Spätere Ansprüche Rente und Pension

  • Hallo,


    hat jemand Erfahrung mit sogenannten „freiberuflichen Rentenberatern“?


    Da ich aus meiner Zeit als Angestellte Ansprüche auf Rentehaben werde und bis jetzt nur weiß, dass diese mit der Pension verrechnet wird,damit die „Höchstpensionsgrenze“ nicht überschritten wird, möchte ich es gernegenauer wissen.


    Wie bzw. wo findet man solche Berater?


    Kennen die sich genügend in beiden Systemen aus?


    (Gewerkschaftliche Auskünfte waren bisher leider nicht zufriedenstellend, genaues konnte man mir da nicht sagen).

  • Lieber Percy,


    da wirst du suchen müssen - nach jemanden, der sich auskennt.


    Grundsätzlich ist es aber wirklich so, dass die Pension um den Betrag der gesetzlichen Rente gekürzt wird.
    Die einzige Ausnahme ist dann möglich, wenn du unter 5 Jahren gesetzlich versichert warst, dann kannst du dir deine gesetzliche Rente auszahlen lassen. Habe ich versucht, war aber zu lang gesetzlich versichert.


    Nicht ganz fair finde ich die Regel schon - ich habe vorher in ein System eingezahlt, wenn ich die Zeit im Beamtentum verbracht hätte, wäre auch mein Pensionsanspruch höher.
    Aber: Es ist so.

  • Nein, das ist nicht korrekt. Die Pension wird nur dann gekürzt, wenn Rente + Pension den höchstmöglichen Pensionsbetrag (71,75% der letzten Bezüge) überschreiten. Wer aufgrund von jahrelanger Teilzeit oder langer SV-pflichtiger tätigkeit wenig Pension bekommt, wird da eh nicht in die Bredouille kommen.



    Gesetzliche Rente kann man sich nicht auszahlen lassen, aber die betriebliche Altersvorsorge vom VBL

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