Zeugnisbemerkung bei Förderbedarf und anstehendem Schulwechsel

  • Nehmen wir folgenden Fall an:
    Ein Kind mit Förderbedarf, der nach der Grundschule nicht aufgehoben wurde, und zielgleicher Förderung hat auf Grund von fehlendem Personal keine sonderpädagogische Förderung erfahren, sondern wurde nur sozialpädagogisch stundenweise begleitet; zum kommenden Halbjahr hin wechselt es die Schule.
    Wird auf das Halbjahreszeugnis dennoch Folgendes geschrieben: "„SCHÜLER/IN X wurde im Förderschwerpunkt X sonderpädagogisch gefördert.“?

  • Normalerweise müsste die Klassenkonferenz auch die Aufrechterhaltung des Gemeinsamen Lernens beschließen (oder eben ablehnen), das müsste dann eigentlich auch für die Schule gelten, die den Schüler dann neu aufnimmt.
    Daran bitte denken.

  • Normalerweise müsste die Klassenkonferenz auch die Aufrechterhaltung des Gemeinsamen Lernens beschließen (oder eben ablehnen), das müsste dann eigentlich auch für die Schule gelten, die den Schüler dann neu aufnimmt.
    Daran bitte denken.

    Von unserer bzw. externer sonderpädagogischer Seite soll dieser Förderbedarf auf jeden Fall aufrecht erhalten werden.
    Was meinst du damit?

  • Von unserer bzw. externer sonderpädagogischer Seite soll dieser Förderbedarf auf jeden Fall aufrecht erhalten werden.
    Was meinst du damit?

    Das muss - meines Wissens nach - die Klassenkonferenz beschließen. Für ein Kind in einer Klasse hatte mich die Tage da extra noch der Förderlehrer drauf hingewiesen.

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