Hallo,
weiß jemand von euch rechtssicher, welche Testverfahren für Lehrer erlaubt sind und welche Psychologen oder gar Psychotherapeuten vorbehalten sind?!
Hallo,
weiß jemand von euch rechtssicher, welche Testverfahren für Lehrer erlaubt sind und welche Psychologen oder gar Psychotherapeuten vorbehalten sind?!
Kann ich dir nicht beantworten, das Problem wird weniger der Test sein - mehr die kompetente Auswertung.
Sehe ich genauso, insbesondere sollte man sich als Lehrkraft davor hüten, eine Diagnose erstellen zu wollen. Hierfür fehlt uns einfach die Kompetenz. Das gilt insbesondere auch für die schnell im Raum stehenden Vermutungen LRS, Dyskalkulie, AD(H)S etc. Ich erlebe leider viel zu oft, wie Lehrkräfte sich anmaßen, einem Kind entsprechende Störungen zu attestieren, obwohl sie dafür schlicht nicht ausgebildet sind und dies nicht einschätzen können.
Soll ein psychologischer Test von Schulseite aus durchgeführt werden, sollte hier der schulpsychologische Dienst hinzugezogen werden und den Test durchführen. Zudem müssen entsprechende Testverfahren zuvor mit den Eltern abgesprochen sein. Um was für Tests soll es denn hier gehen?
Bei uns dürfen solche Test nur vom schulpsychologischen Dienst gemacht werden.
Ansonsten gibts bei mir: Vokabeltests, Grammatiktests.....
Förderschullehrer dürfen Intelligenztests und Entwicklungstest wie z.B. Frostig-Test zur Überprüfung der visuellen Wahrnehmung etc. durchführen und in ihre AO-SF einfließen lassen.
Abgesehen von Tests zur Leistungsbewertung kann ja jeder Lehrer Tests zur Ermittlung des Lernstands beim Lesen, Schreiben, Rechnen etc. einsetzen. Eine Diagnose bzgl. LRS und Dyskalkulie dürfen nur Ärzte stellen. Ich kann als Lehrerin zwar eine LRS mit entsprechenden Tests anhand der Fehlerzahl und Fehlertypen ermitteln, aber keine gültige Diagnose stellen genausowenig wie die ganzen Nachhilfeinstitute, die solche Tests anbieten.
Förderschullehrer dürfen Intelligenztests und Entwicklungstest wie z.B. Frostig-Test zur Überprüfung der visuellen Wahrnehmung etc. durchführen und in ihre AO-SF einfließen lassen.
Abgesehen von Tests zur Leistungsbewertung kann ja jeder Lehrer Tests zur Ermittlung des Lernstands beim Lesen, Schreiben, Rechnen etc. einsetzen. Eine Diagnose bzgl. LRS und Dyskalkulie dürfen nur Ärzte stellen. Ich kann als Lehrerin zwar eine LRS mit entsprechenden Tests anhand der Fehlerzahl und Fehlertypen ermitteln, aber keine gültige Diagnose stellen genausowenig wie die ganzen Nachhilfeinstitute, die solche Tests anbieten.
Ja, genau darum gehts. Wie kommst du darauf, dass nur Ärzte LRS überprüfen? das machen bei uns z.B. Schulpsychologen. Ich schätze, da gehts um solche Sachen, wie Nachteilsausgleich (?). So wie nur der Psychotherapeut und bestimmte Ärzte die "Seelische Behinderung" nach SGB VIII feststellen dürfen und nur dann dafür Maßnahmen der Eingliederung gezahlt werden.
Und wo steht, dass Förderschullehrer (keine) IQ-Tests machen dürfen? Ich finde dazu nämlich nix. Es gibt ja so dermaßen viele Verfahren, es müsste doch irgendwo eine klare Grenze geben?
Ja, genau darum gehts. Wie kommst du darauf, dass nur Ärzte LRS überprüfen? das machen bei uns z.B. Schulpsychologen. Ich schätze, da gehts um solche Sachen, wie Nachteilsausgleich (?). So wie nur der Psychotherapeut und bestimmte Ärzte die "Seelische Behinderung" nach SGB VIII feststellen dürfen und nur dann dafür Maßnahmen der Eingliederung gezahlt werden.
Und wo steht, dass Förderschullehrer (keine) IQ-Tests machen dürfen? Ich finde dazu nämlich nix. Es gibt ja so dermaßen viele Verfahren, es müsste doch irgendwo eine klare Grenze geben?
Weil nur approbierte Ärzte eine Diagnose erstellen dürfen! In diesem speziellen Bereich sogar nur approbierte Ärzte, die über einen Nachweis über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet der seelischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügen. Schulpsychologen, die zwar Diplompsychologen, aber keine approbierten Fachärzte sind, dürfen zwar psychologische Tests durchführen. aber keine Diagnostik betreiben, da diese bereits zu einer Heilbehandlung gehört!
Andererseits arbeiten u.U. auch entsprechende Fachärzte im schulpsychologischen Dienst oder zumindest eng mit diesem zusammen. Genauso finden sich hier auch psychologische Psychotherapeuten, die ggf. eine medizinisch indizierte Behandlung durchführen können. Die "normalen" Schulpsychologen sind i.d.R. aber Diplompsychologen mit schulischem Schwerpunkt und damit nicht qualifiziert für Diagnostik.
Und wo steht, dass Förderschullehrer (keine) IQ-Tests machen dürfen? Ich finde dazu nämlich nix. Es gibt ja so dermaßen viele Verfahren, es müsste doch irgendwo eine klare Grenze geben?
Ich weiß nicht, ob das irgendwo explizit steht, aber
- wir werden ja im Studium intensiv darauf vorbereitet,
- es ist gängige Praxis nach meiner bisherigen Erfahrung in allen Förderschwerpunkten,
- es wird von den Schulämtern verlangt, dass wir IQ-Tests in die Gutachten einfließen lassen.
Ich denke, die "Grenze" hängt von der individuellen Kompetenz der testenden Person ab? Über so viel Verständnis sollte man nach einer grundlegenden Ausbildung in Diagnostik ja verfügen, einschätzen zu können, welche Testverfahren man sinnvoll einsetzen kann und welche nicht?
Die Grenze liegt, wie oben bereits angedeutet, bei der Frage, ob eine medizinische Diagnose erstellt werden soll (dazu gehören auch alle Störungen wie LRS etc.) oder ob eine rein beobachtende Leistungsdiagnostik durchgeführt wird. Erstere ist ausschließlich entsprechenden Fachärzten vorbehalten, während letztere durchaus von Schule erledigt werden kann.
Eine medizinische Diagnostik könne wir natürlich nicht durchführen, klar. Wir werden auch keine Darmspiegelung oder ähnliches als Diagnoseverfahren verwenden, keine Sorge.
Inwiefern allerdings LRS (für einen Nachteilsausgleich) nur von Medizinern (oder auch Psychologen, (Sonder-)Pädagogen) diagnostiziert werden kann, ist bundeslandabhängig. Und innerhalb der Bundesländer hängt es dann teilweise wieder von der Schulform/Klassenstufe ab. Ich persönliche würde mich gegen ein rein medizinisches Verständnis von LRS wenden.
Und natürlich werden von uns teilweise Tests durchgeführt, die auch in der medizinischen Diagnostik eingesetzt werden (mir fällt da zum Beispiel der Bereich der Audiometrie ein, aber auch Sprachentwicklungstests etc.) - was für eine Diagnose mit welchen Konsequenzen daraus abgeleitet wird, ist natürlich eine andere Frage.
Es ist doch unbestritten, dass auch Lehrkräften in Rücksprache mit Eltern Tests durchführen können und dürfen, die einen entsprechenden Verdacht erhärten können und im Rahmen der medizinischen Diagnostik sinnvollerweise weiterverwendet werden. Nichtärzte dürfen dabei aber lediglich die Symptome erfassen und beschreiben.
Die Diagnose Legasthenie an sich ist aber auch eine Ausschlussdiagnose, bei der zudem geprüft werden muss, ob z.B. Seh- oder Hörstörungen, andere neurologische Erkrankungen, geistige Behinderung o.ä. vorliegen. Die entsprechende Diagnose darf nur von entsprechenden Fachärzten gestellt werden.
- es wird von den Schulämtern verlangt, dass wir IQ-Tests in die Gutachten einfließen lassen.
Komisch, bei uns waren IQ-Tests von Psychologen Pflicht, dann wurde das abgeschafft, so dass niemand mehr den IQ testet. Das kann ja aber nicht nach Belieben die Schulbehörde entscheiden?
Es ist doch unbestritten, dass auch Lehrkräften in Rücksprache mit Eltern Tests durchführen können und dürfen, die einen entsprechenden Verdacht erhärten können und im Rahmen der medizinischen Diagnostik sinnvollerweise weiterverwendet werden. Nichtärzte dürfen dabei aber lediglich die Symptome erfassen und beschreiben.
Klingt irgendwie schlüssig.
Aber dürfte ein Sonderschullehrer also (verkürzt) beispielsweise den HAWIK machen und schreiben, weil ja u.a. auch dieser Test einen unterdurchschnittlichen IQ bezeuge, sei das Kind lernförderbedürftig und solle auf die Förderschule, ohne ihm gleichzeitig eine unterdurchschnittliche Intelligenz zu attestieren?
Wenn so ein Test gemacht wurde, steht doch die Diagnose sowieso im Raum.
(z.B. gibt es vorschulische Entwicklungstests, die einen Bezug zum IQ herstellen und dann kann man schreiben, xy habe einen Prozentrang von blablub, was einem IQ von 123 entspräche).
Psychologen schreiben ja auch "Verdacht auf...", selbst das würde ich mir nicht anmaßen. Ich finde diese ganze Testdiagnostik so beschränkt und vereinnahmend und für mich hat das mit Förderdiagnostik nichts zu tun.
Der rechtliche Rahmen bleibt für mich jedenfalls trotzdem unklar.
Meines Erachtens nach ist die Durchführung und Auswertung eines Intelligenztests auch durch Lehrkräfte möglich. Die Zuweisung eines IQ-Wertes aus einem konkreten Test an sich stellt keine medizinische Diagnose dar. Man muss sich allerdings über folgendes im Klaren sein: es gibt nach wie vor keine einheitliche Definition von Intelligenz; dieser Begriff zielt letztlich auf die kognitive Leistungsfähigkeit eines Menschen, die sich in vielen verschiedenen Feldern realisiert. Die Intelligenztests erfassen naturgemäß hier jeweils nur Teilbereiche, so dass sich auch der entsprechende Score (häufig verallgemeinernd als IQ angegeben) von Test zu Test unterscheiden dürfte. Insofern gibt der Test lediglich eine Beobachtung über den Erfüllungsgrad entsprechender Aufgabenstellungen wieder, ähnlich wie dies auch bei "normalen" schulischen Leistungsüberprüfungen geschieht. Die Auswertung des Scores sollte immer bezogen auf die konkret getesteten Aufgaben erfolgen und nicht als Eigenschaft der Person zugewiesen werden.
(Ich meine damit:"Person A hat in Test X einen IQ von .... Punkten erreicht...getestet wurde dabei v.a. ....." und nicht "Person A hat einen IQ von ....")
Aber dürfte ein Sonderschullehrer also (verkürzt) beispielsweise den HAWIK machen und schreiben, weil ja u.a. auch dieser Test einen unterdurchschnittlichen IQ bezeuge, sei das Kind lernförderbedürftig und solle auf die Förderschule, ohne ihm gleichzeitig eine unterdurchschnittliche Intelligenz zu attestieren?
Was meinst du mit "ohne ihm gleichzeitig eine unterdurchschnittliche Intelligenz zu attestieren"? Tut er das nicht automatisch dann nach Auswertung des Testes oder hab ich das falsch verstanden?
Ein Sonderpädagoge darf den HAWIK durchführen und zusammen mit weiteren Tests als Grundlage für ein AO-SF nehmen. Ausschlaggebend sollte natürlich nicht nur dieser eine Test sein und sowieso sind IQ-Tests eher kritisch zu sehen.
Aber generell kann sich natürlich dann das Bild eines förderbedürftigen Kindes ergeben (vorausgesetzt die schulischen Leistungen etc passen auch ins Bild)...
Pausenbrot:
Hier werden die IQ-Testungen ganz normal von Sonderschullehrern im Rahmen der Feststellung des SPF durchgeführt (und zwar, soweit ich Einblick habe, in allen Förderschwerpunkten). Und von älteren Kollegen weiß ich, dass das auch schon vor 30 Jahren so war.
Psychologen haben mit dem Verfahren ja an sich nichts zu tun; ihre Berichte oder Meinungen können in die Diagnostik einfließen, sofern sie mit dem Kind schon gearbeitet haben.
Seph:
Dass sich Intelligenz nicht auf einen IQ-Test verkürzen lässt, ist, denke ich, allen klar, die sich damit einmal beschäftigt haben.
Ich fände es erfreulich, wenn du auch bezüglich "Legasthenie" eine ein bisschen breitere Perspektive einnehmen und es nicht nur als medizinisches Problem betrachten würdest. Denn auch das Konzept einer "Krankheit Legasthenie" ist bei weitem nicht unumstritten. Google doch mal nach Renate Valtin: Brauchen wie die Legasthenie?
@Plattenspieler Es ging hier um eine Einschätzung bzgl. der Rechtslage zu Testverfahren in Schule. Ich habe Legasthenie lediglich als klassisches Beispiel gewählt, bei dem die Diagnose nicht alleine durch Schule geleistet werden darf. Dass das Konzept der Legasthenie an sich umstritten ist, ist mir durchaus bekannt, insbesondere wird ja kritisiert, dass es zwischen Kindern mit allgemein schwachen Leistungen und solchen mit der für die Diagnose Legasthenie wichtigen Diskrepanz zwischen IQ und Sprachleistungen weder feststellbare neuronale Unterschiede noch solche in der Informationsverarbeitung gibt. Auch profitieren beide Gruppen von der gleichen therapeutischen Begleitung. All das spielt für die rechtliche Einschätzung zur Zulässigkeit entsprechender Testverfahren aber keine Rolle.
Danke noch mal an euch, fürs Mitdiskutieren und damit mehr Klarheit schaffen. Ich stehe, wie gesagt, durchaus skeptisch der Testerei gegenüber. Deswegen auch die Frage nach dem, wer was darf...
Was meinst du mit "ohne ihm gleichzeitig eine unterdurchschnittliche Intelligenz zu attestieren"? Tut er das nicht automatisch dann nach Auswertung des Testes oder hab ich das falsch verstanden?
Ein Sonderpädagoge darf den HAWIK durchführen ...
Ob er das darf, ist ja gerade die Frage. Sonderpädagogen sind übrigens auch keine Förderschullehrer.
Meine zitierte Frage bezog sich auf die Aussagen von Seph, Diagnosen dürften nur Ärzte stellen. LRS wäre eine Krankheit im Sinne der Klassifikation ICD-10 und dürfe daher nicht von Diplompsychologen festgestellt werden (?). Daher die Frage, ob ein Sonderschullehrer sagen darf: Kind hat unterdurchschnittliche Werte im IQ-Test erreicht, ich erkläre das Kind aber nicht offiziell für debil und erstelle somit keine Diagnose.
Alles ganz ganz verkürzt dargestellt versteht sich
@Pausenbrot,
aus welchem Bundesland kommst du denn?
(Habe in deinem Profil nichts dazu gefunden)
Ich denke das wäre in diesem Zusammenhang schon wichtig.
In Bayern machen die Sonderschullehrer (=Förderschullehrer) sehr wohl Intelligenztests--und das seit Jahrezehnten.
Du schreibst:
"Sonderpädagogen sind übrigens auch keine Förderschullehrer."
??? Hä???
Kannst du das mal erklären?
Für mich sind Förderschullehrer Sonderpädagogen: Also ich habe Sondererziehung und Rehabilitation der Sprach- und Lernbehinderten studiert und bin dann als Lehrerin für Sonderpädagogik in den Schuldienst gegangen und war daher dann Sonderschullehrerin. Wo heute die Sonderschulen aber Förderschulen heißen, stelle ich mich den Eltern als Förderschullehrerin vor. Da ich Sonderpädagogik studiert habe, sagen manche Kollegen auch Sonderpädagogin zu mir. Ist im Grunde auch egal, oder?
Intelligenztestes stehe ich selbst auch kritisch gegenüber. Für jeden kann ich einen Test auswählen mit dem er schlechter abschneidet, wenn dabei eine Schwäche des Kindes das Ergebnis beeinflusst z.B. sprachlastiger Test bei Sprachentwicklungsstörung…und letztendlich spielt die Testsituation (Verfassung des Kindes am Testtag, …) eine Rolle. Trotzdem habe ich bei AO-SF schon zur Diagnose IQ-Tests eingesetzt, aber eben nur zusätzlich zu den Beobachtungen etc.
Es gibt natürlich auch außerschulisch arbeitende Sonderpädagogen.
Sagen wir so: Jeder Sonderschullehrer (Förderschullehrer) ist ein Sonderpädagoge, aber nicht jeder Sonderpädagoge ist Sonderschullehrer.
Alle zufrieden?
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