedersachsen die normalen Lehrerkonferenzen und da wurde natürlich auch abgestimmt. In HH gibt es den Begriff Dienstbesprechungen gar nicht.

  • Ich hab eine ähnliche Frage, ich bin Ausbildungslehrerin und unser Konferenztag ist der Dienstag. Das ist aber auch der Tag, an dem meine LAK ins Studienseminar muss. Dadurch nimmt sie nie an Beratungen oder Gesprächen teil. Was hat Priorität? Muss das in der Beurteilung Berücksichtigung finden, auch wenn sie ja keinen Einfluss darauf hat?


    Hab jetzt grad susanneas beitrag gelesen, womit sich ein Teil meiner Frage wohl erübrigt hat. Ich find halt schwierig, sie auf dem laufenden zu halten und ihr einsatz ist dadurch auch manchmal schwierig ...


    Referendare müssen an allen schulischen "Veranstaltungen" teilnehmen, AUßER das Seminar hat was vor. Seminar geht vor. Allerdings: der Ref muss sich das Protokoll durchlesen, natürlich muss er im Bilde sein, was beraten/ beschlossen wurde.


    Zumindest galt das in 3 Bundesländern, in denen ich gewohnt habe, das steht sicher aber irgendwo *google* z.B. Berlin:
    http://www.gew-berlin.de/4706.php

  • In Dienstbesprechungen wird doch durchaus Wichtiges, Organisatorisches für den täglichen Schul- und Unterrichtsbetrieb mitgeteilt und diskutiert.
    Da Refendare an der Schule arbeiten, Unterricht erteilen, mit Schülern, Eltern, Kollegen zusammenarbeiten, sollte es doch eigentlich selbstverständlich sein, dass man dort anwesend ist (Ausnahme die erwähnten "Referendarspflichten").


    Und noch ein Erfahrungswert aus meiner Berliner Zeit: Da waren Referendare in den Dienstbesprechungen anwesend und in allen Bereichen stimmberechtigt.

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