Aus Art 1 GG ein unbeschränktes Recht auf Einwanderung abzuleiten, ist wohl eine legitime Interpretation.
Das ist wohl eher ein Fall für den Psychiater. Ich lasse mich von Verrückten jedenfalls nicht Kollektivhaft nehmen.
Sloterdijk: Es gibt keine moralische Pflicht zur Selbstzerstörung