In vielen Foren und Seiten lese ich, daß man die Kindererziehungszeit, neben der sonstigen Berufserfahrung, als Vorerfahrung mit angeben kann, so daß sich das auf die Stufe, in der man einsteigt, auswirkt.
Bsp. Stufe 3 oder 4 in TV-L13.
Nach einem kurzen Telefonat erfuhr ich jedoch, daß es gesetzlich nur bei der Verbeamtung(A13) mit berücksichtigt werden kann, aber nicht bei der tariflichen Einstellung.
Ist da was wahres dran. Ich konnte dazu keine Gesetze finden?
Oder ist es einfach nur Verhandlungssache.
Bei der Verbeamtung kann übrigens die Berufserfahrung und Kindererziehungszeit ebenfalls mit einberechnet werden. Ausgenommen die OBAS Zeit.