Hallo liebe alle,
ich wende mich erstmals an das Forum, um von euch reinen rechtlichen Rat zu bekommen.
Ich habe mich für das Referendariat in Hessen beworben (Einstellung zum 1.Mai 2016). Ich werde ab März den Bescheid bekommen, ob ich einen Platz bekomme.
Ich habe ein paar Wochen bevor ich die Bewerbung abgeschickt habe erst erfahren, dass ich schwanger bin und die Bewerbung dennoch fertig gemacht, um die Entscheidung, OB ich das Ref schwanger beginnen möchte, erstmal aufzuschieben.
Jetzt komme ich zu meiner Frage: Habe ich grundsätzlich (OHNE Debatte darüber, ob spätere Wiederaufnahme des Refs mit Kind stressig ist oder nicht, denn ich denke dass kommt sehr auf die eigene Kapazität, Infrastruktur, den/ die Partner/in etc... an) ein Anrecht darauf, dass Referendariat schwanger zu beginnen? Mein Mutterschutz müsste vom errechneten Geburtstermin ausgehend gesehen am 12.06.16, also anderthalb Monate nach Beginn des Refs, anfangen.
Selbstverständlich werde und muss ich das der Zulassungsstelle nach Zulassungsbescheid melden und habe auch persönlich noch keine Entscheidung getroffen. Aber wie gesagt: Wer kennt sich mit der rechtlichen Situation aus, bzw wer weiß, an wen man sich wenden kann? Ich habe bereits an die GEW gedacht, habe aber keine Idee, an welche Beratungsstelle genau ich mich da widmen könnte.
Ich danke euch ganz herzlich für eure Antworten, gerne auch mit Verweisen wenn ihr euch §-technisch auskennt.
C.