Wie lange muss die Busaufsicht an der Bushaltestelle bleiben? (Niedersachsen)

  • Hallo,
    gibt es rechtlich verbindliche Vorgaben, wie lange die Busaufsicht an der Bushaltestelle bleiben muss. Im Erlass steht "nur", dass die Schule verpflichtet ist die Schüler an der Haltestelle zu beaufsichtigen. Was ist aber, wenn zwar ein Großteil der Schüler nach 20 Minuten weg ist, wenn der Unterricht wieder beginnt? Dann müssen aber immer noch regelmäßig etwa 10 Schüler weitere 15 Minuten warten. Muss die Busaufsicht dann bis zum Ende gewährleistet werden?
    VG
    Ina

    • Offizieller Beitrag

    Wieviele Minuten werden dir "angerechnet"?
    Daran würde ich mich erstmals halten, wenn es vorgesehen ist, noch bis zum Ende zu warten. und wenn nicht, würde ich eben nachfragen, wie es geplant ist. Versicherungs- und aufsichtspflichtechnisch ist es ja nicht unwichtig. Trotzdem sollst du ja nicht jede Woche 15 Minuten länger stehen. Du könntest ja rein theoretisch Unterricht haben, oder?

  • Ich bin ja ehrlich gesagt der Meinung, wenn eine rechtliche Aufsichtspflicht besteht, dann auch solange, bis alle Kinder weg sind. Aber da hätte ich halt gerne rechtlich etwas verbindlicheres bevor ich mich unbeliebt mache.

  • Und du erwartest dann ernsthaft, dass die Lehreraufsicht praktisch eine komplette Unterrichtsstunde die Bushaltestelle beaufsichtigt, ohne dafür eine Anrechnung zu bekommen? (Aufsichten gehören zu den normalen außerunterrichtlichen Tätigkeiten, dafür gibt es keine Anrechnung). Auch Schülern würde ich nicht zumuten, 40 Minuten bei Wind und Wetter an der Bushaltestelle zu stehen, wenn solche Wartezeiten unvermeidbar sind, muss es in der Schule eine Aufenthaltsmöglichkeit geben.
    Die Busaufsicht bezieht sind für mich auf den unmittelbaren Schulbusverkehr nach Unterrichtsende und nicht auf ein dauerhaftes Beaufsichtigen des Linienverkehrs. Schließlich gibt es praktisch den ganzen Tag immer mal einen Schüler, der gerade kommt oder auf den Bus wartet, weil er in eine ungünstige Richtung will oder weil er aufgrund irgendwelcher Stundenplanänderungen oder Projekte außerhalb der vorgesehenen Taktuung ankommt.

  • Bei uns müssen einige Schüler bis zu 60 min auf den nächsten Bus warten. (Meist nach der 7. Stunde, da die Schulbusse auf die Dörfer im 2-Stunden-Takt nach der 6. und 8. Stunde fahren.) Dafür haben die Eltern die Möglichkeit, die Kinder bei der "Betreuung" anzumelden (Spiel AG oder HA-Betreuung). Das findet im Schulhaus statt. Damit ist die Betreuung gewährleistet und es nicht erforderlich länger als 10 min an der Bushaltestelle rumzustehen. Wenn Eltern ihre Kinder nicht zur Betreuung anmelden (ab der 7. Klasse habe die Kinder meist keine Lust darauf), dann ist diese Zeit die Verantwortung der Eltern, nicht der Schule.
    Aufsichtspflicht heisst nicht, an der Bushaltestelle bis zum letzten Bus warten, sondern eben auch die Möglichkeit der Betreuung im Schulhaus anzubieten.

  • Das sind die Momente, in denen man sich klarer formulierte Ausgangsfragen wünscht: wessen Unterricht beginnt nach 20min, wie lange ist die Einteilung der Schule für die Aufsichtszeit, verlangt jemand, dass länger Aufsicht gehalten wird etc. pp.


    Dann muss man als Forist auch nicht immer raten und spekulieren und das Gemunkel bleibt auch aus.

  • Hm, ich dachte wohl, die Frage wäre klar gestellt: "Gibt es rechtliche Vorgaben?" Scheinbar sind hier keine bekannt, oder es gibt sie tatsächlich nicht.
    Die Hintergründe halte ich für weniger wichtig, aber nun:
    An der Nachbarschule verlässt die Busaufsicht nach der 6. Stunde in der Regel nach 20 Minuten die Busaufsicht, manchmal auch früher. Die nächste Unterrichtsstunde beginnt erst 35 Minuten später. Zwischen den verbleibenden Kindern, deren Bus eben erst 35 Minuten nach Unterrichtsende kommt, kommt es hin und wieder zu Streitereien. Eine Mutter hat sich nun bei mir (inoffiziell) nagefragt, ob das so in Ordnung sei und ich konnte nicht sagen, ob das rechtlich geregelt ist.
    Wie gesagt, es geht weniger um den konkreten Fall, sondern lediglich darum, ob es Vorgaben gibt.

  • Eine Mutter hat sich nun bei mir (inoffiziell) nagefragt, ob das so in Ordnung sei und ich konnte nicht sagen, ob das rechtlich geregelt ist.

    Bist du Schulleiter? Wenn nicht, würde ich mich über solche Dinge nach außen hin überhaupt nicht äußern, auch nicht inoffiziell. Für die Schule und über die Rechtsgrundlagen der schulischen Maßnahmen spricht nach außen hin nur die Schulleitung und auf die solltest du die Mutter auch verweisen. Man kann da als Lehrer ziemlich schnell in Teufels Küche kommen.


    Nele

  • Es geht doch nicht darum, dass ich da verbindliche Aussagen machen will. Nur habe ich auch als Lehrer durchaus Verständnis für die Elternseite (wie ich auch Verständnis dafür habe, dass es als Aufsicht eine Zumutung wäre 45 Minuten an der Bushaltestelle zu stehen.) Trotzdem wüsste ich halt gerne welche rechtlichen Hintergründe es gibt. Wie Lehrer stehen doch oft genug in einer rechtlichen Grauzone, wohl fühle ich mich dabei nicht.

  • Es geht doch nicht darum, dass ich da verbindliche Aussagen machen will. Nur habe ich auch als Lehrer durchaus Verständnis für die Elternseite (wie ich auch Verständnis dafür habe, dass es als Aufsicht eine Zumutung wäre 45 Minuten an der Bushaltestelle zu stehen.) Trotzdem wüsste ich halt gerne welche rechtlichen Hintergründe es gibt. Wie Lehrer stehen doch oft genug in einer rechtlichen Grauzone, wohl fühle ich mich dabei nicht.

    Du musst natürlich selber entscheiden, was du für richtig hältst. Ich gebe nur zu bedenken - du magst ja gerne meinen, dass du irgendetwas unverbindliches gesagt hast. Aber in dem Augenblick, in dem es zum Konflikt zwischen Schule und Eltern kommt und irgendein Elter hält der Schulleitung entgegen "Aber das stimmt ja nicht, der Herr Inatze hat mir selbst gesagt, dass xyz", dann hast du die Torte im Gesicht. Und das ist eine Torte, die du nicht möchtest.


    Lass die Schulleitung reden, die kriegen dafür A16.

  • Bei uns endet die letzte Schulstunde um 20.45 Uhr. Auch nach dieser Stunde gehen teilweise minderjährige Schüler zur Bushaltestelle. Der nächste Bus fährt über eine halbe Stunde später, da normale Schulbusse um diese Zeit nicht mehr fahren.
    Sollen diese Schüler dann an der Haltestelle bis 21.30 Uhr beaufsichtigt werden?????? Die Schule ist ja dann geschlossen.


    Ich bin nun an meiner 4.Schule und war noch nie mit dem Thema Busaufsicht konfrontiert. Gibt es das nur an Grundschulen? Oder nur bis zu einem bestimmten Alter?

  • @ German:
    Es geht um Schulbushaltestellen, nicht um Bushaltestellen.
    Für Baden-Württemberg: Aufsichtspflicht an Haltestellen für den Schulbus


    @ inatze:
    Für Niedersachsen hilft vielleicht dies hier etwas: Erlass zur Aufsicht an Schulbushaltestellen
    Punkt 3.2. könnt man so interpretieren, dass im Allgemeinen keine Ständige Aufsicht erforderlich ist.
    Desweiteren sagt 3.3. "Die Einzelheiten regelt der Schulleiter nach pflichtgemäßem Ermessen."



    (Ggf. ist zu prüfen, ob der Erlass von 1980 noch aktuell ist. Auch findet sich auf der verlinkten Seite selbst kein Hinweis auf das Bundesland, wohl aber auf Schure.de)



    Gruß
    Nitram

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