Alte Klausur in der Prüfungszeit erwischt - Konsequenz?

  • Moin ihr Lieben,


    ich habe ein folgendes Problem und benötige um einen Rat von Euch.


    Situation:
    5 min nach dem Beginn der Klausurzeit wurde ein Schüler mit der alten Klausur (vor 2 Jahren) erwischt.
    Zwar wurde die alte Klausur beschlagnahmt und der Schüler konnte mit der alten Klausur weiterschreiben.
    Wichtige Anmerkung: Die alte Klausur, die erwischt wurde, besteht nur aus Fragen und keine Antworten.


    Problem:
    Hat das überhaupt eine rechtliche Konsequenz für ihn?
    Ist das ein Täuschungsversuch (obwohl es keine Antworten bzw. Lösungen draufgeschrieben ist!)?



    Auf Lösungsvorschläge oder auf Vermerk zum Schulgesetz von Schleswig-Holstein würde ich mich sehr freuen.


    Vielen Dank und herzliche Grüße :) ,
    Orley

  • Vielen Dank für diese notwendige Frage.


    Die aktuelle Klausur beeinhaltet mit 30 % der ähnlichen oder gleichen Fragen aus der alten Klausur.

  • Wieso schleppt jemand die alten Fragen sichtbar mit? Eigentlich sollte er von seinen Mitschülern für seine Dummheit bestraft werden :sterne:
    Ansonsten sehe ich hier keine Täuschung, da kein unerlaubtes Hilfsmittel.



    ... oder sind da Antworten mit "Zaubertinte" o.ä.?

    Einmal editiert, zuletzt von Pausenbrot ()

    • Offizieller Beitrag

    Ist er illegalerweise in den Besitz dieser alten Klausur gekommen?
    Wenn auf der Klausur / auf dem Bogen, den er in der Prüfung dabei hatte, keine Antworten hatte, wüsste ich nicht, wo das Problem ist.


    Ein Schüler hat als Vorbereitung auf eine Prüfung eine alte Klausur benutzt und geübt.
    Ein Lehrer hat aus Faulheit oder aus welchen Gründen auch immer (zum Beispiel, weil genau solche Fragen die Kompetenzen der Lerneinheit abprüfen?) eine alte Klausur zum Teil übernommen und weiß jetzt nicht, ob er den Schüler bestrafen sollte?


    Der Schüler hat womöglich aus Zufall die alte Klausur erwischt (oder der Lehrer stellt Klausuren aus einem begrenzten Pool an Fragen?), dann hat er halt Glück gehabt. Dass er dann trotzdem die alte Klausur (fragen) noch in die Prüfung mitnimmt, ist doch ein bisschen doof von ihm.


    (Alles natürlich nur unter der Voraussetzung, dass auf dem Zettel keine Antworten waren!)


    chili

  • o.T., entschuldigt bitte:


    Ja, das ändert etwas. Man darf zwar nicht schummeln, muss aber kreative Alternativen zur rein individuellen und erinnerungsbasierten Bearbeitung der Klausuraufgaben entwickeln, wenn man leider keine Zeit gefunden hat, sich auf eine traditionell gestellte Klausur vorzubereiten.
    Schließlich soll der landesweite Abischnitt ja stimmen.


    Hilft nicht weiter, ich weiß...

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