Rechtliche Frage: Schwanger das Ref beginnen? (Hessen)

  • Hallo liebe alle,


    ich wende mich erstmals an das Forum, um von euch reinen rechtlichen Rat zu bekommen.
    Ich habe mich für das Referendariat in Hessen beworben (Einstellung zum 1.Mai 2016). Ich werde ab März den Bescheid bekommen, ob ich einen Platz bekomme.
    Ich habe ein paar Wochen bevor ich die Bewerbung abgeschickt habe erst erfahren, dass ich schwanger bin und die Bewerbung dennoch fertig gemacht, um die Entscheidung, OB ich das Ref schwanger beginnen möchte, erstmal aufzuschieben.


    Jetzt komme ich zu meiner Frage: Habe ich grundsätzlich (OHNE Debatte darüber, ob spätere Wiederaufnahme des Refs mit Kind stressig ist oder nicht, denn ich denke dass kommt sehr auf die eigene Kapazität, Infrastruktur, den/ die Partner/in etc... an) ein Anrecht darauf, dass Referendariat schwanger zu beginnen? Mein Mutterschutz müsste vom errechneten Geburtstermin ausgehend gesehen am 12.06.16, also anderthalb Monate nach Beginn des Refs, anfangen.


    Selbstverständlich werde und muss ich das der Zulassungsstelle nach Zulassungsbescheid melden und habe auch persönlich noch keine Entscheidung getroffen. Aber wie gesagt: Wer kennt sich mit der rechtlichen Situation aus, bzw wer weiß, an wen man sich wenden kann? Ich habe bereits an die GEW gedacht, habe aber keine Idee, an welche Beratungsstelle genau ich mich da widmen könnte.


    Ich danke euch ganz herzlich für eure Antworten, gerne auch mit Verweisen wenn ihr euch §-technisch auskennt.
    C.

  • Jetzt komme ich zu meiner Frage: Habe ich grundsätzlich (OHNE Debatte darüber, ob spätere Wiederaufnahme des Refs mit Kind stressig ist oder nicht, denn ich denke dass kommt sehr auf die eigene Kapazität, Infrastruktur, den/ die Partner/in etc... an) ein Anrecht darauf, dass Referendariat schwanger zu beginnen? Mein Mutterschutz müsste vom errechneten Geburtstermin ausgehend gesehen am 12.06.16, also anderthalb Monate nach Beginn des Refs, anfangen.

    Ja, natürlich hast du dies, dir darf kein Nachteil entstehen.


    Wir hatten auch eine Referendarin dabei, die die Schwangerschaft ziemlich schnell nach der Einführung bekannt gegeben hat, davor nicht. Aber das war für alle ok.


    Helfen kann die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte oder eben GEW-Rechtsberatung.

    • Offizieller Beitrag

    Wir hatten mal eine Referendarin an der Schule, die aufgrund von drei Schwangerschaften ihr Referendariat auf 7 oder 8 Jahre ausgedehnt hat.

  • Hallo,


    bei uns hat auch eine Schwangere im Ref. angefangen. Sie ist nach dem Mutterschutz wiedergekommen und hat es noch geschafft ein zweites Kind im Ref. zu bekommen. Sie hat ihr Ref. um 4-6 Monate verlängert, glaube ich. Es ist schon so lange her. Sie war auch nicht die einzige, die im Ref. ein Kind bekommen hat.


    LG

  • Danke ihr seid toll! Es ist schonmal grundsätzlich gut zu wissen, dass die Option möglich ist, sofern ich sie, wenn ich den Bescheid erhalte, wünsche.

  • "sofern ich sie wünsche" - wenn du den Platz erstmal annimmst, hast du einen Ref-Platz sicher. Ich denke, dass ist eine nicht zu vernachlässigende Option.... ;)

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